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WWWMWO Freitag, den 4. Mai 1923. Ar. 102 enthüllend die amMehen L<ka«nt»ach»»ge« der Amtsbauplmonnschast und der Staatsbehörden in Schwarzenberg, der Staals- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz. Aeuslädjrl, Grünhain, sowie derFinanzümter in Aue und Schwarzenberg. Ls werden außerdem veröffentlich»: Di« Bekanntmachungen der Sladträte zu Aue und Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag C. W. iVSrlner, Aue» Srzgeb. ?,msrr«ch«r> «v« «1, esenl» (Ami Au«)Sch««»»«», 10, 0chvar,«»d«r, ;?». »rahlanschrtft, «»Mfreund Auitrzg«»!»,«. L« »«r»e«d>reiia< «,I»Ir<v»d- «ftb.lnl IS,Uch m» euluat"« t,r log« nach S»im- und g«IHa,«u. <«I»I4N,zi.einzeIg«nft»u«0: im AmUblaN- t.zlrd tn Aaum »« Iw. Sown.lzeü« 200 Md. M-mIllni- «»«Io«» ». Ll«II<ngew<t<IS0Md.), «i»wLrtiILdMK.,in « M«<» 2<U di« bald« ?«»« SSV Md.,iurwrrtt 1000 Wb., I» Lidlaai««»» dl« ^<»>,<11-800 Md.,aurwiN» W0V Md. Lkixzlg Sir. isrr«. O«»«1«t«-*lr»>a»«t»i llu«. arzgeb. Mr. 70. Sl^»t,«»^»mi-bm« ftr dl, am MatmlNag «rlch»I»«,d« Slimw« U» ramiMog, 9 Uhr in ixn LaupI-^chOft» sl«0«n. LI»« E««bhr wr dl» Muinahm« dir Sl»t«la«n am varg«l<drl,b«n«» Tag« lawt« an txlltinmtrr St»ll»mrd »ltl g«L«b«n, auch nicht für di« Richiiadtil dir durch F«n- Ipr«ch«r aufgig,d«n«n Anj^gn,.—FürÄückgad« unoirlangl «iagrfonbt-r SchrifWck, üb«rntmmt dl« Schriftirituag d«tn< ««ranlworvina. — Unirrdrrchungrn d«, ««schäft». d«tri«d«, btgründrn drin« SInfgrüch«. D«i Zabiun^rmrrug und Nonlwr» g«I!rn Aabalt» al, nlch I v«r«inbari. H«U»g«sch«ÜefteU^.. i» Au«. Löftnitz, Schmid«, und Schwarzrndrrg. 76. Iahrg. Deutschlands Angebot. Berlin, 2. Mai. Die deutsche Note, die der „E. V.* gestern im Auszug brachte, und die gleichzeitig in Washington, Brüssel, Paris, London und Tokio überreicht worden ist, hat folgenden Wortlaut: Die deutsche Regierung hat von jeher den Standpunkt vertreten und sieht sich durch die gegenwärtige internationale Diskussion ver anlaßt, von neuem zu betonen, daß Fragen, von deren Regelung der auch von Deutschland gewünschte Wiederaufbau der zerstörten Ge biet« und darüber hinaus die wirtschaftliche Gesundung und der Friede Europas abhängen, nur auf dem Wege gegenseitiger Verständigung gelöst werden können. Die im Widerspruch hiermit erfolgte Besetzung des Ruhrgebietes hat die Bevölkerung mit passivem Widerstand beantwortet. Die deutsche Regierung teilt den Wunsch aller Besonnenen, daß die täglich sich verschärfende Span nung gelöst und der nutzlosen Zerstörung wirtschaftlicher Werte Ein halt getan wird. Sie hat sich daher entschlossen, nochmals einen Ver such in dieser Richtung zu machen, ohne damit ihren Rechtsstandpunkt zu verlassen oder den passiven Widerstand aufzugeben, der fortgesetzt werden wird, bis die Räumung der über den Vertrag von Ver sailles hinaus besetzten Gebiete und die Wiederherstellung vertragsmäßiger Zustände in den Rheinlanden er reicht sind. Trotz der Ereignisse der letzten Monate hat Deutschland an seiner Bereitwilligkeit festgehalten, für Zwecke der Reparationen, namentlich für den Wiederaufbau der zerstörten Gebiete, zu leisten, was immer in seiner Kraft steht. Jeder Versuch, diese Bereitwilligkeit in die Form praktischerDorschlägezu kleiden, wird jedoch da durch erschwert, daß es bei der Verfassung der deutschen Finanz- und Wirtschaftsverhältnisse nicht möglich ist, die Leistungsfähigkeit Deutschlands in festen endgültigen Ziffern abzuschätzen. Daher muß jede Lösung einen elastischen Faktor enthal- ten, der der gegenwärtigen Unmöglichkeit einer sicheren Abschätzung Rechnung trägt. Ferner ist zu beachten, daß Deutschland, da ihm Ueberschüste ei