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z-de Woite -rl-beint eine Slummer. vitboqravbirtc Beilagen und in den Tert gedruckte Holzschnitte nach «cdürfniß. — Bestellun gen nehmen alle Buck- Handlungen, Postäm ter und Zeiiung-.Krpedi- zionen Deutschlands und des Auslandes an, — AbonncmentSprciH nn Eisenbalm-ZeitunA. Organ -er Vereine deutscher Eisenbahn-Verwaltungen und Eisenbahn-Techniker. Buchhandel 7 dulden rhei nisch oder 4 Thlr. preuß. Tour, für dcnZahrgang. — Einrüetungtgebühr für Ankündigungen 2 Sgr. für den Raum einer gesxalte- neu Petitzeile. — Adresse: .Redakzion der Eisenbahn- Zeitung' oder: I. B. M-tzlerTckeLuchhand. lung in Stuttgart. XIX. Jahr. LS». Mm 18« 1 Ure. SO. Württembergisehe Staatsbahnen. I. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1861 — 64. II. Aus dem Vortrag des Finanzministers an die Ständeversammlung, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanz periode 1864 — 64. — Die Sächsischen Eisenbahnen. Nachweisung der Betriebsergebnissc bei den Staats- und Privateisenbahnen im Königreich Sachsen. 1858 — 1859. (Schluß.) — Erfindungen und Verbesserungen. Patentirte Steigwagen. — Verein für Eisen- bahnkuudc in Berlin. — Zeitung. Inland. Oesterreich, Preußen. Ausland. Frankreich. Wnrttembergische Staatsvahnen. I. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Bau von Eisen bahnen in der Finanzperiode 1881—64. Der Ständeversammlnng ist folgender Gesetzesentwurf vorgelegt worden: „Artikel 1. Von den durch das Gesetz vom 17. November 1858 zur Aus führung bestimmten Eisenbahnlinien sollen während der Finanzperiod- vom 1. Juli 1861—64 auf Rechnung des Staats gebaut werden: -r) di- Bahn strecke von Wasseralfingen bis zur Landesgrenze bei Nördlingen; b) die Bahn strecke von Aalen bis Heidenheim. Artikel 2. An dem vorläufig zu ungefähr 9,000,000 ss. angeschlagenen Aufwand für den Bau dieser Bahnstrecken werden: u) die Kaufschillingc für di- Bauplätzc der erforderlichen Gebäude und für die Grundfläche der Bahnhöfe und Slazionen von der Grundstocksverwaltung bestritten, d) der Rest aber in Ermanglung anderer zu diesem Zwecke verfügbarer Mittel durch Staatsanlehen gedeckt, welche nach Bedarf unter möglichst billigen Bedingungen aufzuneh- meu find. Unser Finanzministerium ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes — be züglich der Anlehcnsaufnahme unter Mitwirkung der ständischen Staatsschuldcn- verwaltungsbehörde — beauftragt." II. Aus dem Vortrag deS Finanzministers an die Ständever sammlung, betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Finanzperiode 1861—64. Von den durch das Gesetz 8. vom 17. November 1858 zur Ausführung in der Finanzperiode 1858—61 bestimmten Eisenbahnlinien, deren Richtung die K. Verordnung vom gleichen Tage näher feststellt, ist die in Cannstattson der Ostbahn abzweigende Remsthalbahn so weit vorgerückt, daß solche bis Wasser alfingen — ihrem vorläufigen Endpunkt — noch im Laufe dieses Sommers dem Verkehr wird übergeben werden können. Auf der von Heilbronn über Weinsberg und Oehringen nach Hall führenden Nordostbahn, so wie auf der Bahnstrecke von Reutlingen über Tübingen nach Rottenburg (Fortsetzung der oberen Neckarbahn) ist der Stand der Ballarbeiten ebenfalls befriedigend und wird die Eröffnung des Betriebs auf der letzter» Linie — obgleich der Bau durch unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Grunderwerbung einigermaßen verzögert wurde — voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahrs stattfinden, wogegen die Eröffnung der Nordostbahn, wegen des großen Tunnels, mittelst dessen der Gebirgsrücken zwischen Heilbronn und Weinsberg durchbrochen werden muß, so wie wegen der ausgedehnten Arbeiten auf dem Bahnhof zu Heilbronn, vor der zweiten Hälfte nächsten Jahrs nicht wird erfolgen können. Wenn es sich nun fragt, welche weitere Eisenbahnbauten in der bevorste henden Finanzperiode in Ausführung zu bringen seyn dürften, so wird als un zweifelhaft anzunchmen seyn, daß vor Allem diejenigen Hauptlinicn, deren Bau durch das Gesetz L. vom 17. November 1858, betreffend die Erweiterung des vaterländischen Eisenbahnnetzes, bereits beschlossen ist, fortzusctzen sind und daß in so lange, als diese nicht vollendet sind, anderweitige Eisenbahnprojckte keine Berücksichtigung finden können. Allein auch die in dem erwähnten Gesetz vorgesehenen Eisenbahnlinien können nicht alle gleichzeitig in der bevorstehenden Finanzperiode in