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1138 PAPIER-ZEITUNG. 31 (Vergl. §47 des Unfallversicherungsgesetzes, wonach wähl bar sind: Die stimmberechtigten Genossenschaftsmitglieder, sowie die von denselben bevollmächtigten Leiter ihrer Be triebe, soweit sie weder dem Vorstande der Genossenschaft noch dem Vorstande der Sektionen angehören und nicht durch richterliche Anordnung in de.- Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.) 4. Die Feststellung eines vorläufigen Etats für die Verwaltungskosten der Sektion, eventuell die Beschlussfassung über die Anstellung von Büreaubeamten, sowie über die Bedingungen für diese Anstellung. $. Die Bestimmung der öffentlichen Blätter, durch welche die Bekanntmachungen des Sektionsvorstandes erfolgen sollen. (Wir sind gerne bereit, die uns zugehenden Bekanntmachungen der Sektionen sowie der Genossenschaft kostenfrei im redaktionellen Theil der Papi er-Zeitung zu veröffentlichen. — D. Red.) Bayrische Holzindustrie - Berufsge nossenschaft. Dieser Genossenschaft gehört bekanntlich die ganze bayrische Bleistiftfabrikation an, die hauptsächlich in Nürnberg ihren Sitz hat. ün- serem Bericht in Nr. 30 haben wir noch zuzu fügen, dass als Sitz der Genossenschaft Mün chen nur provisorisch bestimmt ist, dass die Generalvers. erst endgiltig darüber beschliessen wird. Nürnberg hat allein in seiner Bleistift industrie 1393 Versicherungspflichtige und in den Vertretern dieses Zweiges viele tüchtige intelligente Männer, welche sich zur Leitung der Genossenschaft vorzüglich eignen würden. Wir glauben nicht, dass irgend eine andere bay rische Stadt, auch München nicht, diese Vor theile bietet; überdies liegt Nürnberg mehr in der Mitte und könnte vielleicht Sitz der Genos senschaft werden, wenn die dortigen Genossen sich kräftig darum bemühten, besonders Voll machten zur Vertretung in der Generalvers. sammelten. Dem provis. Vorstand gehören die Herren Kommerzienrath Schwanhäusser und Carl Gon- nermann aus Nürnberg an. Die Genossenschaft ist provisorisch in folgende Sektionen getheilt: Oberbayern — München, Niederbayern — Passau, Oberpfalz und Oberfranken — Bayreuth, Mittel- und Unterfranken — Nürnberg, Schwaben — Kempten, Pfalz — Kaiserslautern. Unfall-Versicherung. Nr. 16 der Amtlichen Nachrichten des Reichs versicherungsamts bringt ein Rundschreiben des R.-V.-A. an die provisorischen Genossen schaftsvorstände, worin, in Veranlassung einer Reihe von Anfragen, die an das Amt gestellt wurden, die gesetzlichen Obliegenheiten der prov. Vorstände in verschiedenen Punkten er läutert werden. Besonders wichtig erscheint die unter Nr. 3 gegebene Erinnerung: Mitglied der Genossenschaft ist jeder Unter nehmer eines im Bezirke derselben belegenen Be triebes derjenigen Industriezweige, für welche die Genossenschaft errichtet ist. Die Mitgliedschaft tritt kraft des Gesetzes ein; dieselbe hängt von der Aufnahme in die gemäss § n des Gesetzes aufgestellten Listen oder in das Kataster nicht ab. Die Berufsgenossenschaft muss alle in den zu ihr gehörenden Betrieben vorkommenden Un fälle entschädigen, einerlei, ob der Betrieb im Ka taster aufgeführt ist oder nicht. Es liegt desshalb im Interesse der Genossenschaften, alle zu ihnen gehörenden Betriebe genau zu ermitteln, damit sie von denselben die Beiträge rechtzeitig ein ziehen können. Die Organe der verschiedenen Genossenschaften können sich hierbei wechsel seitig unterstützen; auch sind dieselben berechtigt, die Hilfe der Verwaltungsbehörden diesethalb zu erbitten. Von einzelnen Vorständen ist der Er lass von öffentlichen Aufforderungen an die Be rufsgenossen in Betreff der Anmeldung von Be trieben, welche in den gemäss § 11 des Gesetzes I aufgestellten Listen nicht enthalten sind, in Aus sicht genommen worden. (Vergl. §§ 34. 