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994 PAPIER-ZEITUNG. Nr27 und angeregt werden können, deren einzelne An gaben hier allerdings zu weit führen dürfte. Ist der Anschluss der Fachgenossen an den Verein ein so zahlreicher, wie sich aus den bisherigen Anmeldungen schliessen lässt, wird der Verein auch das Ziel erreichen, welches er sich gestellt hat: Eine Vereinigung aller Fachgenossen, deren Interessen wirksam vertretend. Wir ersuchen Sie, dem Vereine gleichfalls bei zutreten und uns Ihren Entschluss — event. unter Benutzung der beiliegenden Postkarte — gütigst anzuzeigen; wir bitten Sie ferner, um dem Verein die gewünschte Ausdehnung geben zu können, uns Fachgenossen Ihrer Bekanntschaft, welche Sie zu Mitgliedern des Vereins geeignet halten, mit- zutheilen oder zur Anmeldung zu veranlassen. Hochachtungsvoll. Der Vorstand des Nordwestdeutschen Papiervereins, Sitz in Hannover. Friedr. L. Bertram, Louis Voss. Eduard Bayer, Fa.W.OldemeyerNächtig. Fa.Fiedeler& Bayer. Albr. Laue-Braunschweig, Fa.Sel. C. F. Bollmann Ww. & Sohn, Braunschweig. Carl Hahne. Franz Fettback, Fa. Rob. Leunis & Chapman. Emanuel Goldschmidt, H. Hildebrandt. Fa. Kaiser & Goldschmidt. Emil Siemsen, Fa. Wiener & Siemsen. Wir lassen die angeschlossene Liste von 37 Mitgliedern weg, weil sich dieselbe mittler weile schon auf 50 erhöht hat. Weitere An meldungen zum Beitritt sind an die Vorstands mitglieder , bes. an den Schriftführer Herrn E. Bayer zu richten. Je reger die Betheiligung, desto erspriesslicher und umfassender wird sich die Wirksamkeit entfalten. Die rasche Zu nahme beweist, dass derartige Vereinigungen einem Bedürfniss entsprechen. Die nächstjährige Generalversammlung des Schutzvereins wird in Breslau abgehalten, in der Hoffnung, dass es gelingen wird, auch dort einen Mittelpunkt für das hochentwickelte schlesische Papiergeschäft zu schaffen. Es wäre sehr erwünscht, wenn einige dortige Fach genossen jetzt schon ihr Interesse dafür kund geben möchten. Stuttgart und Hamburg wären auch geeignete Plätze zur Gründung von Zweig vereinen bezw. Papiervereinen. Fachgenossen, welche dieselbe in die Hand nehmen wollten, würden sich Verdienst und Anerkennung da durch erwerben. Londoner Pappenmarkt. London, 23. Juni 1885. Seit meinem letzten Bericht hatte ich den Muth verloren, über Pappen etc. zu schreiben. Seit Kurzem aber erscheint ein Hoffnungsstrahl. Eine Fabrik in Holland hat der Preise halber die Fabrikation eingestellt, und es werden wohl bald mehr folgen müssen. Der Markt hier ist immer noch überfüllt, und das Geschäft flau. Holländische Waare, ordinäre Qualität, 8er —20er sind zu £ 4,10/ franko Haus 21% Disc, zu haben. Bessere Sorten holen £ 4,15/ bis £ 5. Deutsche Waare nominell von £ 51 bis £ 5,10/ per ton. Papier-N ormalien. In der Generalversammlung des Vereins Deut scher Papierfabrikanten zu Dresden, 18. Juni, wurde eine Kommission zur Aufstellung von Papier-Normalien ernannt, welche der Regie rung zur Benützung beim Ausschreiben von Lieferungen etc. empfohlen werden sollen. (Vergl. Nr. 26, Seite 956.) Die Kommission hielt noch in Dresden eine Sitzung ab und beschloss, folgende Vorschläge zu machen: Zur Eintheilung der Papiere werden nachstehende 4 Klassen empfohlen: i. Papier nur aus Hadern mit nicht mehr als 2] pCt. Asche. 1 2. Papier aus Hadern und Zusatz von Cellulose, Strohstoff, Esparto, aber frei von Holz schliff, mit nicht mehr als $ pCt. Asche. 