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Papier-Zeitung FACH BLATT A me , Fa% Preis der Anzeigen Papier- und Schreibwaaren-Handel und -Fabrikat: Preis der Anzeigen ion 13 26 52 25 35 50 No. 4748 der Deutschen Reichs- Post-Zeitungs-Preisliste. Erscheint jeden Sonntag u. Donnerstag. Von der Exp. d. Bl. direkt unter Streifband, — In- und Ausland: vierteljährlich 4 M. Bei der Post bestellt und ab- genommen, oder durch Buch handel bezogen: yiertelährlich 2 m. so pr. (imAusland mit Post-Zuschlag). 10 Pfennig der Millimeter Höhe 59 mm breit (1/4-Seite). Ermässigungen bei Wiederholung 6mal in 1 Jahr 10 Proc.weniger Für Anzeigen unter Zeichen wird dem Besteller 1 M. mehr berechnet. Dafür erfolgt An nahme u. freie Zusendung der frei an uns eingehenden Zei chen-Briefe. Stellengesuchs zu halbem Prell. Vorausbezahlung a.d. Verleger. Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandelg/ sowie für alle verwandten und Hilfsgeschafte : 4 Pappwaaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken etc. Herausgegeben von CARL HOFMANN, Mitglied des Kaiserlichen Patentamtes, Civil-Ingenieur, früher technischer Leiter von Papierfabriken. Berlin W., Potsdamer-Strasse 134. Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier - Fabrikanten. Alleiniges Organ des Schutzvereins der Papier-Industrie. Organ des Deutschen Papiervereins (Schutzverein für den Papier- und Schreibwaaren-Handel) und seiner 7 Zweigvereine. Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen. Organ von io Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft. Organ für die Bekanntmachungen des Vereins Deutscher Holzstofffabrikanten. XV. Jahrg. No. 71. Berlin, Donnerstag, den 4. September 1890. Alle Postanstalten in Deutschland, Oesterreich - Ungarn, Schweiz, Schweden, Norwegen, Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Italien und Russland, sowie alle Buchhandlungen nehmen Bestellungen zum Preise von 2 M. 50 Ff. für das Vierteljahr (im Ausland mit Post-Zuschlag) an. Bei Bezug unter Streifband müssen wir dagegen, des hohen Portos wegen, für In- und Ausland gleichmässig 4 M. für das Vierteljahr berechnen. Wer nicht mehr unter Streifband beziehen will, beliebe uns dies gefl. auf einer Postkarte mitzutheilen, damit wir den Versandt einstellen können. Jeder Bezieher erhält in jedem Vierteljahr als kostenfreie Zugabe eine Lieferung der neuen Pracht-Ausgabe von Hofmann’s Praktischem Handbuch der Papierfabrikation. Seit Anfang 1886 sind 18 Lieferungen mit 696 Quartseiten und 552 Holz schnitten erschienen. Die 18. Lieferung wurde mit Nr. 48 versandt. Neu zugetretene Bezieher können gegen Einsendung der Postquittung bis auf weiteres die früher erschienenen Hefte zu je 1 M. erhalten. Inhalt. Seite. Holzschliff-Trockengehaltsberechnung 1689 McKinley-Bill. Ofen für Trockenanlagen 1690 Geruch in Sulfatzellstofffabriken. Gummi-Gautschwalze- 1690 Wechselrecht. Neuheiten 1691 Massenfabrikation des Kontobuchfachs 1693 Büchertisch 1694 Deutsche Erfindungen 1696 Patentlisten 1698 Neue Geschäfte und Geschäftsveränderungen 1704 Amerikanisch 1706 Amerikanische Erfindung 1708 Briefkasten 1710 Marktberichte 1711 Eine Beilage von Siegfried Bauer, Bonn a. Rh. Verein Deutscher Buntpapier-Fabrikanten. General-Versammlung im Restaurant Hippmann & Müller, Französische Strasse 48, am Gensdarmenmarkt zu Berlin, 22. September, vorm. 91/2 Uhr. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des Vorsitzenden über den Stand des Vereins und die Lage der Buntpapier-Industrie. 2. Rechnungslegung durch den stellvertretenden Vorsitzenden und Kassenführer, Herrn Fr. Wilh. Abel, Magdeburg. 3. Die Zollverhältnisse, besonders die Aenderung der amerikanischen durch die McKinley-Bill. 4. Die Minimalpreis-Vereinbarung. 5. Bogen Streichmaschinen und andere Neuerungen im Buntpapier fach. 6. Bericht der zur Vorberathung von Satzungen erwählten Kom mission und Beschluss darüber. 7. Neuwahl des Vorstandes. Schutzverein der Papier-Industrie. General-V ersammlung im Restaurant Hippmann & Müller, Französische Strasse 43, am Gensdarmenmarkt zu Berlin, 22. September, mittags 12 Uhr. TAGES-ORDNUNG: 1. Bericht des stellvertretenden Vorsitzenden und Kassenführers, Herrn Fr. Wilh. Abel, Magdeburg, über den Stand des Vereins und Rechnungslegung. 2. Ertheilung von Diplomen für treue Mitarbeit. 3. Bericht über die vertraulichen Listen und Auskunftsertheilung durch den Vertrauensmann, Herrn Carl Hofmann. 4. Gemeinsame Vertretung der Mitglieder durch einen vom Verein angestellten Rechtsanwalt. 5. Bericht der zur Vorberathung von Satzungen erwählten Kom mission und Beschluss darüber. 6. Wahl des Ortes der nächsten General-Versammlung. Um 4 ühr gemeinsames Mittagsmahl in demselben Lokal. (Ge deck 4 M.) Dienstag, 23. September, mittags etwa 1 Uhr, Ausflug mit Dampfer und Musik nach der Oberspree, dem Müggelsee und dem von Herren Geist, i. F. Werner & Schumann, und Kommerzienrath Spindler er bauten prachtvollen Aussichtsthurm auf dem Müggelberg. (Näheres über diesen Ausflug folgt in einer der nächsten Nummern.) Die verehrlichen Mitglieder beider Vereine werden ersucht, sich recht zahlreich zu betheiligen. Die Theilnahme der geehrten Damen der Mitglieder und Gäste an dem Mittagsmahl wird erbeten. Alle Angehörigen des Papierfachs, insbesondere die Mitglieder des Vereins Deutscher Papierfabri kanten und die Mitglieder des Deutschen Papier vereins, sowie seiner Zweigvereine sind als Gäste willkommen. Für den Vorstand beider Vereine: Kommerzienrath Alois Dessauer, Vorsitzender. Holzschlif-Trockengehalts-Berechnung. In No. 68 der Papier-Zeitung 1890, Seite 1680, findet sich ein mit x. y. unterzeichneter Artikel über Holzschliff-Trockenge halts-Berechnung, auf welchen Folgendes erwidert werden muss: Es ist die Pflicht eines unparteiisch Prüfenden, von der Probe zur Bestimmung des Trockengehaltes die oberen Schichten zu ent fernen, wenn sie infolge losen Verschlusses während des Transportes mit der Luft in Berührung standen und ausgetrocknet sind, weil sie den thatsächlichen Durchschnittswerth beeinflussen würden. Wenn nun der Rest gut durchgemischt und aus ihm eine Stichprobe entnommen wird, so darf man annehmen, dass das gewonnene Ergebniss den wirk lichen Durchschnittswerth der ein geschickten Probe darstellt. Die Beurtbeilung, ob das erhaltene Prüfungsergebniss zur Feststellung des Feuchtigkeitsgehaltes einer ganzen Wagenladung genügt, ist Sache des Antragstellers, der allein eine zweckmässige Probenentnahme aus führen kann und für die Folgen einer zweckwidrigen Entnahme selbst einzustehen hat; die Versuchs-Anstalt hat es nur mit der eingeschickten Probe zu thun. Das Trocknen der Probe muss natürlich so lange erfolgen, bis die Substanz keinen Gewichtsverlust mehr auf weist; ob dieser Zeitpunkt mit Hilfe geeigneter Vorkehrungen in wenigen Stunden oder erst