Angriff genommen, beziehungsweise weiter fortgesetzt werden, vielmehr wird es sich zu nächst nur von dem Bau derjenigen Bahnstrecken handeln können, deren Her stellung besonders dringlich erscheint. Die Vermeidung des gleichzeitigen Angriffs zu ausgedehnter Bauten er scheint nämlich .abgesehen von der dermaligen Unsicherheit der politischen Lage namentlich auch deßhalb unabwcislich geboten, weil schon in Folge der bisheri ge» Eisenbahnbaute» die Arbeitslöhne und Materialienpreise ganz ungewöhnlich gesteigert sind, so daß für gewisse Arbeiten, namentlich bei den Hochbauten, nur mit bedeutender Aufbesserung der Voranschlagspreise Unternehmer zu gewinnen waren und manche Arbeiten wegen gänzlichen Mangels an Akkordsliebhabern in eigener Regie ausgeführt werden müssen. Daß diese Preissteigerung noch einen höheren Grad erreichen und nicht nur bedeutende Uebcrschreitungen der Kostenvoranschläge für die Eisenbahnbauten veranlassen, sondern auch auf andere öffentliche und Privatbauten, so wie auf Landwirthschast und Industrie in sehr empfindlicher Weise rückwirken müßte, wenn neben den gegenwärtig noch im Bau befindlichen Bahnstrecken im Laufe der nächsten 3 Jahre zugleich eine größere Anzahl neuer Bahnstrecken ausgeführt werden sollte, leuchtet von selbst ein und cs ist nur noch zu erwähnen, daß auch die verfügbaren technischen Kräfte, deren Vermehrung bei dem bereits fühlbaren Mangel an tüchtigen Bau führern mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre, für den gleichzeitigen Be trieb ausgedehnterer Bahnbauten nicht ausreichen würden. Nach sorgfältiger Erwägung aller in Betracht kommenden Verhältnisse glaubte daher die K. StaatSregierung ihre Vorschläge zur Ausführung von Bahnbauten in der nächsten Finanzperiode etwas mäßiger, als in der letzten Elatsperiode halten zu sollen, wie gerne sie auch den vielseitigen Wünschen um beschleunigtere Vollendung des vaterländischen Eisenbahnnetzes weiter gehende Rechnung tragen möchte. Unter den in dem Gesetz H. vom 17. November 1858 bezeichneten ver schiedenen Bahnen möchte aber die Priorität hinsichtlich der Zeit der Aus führung zunächst der Bahnstrecke Wasseralfingen-Nördlingen zuzuerkennen seyn, da der kürzlich mit der K. bayerischen Regierung abgeschlossene Staatsrerirag den Anschluß der Remsbahn an die K. bayerische Staatsbahn bei Nördlingen in sichere Aussicht stellt, und nicht allein sür die bedeutende Industrie des Kocher und Brenzthalcs, sondern auch für den bedeutenden Verkehr, welcher sich auf der Straße zwischen Cannstatt und Nördlingen bewegt, die möglichst baldige Er reichung dieses Anschlusses von höchstem Interesse ist. Für weniger dringlich erachtet dagegen die K. Staatsregierung unter den gegenwärtigen Umständen die Fortsetzung der Nordofibahn von Hall bis Crails heim; es ist nämlich bis jetzt das bayerische Eisenbahnsystem zwischen Nürnberg- Ansbach und Würzburg noch nicht festgestellt und daher eine Fortsetzung der Eisenbahn von Crailsheim aus nach jener Richtung in fernere Aussicht gerückt. Der innere Verkehr aber ist auf der Strecke zwischen Hall und Crailsheim, zumal dieser Landestheil keine in industrieller Beziehung hervorragende Stelle einnimmt, von keiner solchen Bedeutung, daß nicht der Weiterbau auf der ge dachten Strecke noch einige Jahre im Anstaud bleiben könnte, um so mehr, als bei den gegenwärtigen Materialicnpreisen und Arbeitslöhnen die Herstellung der nach den vorläufigen Planen auf dieser Strecke vorkommenden bedeutenden Kunstbauten (nämlich zweier Viadukte über das Kocher- und Bühlerthal, von denen der eine 102 Fuß, der andere 107 Fuß hoch werden soll) mit einem un- verhältnißmäßigcn Kostenaufwand verbunden wäre, wie denn nach dem vorlie genden summarischen Kostenvoranschlag der Bauaufwand für die 8'/« Stunden lange Hall-Crailsheimer Bahnstrecke, ohne die Kosten der Betriebsmittel, zu 5,800,000 fl. berechnet ist. Als ungleich dringender möchte jedenfalls die baldige Herstellung eines von der RemSbahn in Aalen abzweigenden Schienenwegs nach Heidenheim, welche Stadt bekanntlich eine bedeutende Industrie umfaßt, zu betrachten seyn, zumal derselbe zugleich dazu dienen würde, die im ober» Kocher- und Brenz- thal liegenden Hüttenwerke des Staats unter sich und mit den Hauptbahnen des Landes in Verbindung zu setzen. Was die Fortsetzung der oberen Neckarbahn von Rottenburg aufwärts be trifft, welch- das Gesetz L. vom 17. November 1858 für den Fall, daß eine