ner produktiven Wirtschaft fehlen, für die nächste Zeit größere Kapi talbeträge aus eigenen Mitteln nicht aufzubringen vermag und des wegen hierfür ausländischer Anleihen bedarf, deren Aufnahme di« Wiederherstellung des deutschen Kredit» zur Voraussetzung hat. Von diesen Erwägungen ausgehend und im Einklang mit dem Grundgedanken des für die Pariser Januar-Konferenz von ihr be reitgestellten Planes, faßt die deutsche Regierung ihre Vorschläge zum Reparationsproblem und den damit verbundenen politischen Fra gen wie folgt zusammen: Die Gesamtverpflichtung Deutschlands zu finan ziellen und Sachleistungen aus Lem Versailler Vertrag wird auf 30 Milliarden Goldmark festgesetzt, die mit 20 Milliar den bis zum 1. Juli 1927, mit 5 Milliarden bis zum 1. Juli 1929 und mit 6 Milliarden bis zum 1. Juli 1931 durch Ausgabe von An leihen zu normalen Bedingungen auf dem internationalen Geldmarkt aufzubringen sind. 1. Die ersten 20 Milliarden Goldmark werden so fort zur Zeichnung aufgelegt. Die Anleihezinsen bis zum 1. Juli 1927 werden aus dem Anleiheerlös entnommen und in einem von der Repko zu beaufsichtigenden Fonds sichergestellt. Soweit die 20 Milliarden Goldmark bis zum 1. Juli 1927°nicht durch Anleihen aufgebracht werden können, sind sie von diesem Zeitpunkt ab mit 5 Prozent zu verzinsen und mit 1 Prozent zu tilgen. 2. Falls die beiden Beträge von je 6 Milliarden Goldmark bis zu den dafür vorgesehenen Terminen im Anleihewege zu normalen Bedingungen nicht voll aufzubringen sind, soll eine unpar- teiische international« Kommission darüber entschei den, ob, wann und wie der nichtgedeckte Rest aufzubringen ist. Als unparteiische internationale Kommission soll gelten, ent- weder das Anleihekonsortium, das die ersten 20 Milliarden Gold mark gegeben hat, oder ein dem Vorschlag des Staatssekretärs Hug- hes entsprechendes Komitee von internativnalen Geschäftsleuten, in Sem Deutschland gleichberechtigt vertreten ist, oder ein Schiedsge richt, bestehen- aus je einem Vertreter der Repko und der deutschen Regierung, sowie einem Obmann, um dessen Ernennung, falls sich die beiden anderen Mitglieder über seine Person nicht einigen, der Prä sident der Vereinigten Staaten von Amerika gebeten werden soll. 3. Deutschland wird in Anrechnung auf seine Schuld nach den bestehenden Bestimmungen der bestehenden Verträge Sachleistungen ausführen, über deren Ausmaß nähere Vereinbarungen vorbehalten bleiben. Die deutsche Regierung ist überzeugt, daß sie mit diesem Vor schlag bis an die Grenze dessen gegangen ist, was Deutsch land bei Anspannung aller Kräfte zu lei st en vermag. Sie hat nach d«r durch die Ruhrbesetzung verursachten weiteren schweren Störung und Schwächung der deutschen Wirtschaft ernste Zweifel, ob nicht der Vorschlag die Leistungsfähigkeit Deutschlands übersteigt. Di« deutsch« Regierung ist ferner davon überzeugt, daß kein Unbefangener, der die Schmälerung der Produktionsbasis Deutschlands, die Verringerung seiner Vermögenssubstanz und die bereit« bewirkten großen Leistungen berücksichtigt, bei objektiver Be- urteilung zu höheren Schätzungen gelangen kann. Sollte dies« Auf- soffung von der anderen Seite nicht geteilt werden, so schlägt die deutsch« Regierung vor, entsprechend der Anregung de» Staatssekre- lür» Hugh«», das gesamt« Reparationsproblem einer von jeder poli tischen Einwirkung unabhängigen internationalen Kommission zu unterbreiten. Di« deutsch« Regierung ist b«r«tt, für di« von ihr angöbotenen Leistung« spe-ierl« Gargut»"» »GeU«. Her gesamt« Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches und der deutschen Länder sind bereits nach dem Vertrag von Versailles ver pfändet. Nur