35, 36, 37, 59 Absatz 4, und toi des Gesetzes.) Dem erwähnten Rundschreiben folgt ein Schema für das Protokoll einer ersten Sektions- (bezw. Genossenschafts-) Versammlung. Der Gang der Verhandlungen kann hierdurch nicht in allen Punkten bestimmt werden; das Schema ist aber darin nützlich, dass es an alles Nöthige erinnert. Der in der gleichen Nr. abgedruckte Bescheid Nr. 38 giebt wiederholt die schon in den Ver sammlungen ausgesprochene beruhigende Ver sicherung, dass eine Ungleichheit der Gefahr- und Lohnhöhe innerhalb einer Genossenschaft keineswegs die Befürchtung ungerechter Be lastung einzelner Betriebsarten oder Oertlich- keiten begründe. Äusser der jährlich neu festzustellenden Umlage, welche von der Ge nossenschaft jedesmal nach der Lohn- und Ge fahrhöhe der Versicherten bemessen werden muss, steht den etwa doch eine Schädigung befürchtenden Betriebsunternehmern das Be schwerderecht an das R.-V.-A. nach § 28, 4 des Gesetzes zur Seite. Nr. 17 der A. N. enthält, äusser der in uns. vor. Nr. wiedergegebenen Bekanntmachung, je ein Vordruckmuster für Has Genossenschafts kataster und den Migliedschein. Ausgefertigt können beiderlei Urkunden nur durch den de finitiven Vorstand werden; aber schon die pro visorischen Vorstände können zur Aus- bezw. Anfertigung vorarbeiten. Die gegebenen Muster sind, wie alle bisherigen, nicht bindend, son dern nur berathend. Londoner Pappenmarkt. London, 20. Juli 1885. Seit m. Letzten ist trotz der niedrigen Preise noch eine Verschlechterung des Marktes für Strohpappen eingetreten. In voriger Woche sind hier deutsche Pappen zu dem unerhörten Preise von £ 4. 2/6 mit 21%, franko Haus, an Konsumenten verkauft worden. Kuiper’s weisse beklebte Pappen 12. (?), aus zweiter Hand, sind zu £ 6.10/, 24%, franko Haus in kleinen Par tieen zu haben. — Wir bekommen Pappen wohl bald umsonst. Nemo. Die Papierfabrikation in Amerika. Vor Kurzem wurden wir von dem in Hof- mann’s Handbuch mehrfach erwähnten Papier- fabriks - Direktor, Herrn Adam Kamage in Holyoke, durch einen freundschaftlichen Bericht über den gegenwärtigen Stand der dortigen Papierfabrikation erfreut, dessen wesentlichen Inhalt wir nachstehend wiedergeben: Holyoke, Mass., 9. Juni 188.5. Seitdem Sie Amerika verlassen haben (1873), hat die Papierfabrikation der Ver. Staaten sowohl betreffs der Menge wie Qualität ihrer Erzeugung grosse Umwandlung erfahren. Die Entwicklung der Holzzellstoff-Fabrikation setzt die Papier fabrikanten jetzt in Stand, ihre Maschinen reich lich mit Stoff zu speisen und kurzer Hand die gerade in Ausführung begriffene Papiersorte zu ändern, und dadurch, ohne Erhöhung der Kosten, die kleinen Aufträge auszuführen, welche in schlechten Zeiten einlaufen. Die Papiere der Wochen- und Monatsschriften sind, dank diesen Rohstoffen, viel reiner und besser in der Farbe geworden und erhalten jetzt eine Glätte, die man vor 10 bis 15Jahren nicht fürmöglich gehalten hätte. Die grösste Veränderung ist jedoch m. A. nach mit feinen Schreib- und Bücher-Papieren vor sich gegangen, indem gar kein Werth mehr darauf gelegt wird, ob dieselben im Stoff, d. h. mit Harz, oder an der Oberfläche, d. h. mit Gelatine geleimt sind. Man lässt zwar das Papier, mehr zum Schein, wie früher noch durch die Maschine laufen, auf welcher es mit threrischem Leim be deckt und in Bogen geschnitten wird; lässt diese auch frei aufgehängt an der Luft trocknen, hat es aber stets vorher gut mit Harz in der Masse geleimt. Manche Fabrikanten stellen auch jetzt Maschinen auf, um das erst in der Masse, dann mit Gelatine an der Oberfläche geleimte Papier auf der Maschine zu trocknen. Der Eigenthümer einer hiesigen Fabrik, die jetzt nur in der Masse geleimtes Papier