Volltext Seite (XML)
WchMtt für WM unä vlmgegencl Amts Druck und Verlag von Arthur 8 Ich unke, Wilsdruff. Mr die Redaktion verantwortlich: Arthur Zschunke. Wilsdruff. sHbr- Vormerstsg, clen 22. Januar 1914. Dr. 10 Mr die Königliche Amts Hauptmann schaff Meißen, zu Wilsdruff sowie für das König- Jnsertionspreis 15 Psg. pro sünsgespaltene KorpuSzeite. Außerhalb des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff 20 Psg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Prozent Ausschlag. iausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsd lt Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Seeligstadt, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Spechtshausen, Tanneberg, Taubenheim, Ullendorf, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg, Zöllmen. Mit lausender UuterhEllugsDomau-Wkilask, wöchentlicher illustrierter Maze „Welt im Kild" und monatlicher Keilage „Unsere Heimat". Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Inserate werden tagS vorher bis mittags 11 Uhr angenommen. Bezugspreis in der Stadt vierteljährlich 1,40 Mk. frei ins Haus, abgeholt von der Expedition 1,30 Mk-, durch die Post , und unsere LandauSträger bezogen 1,54 Ml. Jeder Anspruch aus Rabatt erlischt, wenn der Betrag durch — I n Klage eingezogen werden muß od. der Austraggeber in Konkurs gerät. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Mr das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat Forffrentamt zu Tharandt, Lokalblatt für Milsclruff, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Hartha bei Gauernitz, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf. Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klippbausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Miltitz-Roitzschen, Mohorn, Munzig, Mukirchen^Ntederwa^ Nöhrs»«f bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit " Amtlicker <Ieil. Ich des letzten Vierteljahres find die Herren Gutsbesitzer Bernhard Alfred Rump in Huhndorf, Gutsbesitzer VM Oskar Mervitz in Kaufbach, Privatus Oswald Gerlach m Niederwartha und Gutsbesitzer Heinrich Max Obendorfer in Schmiedewalde als Hemeindeältesk ihrer Orte gewählt bezw. wiedergewählt und Herr Rittergutsbesitzer Franz Neuling in Steinbach als Gutsvorsteher seines Rittergutes bestellt und von der Königlichen Amtshauptmannschaft in Pflicht genommen worden. Meißen, am 19. Januar 1914. >7«« Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Weinbautreibenden werden erneut darauf aufmerksam gemacht, das es nach 8 3 des Retchsgefetzes vom 6. Jult 1904, betreffend die Bekämpfung der Reblaus, ver boten ist, bewurzelte Reben oder Blindreben über die Grenzen eines Weinbaubezirkes zu versenden, einzusühren oder auszuführen. Zuwiderhandlungen werden nach 8 10 des erwähnten Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen geahndet. Meißen, den 20. Januar 1914. i??> Die Königliche Amtshauptmannschaft. Donnerstag, den 22. Januar 1914, nachmittags » llhr gemeinschaftliche öffentliche Sitzung i>t5 Katts und der MivMdnelen. Hierauf nachmittags 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 21. Januar 1914. 