im Wege der Verhandlungen mit einem internationa- len Anlcihekonsortium und der Reparationskommission läßt sich fest setzen, wie für den Anleihedienst diese Haftung konkret zu gestalten ist und welche Garantten im einzelnen zu bestellen sind. Außerdem ist die deutsche Regierung bereit, nach Maßgabe der noch zu treffende» Vereinbarungen durch geeignete Maßnahmen, auch auf gesetzlichem Weg« dafür zu sorgen, daß die gesamtedeutscheWirtschaft zur Sicherung des Anleihedienstes herangezogen wird. Die Durchführung der Deutschland, obliegenden Verpflichtungen ist abhängig von der Stabilisierung der deutschen Wäh rung. Kann in Verbindung mit der Regelung des Reparations- Problems die deutsche Währung planmäßig und auf die Dauer stabi- lisiert werden, so werden gleichzeitig die Beschwerden der anderen Industrieländer über einen ungesunden deutschen Wettbewerb ver schwinden. Nach der Stabilisierung wird es auch möglich sein, im Reichshaushalt die Ordnung zu schaffen, deren Deutschland und seine Gläubiger bedürfen. Zur Verwirklichung dieses Problems ist es auch im Interesse der Anleihegläubiger notwendig, daß die ge waltsame Ergreifung von Pfändern und die An wendung von Sanktionen künftig unterbleiben und daß Deutschland von den jetzt noch auf ihm lastenden unproduk tiven Ausgaben und von den politischen und wirtschaftlichen Fesseln befreit wird. Dazu gehört, daß die Einheit der Verwaltung für das gesamte Gebiet Deutschlands baldig st wie - derhergestellt, von der im Vertrag von Versailles vorgesehenen Möglichkeit, Deutschland die wirtschaftliche Gleichberechtigung zu ver- sagen, kein Gebrauch mehr gemacht und nach Stabilisierung der Mark die Einfuhr deutscher Waren nicht mehr den Beschränkungen unter- warfen wird, die durch den Niedergang der deutschen Währung ver anlaßt waren. Im gleichen Interesse friedlicher Zusammenarbeit Deutschlands und Frankreichs ist die deutsche Regierung, wie sie auch mit ihrer An regung zum Abschluß eines Nheinpaktes bekunden wollte, zu jeder friedensichernden Vereinbarung bereit, die auf Gegenseitigkeit beruht. Insbesondere ist sie zu einer Vereinbarung bereit, die Deutschland und Frankreich verpflich tet, alle zwischen ihnen entstehenden Streitfragen, di« nicht auf djplo- matischem Wege geschlichtet werden können, in einem friedlichen internationalen Verfahren zu behandeln und -war Sirei- tigkeiten rechtlicher Art in einem Schiedsgerichtsverfahren nach dem Muster der Bryanschen Verträge. - Die deutsche Regierung schlägt vor, auf der Grundlage der vor stehenden Ausführungen in Verhandlungen einzutreten. Aus gangspunkt der Verhandlungen muß sein, daß innerhalb kürzester Frist der Status quo ante wiederherzu st eilen ist. Dazu ge- hört, daß die über den Vertrag von Versailles hinaus besetzten G e - biere geräumt, in den Nheinlanden vertragliche Zu« stände wiederhergestellt, dieverhaftenDeutscheninFrei- heit gesetzt und den Ausgewiesenen ihre Wohnstätten und Aemter zurückgegeben werden. Lebensmittelraub. Hörde, 2. Mai. Die Franzosen „beschlagnahmten" auf dem Bahnhof eine größere Mehlsendung, die russische Kommu- nisten an die Bergarbeiter des Ruhrgebietes gesandt hatten. Millionenforderung von der Stadt Duisburg. Düsseldorf, 2. Mai. Wegen angeblicher Sabotagehandlungen an Telephogleitungen ist die Stadt Duisburg von den Belgiern mit einer Strafe von 76 Millionen Mark belegt worden. Sämtliche schriftliche Einwendungen der Stadtverwaltung wurden überhaupt nicht beantwortet. Der stellvertretende Bürgermeister Dr. Lutterbeck hat gegen die Maßnahmen der Belgier mit Brief bei Ge neral Deaureigne Protest erhoben, in dem er Lie DölkerrechtswiLrig- keit dieser