anfertigt, fragte seinen technischen Leiter, ob er nicht auch eine solche Maschine auf- steilen solle. Der Gefragte lächelte, und meinte, es sei überflüssig, 8 bis 10 000 Dollars für eine solche, lediglich dem Schein dienende, Einrichtung auszugeben, da das nur in der Masse geleimte Papier überall als thierisch geleimt und an der Luft getrocknet gelte. Wer es nicht verstehe, gut geleimtes Papier ohne die Maschine zu machen, möge dieselbe anschaffen. Thierisch geleimte Papiere werden, mit Ausnahme weniger besonderer Sorten, bald ein überwundener Standpunkt sein. Das Verfahren, Papiere für Bücher und illustrirte Blätter mit einer Glanzmasse zu überziehen, nimmt immer mehr die Stelle des Kalander-Glättens ein. Eine grosse Fabrik wird demnächst hier ihren Betrieb mit Ausführung dieses Verfahrens eröffnen. (Wir wissen nichts Näheres über das erwähnte Verfahren, halten es aber nicht für unmöglich, dass unser geschätzter Korrespondent das in Deutschland längst geübte Streichen des Papieres zum Chromodruck etc. meint, welches mit Bunt papier-Maschinen ausgeführt wird. Nähere Mit- theilung wäre uns jedoch sehr erwünscht. D. Red.) Die Papiermaschinen laufen jetzt mit 150 bis 200 Fuss per Minute und liefern bei dieser Ge schwindigkeit die gleiche Bahnlänge guten Papiers, bei feinstem Schreibpapier 100 bis 125 Fuss. Das Papier kann, wenn es mit solcher Geschwin digkeit durch die Leimlösung geführt wird, wenig davon aufnehmen und schon hierdurch wird klar, dass durch das Bekleiden des Papiers mit Thier leim auf der Maschine eine vollkommene Leimung des Papieres nicht bewirkt werden kann. Die Geschäfte gehen hier im Allgemeinen schlecht, die Papiermacherei kann jedoch nicht zu sehr klagen, obwohl die Preise entsetzlich her unter sind. Die Arbeitslöhne sind in den Papier fabriken noch nicht vermindert, und werden es wohl auch nicht, da man damit nur die Gans tödten würde, welche die goldenen Eier legt. Der Verkauf unserer Waaren hängt vom heimischen Markt ab und wird um so schlechter, je weniger die Arbeiter verdienen, je weniger sie kaufen können. Dies wirkt wieder auf den Markt zurück, macht eine weitere Verminderung der Arbeits löhne nöthig u. s. w. Der Geschäftswelt ist diese Wahrheit nur durch Thatsachen, mit Gewalt, beizubringen, und dies geschieht hier häufig, da der amerikanische Arbeiter sich nicht mit Brod und Butter begnügen will, damit eine kleine Minderzahl in Ueppigkeit leben kann. Anm. d. Red. Vorstehende Aeusserungen über die in England und Amerika herrschende thierische Leimung werden für unsere Papier- fabrikanten von grossem Interesse sein. Unser geschätzter Korrespondent war jedoch von jeher Anhänger der Stoffleimung, und es ist nicht unmöglich, dass er den Werth der Oberflächen- Leimung etwas unterschätzt. Jedenfalls ist es sehr erfreulich, dass auch in feinen Papieren unsere Art der Fabrikation, d. h. die Leimung mit Harz in der Masse, immer mehr zur Geltung kommt, da wir hierin mit allen Völkern vortheilhaft in Wettbewerbung treten können. Verstärktes Papier. In der Londoner Chemischen Gesellschaft wurde von E. E. H. Francis berichtet, dass Filtrirpapier durch Eintauchen in Salpetersäure von 1,42 Dichtigkeit und nachheriges Waschen bedeutend fester wird, ohne, wie beim Perga- mentiren mit Schwefelsäure, dabei undurch lässig für Flüssigkeiten zu werden. Es schrumpft dabei ein, d. h. wird kleiner, sein Aschenge halt nimmt ab, und es enthält keinen Stick stoff. Solches Papier lässt sich ohne Beschä digung waschen und reiben wie Leinwand. Eine aus einem 25 mm breiten Streifen ge wöhnlichen schwedischen Filtrirpapiers ange fertigte Schleife riss bei einer Belastung mit 100 bis 150 Gramm, während eine ähnliche Schleife aus verstärktem Papier etwa 1500 Gramm