17» Der Bürgermeister. Der Stadtverordneteuvorsteher. Inserate »verSen an Zeitungsausgabetage« nur dir vor mittag» N Uhr für Sie am Abend erscheinende N»mmer angenommen. Dicktsmtlicker ^eN. Oenktpruck für Gemüt unct Verltanct. Die Nützlichkeit des Lebens liegt nicht in seiner Länge, sondern in seiner Anwendung. Mancher zählt viele Jahre und hat doch nur kurze Zeit gelebt. Montaigne. Heues aus aller Meli. Der König und das Prinzenpaar Johann Georg werden sich am 26 Januar nach Berlin begeben, um dem Kaffer ihre Glückwünsche zum Geburtstage zu übermitteln. Die Zweite Kammer nahm gestern den Gesetzentwurf über die Zwangsvollstreckung gegen den Fiskus an und trat in die allgemeine Vorberatung des Gesetzentwurfes über die Krankenversicherungspflicht der Lehrer ein. Die Gewerbekammer Dresden bewilligte zum Garantiesonds der Ausstellung „Das deutsche Handwerk Dresden 1915" 30000 Mark. Größere Haussuchungen bei mehr als 20 Firmen der Dresdner Tabak- und Zigarettenbrsncke ergaben, daß die verschiedensten Firmen bereits dem Tabaklrust angehören. Die feierliche Verpflichtung des Kronprinzen Georg als Mitglied der Ersten Ständekammer erfolgt morgen vor Beginn der Kammersitzung. Für die Oberlausitz wurde zwischen Nationalliberalen und Frei sinnigen ein Wahlabkommen sür die nächsten Landtagswahlen geschlossen. In der Ranpstsch-n Gasse zu Leipzig gab gestern nachmittag ein Meßgehilse drei Revolvcrschüsse auf seine von ihm getrennt lebende Ehe frau ad. Die Frau wurde nur unerheblich verletzt. Der Täter stellte sich später selbst der Polizei. Die elsaß-lothringischen Freiwilligen werden in Zukunst voraus sichtlich nicht mehr in die im Reichslande garnisonierenden Regimenter eingestellt. In Berliner diplomatischen Kreisen gilt es nunmehr als sicher, daß die Türkei eine direkte Verständiquna mit Griechenland über die Jnscljrage anstrebt. Der englische Premierminister Asquith ist entgegen den bisherigen Bestimmungen von Nizza plötzlich wieder nach London gereist. Die englische Marineverwaltung beschloß, zur Vergrößerung der Lustflotte drei lenkbare Halbstarre Luftschiffe eines italienischen Typs bauen zu lassen. Die griechische Regierung wird, nach einer Meldung aus Athen, außer den in England bestellten Torpedobooten vier weitere beim Stettiner Vulkan bestellen. Aus Slaät unä Lanä Mitteilungen aus dem Leserkreise für diese Rubrik nehmen wir lederzett dankbar entgegen. Merkblatt für dr« 21. Januar. bonnenaufgang 8"» Mondaufgang 4°° B. Sonnenuntergang 4" ss Monduntergang 11" B- 17SS Hinrichtung Ludwigs XVI. von Frankreich. — 180« Maler Moritz 0. Schwind in Wien geb. — 1811 Lustspieldichtei. Roderich Benedix in Leipzig geb. — 1815 Dichter und Schrift- Keller Matthias Claudius in Hamburg gest. — 1829 König Oskar II. von Schweden in Stockholm geb. — 1851 Komponist Albert Lortztng in Berlin gest. — 1872 Dichter Franz Grillparzer in Wien gest. 5« B. 11" B. - Merkblatt für de« 22. Januar.^ Sonnenaufgang 8°°» Mondaufgang Sonnenuntergang 4'« H Monduntergang f__ 172V Dichter Gotthold Ephraim Lessing zu Kamenz i. b. Laus. Vb. — 1775 Französischer Physiker Andrä Marie AmpSr« in Lyon geb. — 1788 Englischer Dichter George Lord Byron in London geb. - 184» Schwedischer Dichter August Strindberg in OshAne"«^' - E «öntgk «Horia von England in w Kalte Füße. Kalte Füße sind in der rauhen Jahres zeit ein weit verbreitetes Übel. Daher muß dieser Zustand tatkräftig bekämpft werden. Schwache und blutarme Per sonen erzeugen meist so wenig