Geldstrafe und die im Anschluß daran erfolgte Verhaf tung der Beigeordneten Preziger und Kind brandmarkt. Wieder SS Millionen Reichsbankgelder von den Franzosen gestohlen. Duisburg, 2. Mai. Gestern morgen wurden auf Ler Reichsbank die auf Postanweisungen eingszahlten Gelder in Höhe von SS Mil- lionen Mark gestohlen. Köln, 2. Mai. Auf dem Bahichof Duisburg wurden vier Beamte verhaftet. In Bonn wurden weitere 18, in Brois - darf zwei Eisenbahnbeamte mit Familien, ferner di« Bcchnhofs- wirte Fischer in Bonn und Höver in Euskirchen mit Familie unter Zurücklassung ihrer Möbel ausgewiesen. Zn Bonn haben franzö sische Gendarmen bei Ausweisungen bekanntgegeben, daß nach einem neuen Defchl der Rheinlandkommission von den Ausgewiesenen nur Wäsche mitgenommen werden -ürse. — Das Heim der Trierer Kasinogesellschaft wurde von Marokkanern besetzt, die sämtliche Mö bel hevausschleppten. Dieser Raub scheint eine Vergeltungsmaß nahme für di« Weigerung Ler Stadt, für viel« Millionen Mark Mö bel an die französischen Eisenbahner zu liefern, zu sein. — Auf dem Bahnhof Montabaur „enteigneten* die Franzosen die Möbel -er ausgewiesenen Eisenbahnbeamten und verteilten sie unter die fran zösischen Feldeisenbahnbeamten. 180 Millionen Geldstrafe. Hattingen, 2. Mai. Nach einstündiger Beratung wurde gestern im Heinrich-Hüte-Prozeß Las Urteil gefällt. Bon der An klage des Komplottes zur Vorbereitung von Attentaten gegen die Franzosen wurden die drei Angeklagten freigesprochen. .Dagegen Hai da» Gericht die von der Verteidigung gestellte Hilfsfrage auf, Stö rung der öffentlichen Ordnung bei Zäzer al« dem technischen Direktor bejaht und Über ihn eine Geldstrafe von SO Millionen Mark ver hängt. Bei allen drei Angeklagten erfolgte Freisprechung von der Anklage, Vorkehrungen -ur Beeinträchtigung des Znaenieurbesuche« getrofkn zu haben. Wegen Zolloevaebeu» wurden Zag« und Föll ¬ ner zu je SO Millionen Mark Geldstrafe verurteilt. Heinicke wurd, freigesprochen und mach 3 ^tägiger Hast sofort in Freiheit gesetzt» O Krupp tm Gefängnis zu Werd««. Esse«, 2. Mai. Krupp v. Bohlen und Halbach ist am Dienstag nach kurzem Verhör in das Gefängnis zu Werden abgeführt worden. Essen, 2. Mai. Die Verhaftung Krupps dürfte den Prozeß ge gen die Krupp-Direktoren, der Freitag und Sonnabend stattfinde« sollte, aufs neue verzögern. Essen, 2. Mai. Die Werkleitung und der Betriebsrat der Kruppschen Gußstahlfabrik haben an die Werkangehörigen nachsteh ende Bekanntmachung erlassen, die an den Plakattafeln der Gußstahlfabrik angeschlagen ist: Herr Krupp von Bohlen und Hal- bach, der Vorsitzende unseres Aufsichtsrates, wurde gestern vormittag, als er in der Angelegenheit der verhafteten Mitglieder des Direkto riums zum dritten Male einer Vorladung -ur Vernehmung als Zeuge gefolgt war, von der französischen Behörde verhaftet. Im ausdrücklichen Einverständnis mit Herrn Krupp von Bohlen und Halbach und im Einklang mit den übrigen Beteiligten, bitten wir alle Werkangehörigen, von einem Proteststreik anläßlich dieser neuen Verhaftung abzusehen und bei der Arbeit zu bleiben. Wir sind der Ueberzeugung, daß damit unserer Sache und dem Vaterlands zunächst am besten gedient wird. Endgültige Aufklärung des Essener Frauzoseumorde»? Essen, 2. Mai. Zn der Angelegenheit der Exschießu-ng des fran zösischen Soldaten Schmidt hat sich ein neuer Zeuge gestellt, durch dessen Aussage die Mordtat ihre Aufklärung finden dürfte. Es ist deshalb bei der zuständigen französischen Behörde erneut bean tragt worden, den Strafbescheid, der u. a. der Stadt Essen eine Buße von 106 Millionen Mark auferlegt, aufzuheben und den jetzt noch als Geisel verhafteten Polizeiinspektor