3. » von beliebiger Stoffzusammensetzung, aber ohne Holzschliff, mit nicht mehr als 15 pCt. Aschengehalt. 4. Beliebige Stoff-Zusammensetzung mit belie bigem Aschengehalt. Die Vorschriften über Reisslänge sollen nur für Schreib- und Konzeptpapiere maassgebend sein. Bei Gruppe 4 wird empfohlen, die Reisslänge aus zuschliessen. Als Minimal-Reisslängen für obige Gruppen könnten ev. folgende angenommen werden: Klassen I II III IV Minimal-Reisslänge oder Festigkeit 5000 4000 3000 2000 m Die Versuche auf Reisslängen sollen von je 5 I Streifen gemacht werden und nur das höchste Er gebniss maassgebend sein, da die geringeren Er gebnisse durch kleine Fehler und Zufälle, ohne Schuld des Papiers, herbeigeführt sein können. Bruchdehnung sollte fortfallen bis weitere Er fahrungen die Aufstellung richtiger Zahlen ermög lichen. An gerippte und mit Wasserzeichen versehene Papiere können aus technischen Gründen keine so hohen Ansprüche betreffs Festigkeit gestellt werden. Die Untersuchung auf Widerstand gegen Zer knittern ist zu subjektiv von der Hand des Unter suchenden abhängig, um als beweiskräftig gelten zu können. Auf übergrosse Weisse und Reinheit ist bei der ersten Klasse aus technischen Gründen zu verzichten. Giftfarben. Der Verein zur Wahrung der Interessen der Chern. Industrie Deutschlands hat in seiner letzten Generalversammlung eine Kommission mit Ausarbeitung einer Verordnung, betr. die Verwendung giftiger Farben, beauftragt. Die selbe hat folgende, vom Vorstand genehmigte Fassung vorgeschlagen, die dem Reichskanzler zur Annahme empfohlen werden soll: § 1. Giftige Farben im Sinne dieser Verord nung sind alle diejenigen Farbstoffe und Farbzu- I Bereitungen, welche enthalten: A. Antimon (Spiess glanz), Arsenik, Blei, Chrom (ausgenommen rei nes Chromoxyd), Kupfer, Quecksilber (ausgenom men Zinnober), Gummigutti, Pikrinsäure. B. Ba- ryum, ausgenommen Schwerspath, schwefelsaurer Baryt, Cadmium, Zink, Zinn. § 2. Die in § I sub A und B bezeichneten Farbstoffe und Farbzubereitungen dürfen zur Her stellung von Nahrungs- und Genussmitteln, welche I zum Verkaufe bestimmt sind, nicht verwendet werden. § 3. Die Aufbewahrung und Verpackung von zum Verkaufe bestimmten Nahrungs- und Genuss mitteln in Umhüllungen oder in Gefässen, welche unter Verwendung der im § 1 sub A bezeich neten giftigen Farben und Farbzubereitungen der art hergestellt sind, dass ein Uebergang des Gift stoffs in den Inhalt der Umhüllung oder des Ge fässes stattfinden kann, ist verboten. § 4. Die Verwendung der im § 1 sub A be zeichneten giftigen Farben mit Ausnahme von Chromgelb (chromsaures Blei) in Firniss oder Oelfarbe zur Herstellung von Spielwaaren ist ver boten. § 5. Die Verwendung der mit Arsenik darge stellten Farben zur Herstellung von Tapeten ist verboten. § 6. Die Verwendung der mit Arsenik darge stellten Kupferfarben zum Anstreichen von Wän den, sowie zur Herstellung von Bekleidungsgegen ständen, ist verboten. § 7. Das gewerbsmässige Verkaufen und Feil halten von Nahrungs- und Genussmitteln, welche den Vorschriften der 89 2 und 3 zuwider herge stellt, aufbewahrt oder verpackt sind, sowie von Spielwaaren, Tapeten und Bekleidungsgegenstän den, welche den Vorschriften der §§ 4, 5 und 6 zuwider hergestellt sind, ist verboten. Wir Vermissen in diesem Entwurf die nach Ansicht der Buntpapier- und