Eigenwärme, daß ihre Füße beim geringsten Anlaß kalt werden. Sie müssen daher be- sonders vorsichtig sein. Auch Personen, die viel sitzen, haben oum> Blutstockungen kalte Füße. Der gleiche Übelstand wird Luck), durch enges Schuhwerk hervorgerufen. Will man diesem Übel abhelfen, so muß dafür gesorgt werden, daß die Blut gefäße des Fußes richtig funktionieren. Der Fuß muß durch Waschungen abgehärtet werden und durch Bewegung. Wer mel an die Stube gefesselt ist, muß jeden kleinen Spazier weg wahrnehmen. Auch gymnastische Übungen am frühen Morgen sind am Platze. Dadurch heizt man den Körper An gutem Schuhwerk darf es freilich nicht fehlen, man muß och des Schubzeugs aber sofort entledigen, wenn es mit den Strümpfen nab geworden ist. Gummischuhe längere Zeit zu tragen, ist ungesund. Stellen sich öfter kalte Füße AU. dann ist eine systematische Behandlung notwendig. Kalte Fußbäder oder kalte Begießungen der Füße tun gute da der Blutumlauf dadurch gesteigert wird. Auch beiße Sool- oder Senfbäd-"- bringen Erfolg, ebenso kalte Abreibungen und Massage. — Die Werzinsnng der sächsischen Staatsöahnen im Jahre 1912. Nach der Rentabilitätsberechnung ergab sich für die Linien der Sächsischen Staatsbahnen eine Verzinsung des mittleren Anlagekapitals von 4,437°/» (gegen 5,492°/,, im Jahre 191 l) Für die einzelnen Linien, soweit sie für unsere Leser von Interesse sind, zeigt sich folgendes Bild: Vollspurige Linien: Es verzinste sich Dresden-A.- Werdau mit Freiberg—Halsbrücke mit 7,266°/« (gegen 8.687°/» im Jahre 1911), dagen erforderte Zuschuß: Gittcr- see—Possendorf 0,226°/« (gegen 0,460°/« Zuschuß). Schmal- spunge Linien: Es verzinsten sich 12 (gegen 15) Linien, und zwar u. a: Radebeul—Radeburg mit 4,839°/« (gegen 3,267», Mügeln b. P —Geising-Altenberg mit 3,699°/« (gegen 3,791» Hainsberg—Kipsdorf mit 1,521°/« (gegen 4,621°/«), Potschappel-Nossen mit 0,398"/« (gegen 0,471°/»). Zuschuß bedurften 9 (gegen 6) Linien, und zwar u. a.: Wilsdruff-Gärtitz 0,807"/« (gegen 0,782°/« Zuschuß), Klingenberg-T -Frauenstein 0,342°/« (gegen 0,188°/° Ver zinsung), Mulda—Sayda 0,444°/« (gegen 0,229°/« Zuschuß). — Bei den staatlichen Straßenbahnen betrug die Verzinsung insgesamt 3,028°/« (gegen 5,451°/«), und zwar im einzelnen: Dresden—Kötzschenbroda 1,953°/° Zuschuß (gegen 5,756°/« Verzinsung), Dresden—Coßmannsdorf 6,764°/« (gegen 6,654» Verzinsung, Dresden—Cossebaude 2,110"/« (gegen 2,541» Verzinsung, Bühlau—Weißig 4,581°/« (gegen 3,129» Zuschuß und Dresden—Klotzsche 13,217°/« (gegen 9,657°/«) Verzinsung. — Zum Heneralpardon veim Wehröeitrage schreibt uns Herr Rechtsanwalt Bursian, Dresden: „Bekanntlich ist im 8 68 des Wehrbeitragsgesetzes, welches Ende Juli 1913 Gesetzeskraft erlangt hat, für alle diejenigen, welche bet der Veranlagung zum Wehrbeitrag oder in der Zwischenzeit seit Inkrafttreten des Wehrbeitragsgesetzes ihr Vermögen oder Einkommen richtig angeben oder ange geben haben, Freiheit von Strafe und Nachsteuer zugesichert. Inzwischen ist aber durch die im „Centralblatt für das Deutsche Reich" unter dem 11. November 1913 bekannt gemachten Ausführungsbestimmungen des Bundesrats in 8 15 Abs. 2 getroffene Bestimmung eine bedeutende Ein schränkung jenes westgehenden Versprechens geschaffen worden. Diese Bestimmung lautet: „Die Zusicherung der Freiheit