Wilotzki in Freiheit zu setzen. * Mainz, 2. Mai. Der vom französischen Kriegsgericht wegen an geblicher Sabotage zu 20 Jahren Zwangsarbeit verurteilte Ober ingenieur Gottkind aus Ludwigshafen soll dem Vernehmen nach nach Martinique verbannt werden. Stillegung weiterer elsässischer Hochöfen. Basel, 2. Mai. Wie aus Straßburg gemeldet wird, zeigen 14 weitere Hochofenwerke des Elsaß die Stillegung zum 10. Mai wegen Fortdauer des Koksmangels an Am Ende der Brotkarte. Berlin, 2. Mai. Der dem Reichsrat und dem Reichstage zuge gangene Gesetzentwurf regelt die Brotversorgung bez. di« Getreidewirtschaft im neuen Erntejahre. Seine Bestimmungen brin gen: 1. Das Ende der Brotkarte, 2. das Ende der Getreideumlage, und somit auch 3. das Ende der Reichsgetreidestelle, des letzten Nestes de: Kriegswirtschaft, 4. gibt der Entwurf der Reichsregierung die Möglichkeit, eine Dispositionsreserve an Brotgetreide zu schaffen, die groß genug ist, um den Geireidemarkt in ähnlicher Weise zu beein- slufsen, wie die Reichsbank den Devisenmarkt, und 6. wird durch das neue Gesetz die nochmalige Erhebung der Zwangsanleihc in Form einer wirklichen einmaligen Steuer, also ohne Ausgabe der Anleihestücke, festgesetzt. Den nach den jetzigen Bestim mungen Zwangsanleihepflichtigen wird die neue Verpflichtung auf erlegt, einen Steuerabzug zu zahlen, welcher der bereits festgesetzten Zwangsanleihe entspricht. Aus den so gewonnenen Beträgen soll eine Verbilligungsaktion für soziale und Klein rentner, Arbeitslose, Kriegsbeschädigte, wenn möglich für linder- reiche Familien usw, tmrchgefllhrt werden. r Bon den Mauern vertriebe». Königsberg, 2. Mai. In Ostpreußen sind aus dem Memeler Land über 2000 deutsche Flüchtlinge mit ihren Familien eingetroffen. Unter den Flüchtlingen befanden sich auch 43 ausge wiesene Post- und Gerichtsbeamte. Man rechnet mit dem Eintreffen weiterer Flüchtlingssscharen. Französische Drohung an di« Türkei. London, 2. Mai. Wie Reuter aus Konstantinopel meldet, hat de, französische Geschäftsträger dem Vertreter d«r Regierung von An gora in Konstantinopel eine Mitteilung gemacht, in der die Zusam menziehung der türkischen Truppen an der syrischen Grenz« erörtert und warnend auf die Folgen hingewiesen wird, die sich daraus ergeben könnten. Die Mitteilung besagt noch, Frankreich werd« gezwungen sein, militärische Vorsichtsmaßnahmen zu tref fen. (Bekanntlich hat Frankreich durch erhebliche Verstärkung s«i- ner Truppen in Syrien und durch Entsendung des Generals Wey gand als Oberkommissar die türkische Regierung erst zu entsprechen- den Gegenmaßnahmen veranlaßt. „E. V.*) Di« englisch« „Abrüstung*. London, den 2. Mai. Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Admiralität, daß im Laufe der nächsten zehn Jahr« in S1 nga - pore ein aroßes Dock gebaut werden soll, welche» die großen Schlachtschiffe aufzunehmen vermag, betont« im Unterhaus d«r Ver treter der Admiralität die Bedeutung, die die Fahrstraß« nach dem Osten für di« Sicherheit der Dominion« und Len Schutz der britischen Interessen im Osten habe. Mqn wolle gegen niemand rüsten, die Er richtung eine» Flottenstützpunktes in Singavore sei lediglich eine Sicherung, sie bedeute keine Verhöhnung de« Völkerbund«« und auch kein« Umgehung de» Washington« Akssommens. Bon «in« Drohung q«aen Japan sei kein« Rede. Zm Zusammenhang Mit der Bc-rminde unq der britischen Flott« sei «« wichtig, -aß die verbleibcnoen Streitkräfte frei und beweglich blieben. Im Stillen Ozean sei England hilflos und müsse sich auf den guten Willen ei ner befreundeten Macht verlassen. Ab« kein« Macht, di« Selbst- acht»«« besitz«, »nn, es sich leisten, M «nbegr«Ntr Zeit «n Ker