T’apetenfabrikan- ten in erster Linie nöthigen Bestimmungen über die kleinsten zulässigen Mengen der Gifte in den Farbmassen. Minimale Menge obiger, als giftig bezeichneten Metalle kommen be kanntlich in den meisten unschädlichen Farben und anderen Stoffen vor, und die betheiligte Industrie verlangt vor Allem Bestimmungen darüber, wie viel von diesen Metallen in einer Farbe enthalten sein darf, ohne dass sie dess halb zu den giftigen gehört. Es erscheint in hohem Grade auffallend, dass die sachverständigen Vertreter der chemischen Industrie diesen wichtigsten Punkt in ihrem Ent wurf gar nicht aufgenommen haben. Aufklä rung hierüber wäre sehr erwünscht, und etwaige • Tegenmaassregeln seitens der Interessenten dürf ten wohl unvermeidlich sein. Zellstoff-Export. Zwei Tons Zellstoff aus Canada wurden vor kurzem nach den Ver. Staaten v. Amerika eingeführt und als 374 Prozent trockenen Stoff haltend deklarirt. Werth jfi 2,70 pro 100 Pfund engl., Zoll 10 Prozent des Werthes. Hiergegen wurde wegen zu geringer Werthangabe Be schwerde erhoben und infolge derselben das Trockengewicht auf 50 Prozent und der Markt- werth des ungebleichten Zellstoffs auf $ 2,95 festgesetzt. Diese Entscheidung soll in Zukunft an allen Grenzen der Ver. Staaten gelten und wird, im Interesse der inländischen Stoff-Fa brikanten, die Einfuhr von Zellstoff und Holz schliff aus Canada und Europa, besonders Nor wegen, erschweren. Die Schreibpapier-Fabrikanten der Ver. Staaten von Amerika haben, nachdem 90 Prozent der Produktion zugestimmt, beschlossen, die Erzeugung dadurch zu vermindern, dass jede Fabrik in der Zeit bis 1. September 2 volle Wochen lang den Betrieb einstellt. Chromolithographische Geschäfts karten. In Nr. 25 brachten wir unter obiger Ueber- schrift eine Geschichte der Entstehung solcher Karten nach „‘The Paper World 4 . In einer neueren Nummer desselben Blattes tritt unser Landsmann Tjouis Prang in Boston gegen diese Darstellung auf und giebt seinerseits nachste hende Geschichte dieser Karten, die um so mein auf volle Glaubwürdigkeit Anspruch hat, als er nicht nur der Schöpfer, sondern auch heute noch der bedeutendste und tüchtigste Fabrikant dieses Industriezweigs in den Ver. Staaten ist. Er sagt: Unsere Firma schuf und druckte die ersten Chromo-Karten 1873 als Empfehlung unserer in Wien ausgestellten Fabrikate. Der Gedanke ge fiel einigen unserer Geschäftsfreunde und ich liess desshalb, als ich nach Boston zurückkam, einige solche Karten zu allgemeinem Gebrauch anfertigen. Wir eröffneten 1874 eine besondere Agentur für solche Geschäftskarten in New- York und sofort nahm auch die Karten-Mode ihren Anfang. Die Nachfrage, die zu einer wahren Karten-Sucht ausartete, stand 1876 auf ihrer Höhe; wir lieferten schon Millionen. Von Frankreich und Deutschland kam Konkurrenz; Field, Leiter & Co. benutzten unseren Gedanken, aber nicht unsere Karten. Eine geschichtliche Thatsache ist auch, dass aus diesen Geschäftskarten auf Anregung der Frau unseres Londoner Agenten die Weihnachts karten (Christmas cards) herauswuchsen. Sie empfahl, auf unsere in England schon bekann ten Geschäftskarten für die dortige Kundschaft: Vergnügte Weihnachten! (A merry Christinas) und Glückliches Neujahr! (A happy New year) drucken zu lassen, weil die Engländer sich nach alter Gewohnheit bei festlichen Veranlassungen gegenseitig solche Grüsse senden. Wir befolgten