von Strafe und Nachsteuer in 8 68 des Gesetzes bezieht sich nicht auf solche bisher verheimlichten Ver mögens- und Einkommensbeträge, hinsichtlich deren bereits auf Grund der Landesgesetze ein Strafverfahren oder eine Steuerneuveranlagung oder Nachveranlagung eingeleitet worden ist." Der jüngst erschienene Kommentar zum Wehr beitragsgesetz von Dr. Hoffmann, der auch die Ausführungs bestimmungen des Bundesrats berücksichtigt, stellt sich ohne nähere Begründung auf den Boden dieser Bundesratsbe stimmung. Kur'^'nachdem diese Bundesratsausführung er schienen war, veröffentlichte in Nr. 21 der „Juristischen Wochenschrift" vom Jahre 1913 ein junger Jurist eine kleine Abhandlung über den Generalpardon gegen Steuer sünder und kam dort, ohne auf die Bundesrats-Aus- führungsbestimmungen näher einzugehen, zu dem Resultat, daß auch solche Steuerpflichtige, gegen die bereits das Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung aus früheren Jahren eingelcitet worden ist, auf Grund einer nach dem Inkrafttreten des Wehrbeitragsgesetzes abgegebenen richtigen Steuererklärung gemäß 8 60 dieses Gesetzes straffrei sein müssen In einer Steuerstrafsache, die das Königliche Land gericht Dresden kürzlich beschäftigte, handelte es sich darum, daß ein Steuerpflichtiger, nachdem im Februar 1913 das Steuerstrafverfahren gegen ihn eingeleitet worden war, von der Steuerbehörde mit einem Strafbescheide über eine Strafe bedacht worden war, obwohl er Anfang November 1913 nunmehr richtig deklariert hatte. Erfreulicherweise stellte sich trotz Widerspruchs der als Nebenklägerin auf tretenden Steuerbehörde und trotz 8 15 Abs. 2 der Bundes ratsverordnung das Königliche Landgericht ebenfalls auf den Standpunkt, daß der Generalpardon des 8 68 unein geschränkt auf alle Steuersünder Bezug haben müsse, die seit dem Inkrafttreten des Wehrbeitragsgesetzes richtig de klariert haben, selbst wenn ein Steuerstrafverfahren schon vorher gegen sie eingeleitet worden war. Das Landgericht ging hierbei von dem Fundamentalgrundsatze des Straf rechts aus, wonach bei Verschiedenheit der Gesetze von der Zeit der begangenen Handlung bis zu deren Aburteilung das mildeste Gesetz anzuwenden ist. In neuester Zeit hat dieselbe Ansicht Rechtsanwalt Dr. Max Lion in einem längeren Aufsatze in Nr. 2 der „Juristischen Wochenschrift" 1914 vertreten und näher begründet. Es ist zu wünschen, daß die Gerichte den einmal betretenen Boden nicht wieder verlassen, damit das zunächst uneingeschränkt gegebene Ver- sprechen des Generalpardons allen Steuersündern auch un eingeschränkt zuteil wird. Das oben angeführte Urteil des Königlichen Landgerichts Dresden ist übrigens sowohl seitens der Königlichen Staatsanwaltschaft, M auch seitens der Nebenklägerin unangefochten geblieben." — Lanzcrtanvnis zu Kaisers Hevurtstag. Nach einer Verordnung sind die Amtshauptmannschaften ermäch- tigt, zu Kaisers Geburtstag Tanzerlaubnis zu erteilen. Diese Tanzgelegenheit ist zu den sogenannten regulativ mäßigen freien Sonntagen nicht zu zählen. — KinsielkungvonDrei-nndWerjährig-Areiwilligen für das lll. Seebataillon in Tsingtau und das Ostafiatische Marine-Deiachement in Peking nnd Tientsin (China). Ein stellung: Oktober 1914, Ausreise nach Tsingtau: Januar oder Frühjahr 1915, Heimreise: Frühjahr 1917 bezw. 1918.