Volltext Seite (XML)
Straffällige Reklame. Bereits im Jahre 1888 hat das Reichsgericht die unreelle Reklame als Betrug ausgelegt, dennoch kommen täglich solche Anpreisungen im Handelsgeschäft vor, wie »Ausverkauf wegen Geschäftsaufgabe«, oder »wegen Ladenveränderung«, »wegen Abreise«, »zum Selbstkostenpreise«, » zu herabgesetzten Schleuder preisen« usw. Der Richter konnte diese auf Täuschung berech neten Ankündigungen bisher nicht fassen, weil in jedem derartigen Falle der Nachweis nöthig war, dass Jemand dadurch vermögens rechtlich geschädigt wurde. Nun hat jedoch das Reichsgericht dem Betrugsparagraphen folgende Deutung gegeben. Das Feilbieten und der Empfang einer Waare, die den vom Verkäufer durch die kundgegebene Geschäftsanpreisung unter stellten thatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen hinsicht lich ihrer Herkunft, ihrer Beschaffenheit usw. nicht entspricht, oder die aus einem andern geschäftlichen Beweggründe als dem behaup teten, oder in anderer Absicht, zu andern Zwecken feilgeboten wird, ist vollendeter Betrug, wenn Jemand hierdurch zur Zahlung des verlangten Preises wie zum Geschäfts-Abschluss überhaupt bestimmt wurde. Darin, dass der Käufer eine Waare erhalten hat, die er bei Kenntniss des wahren thatsächlichen Verhaltens voraussichtlich nicht gekauft, oder nicht ■ zu dem Preise gekauft haben würde, erblickt das Reichsgericht künftig die vom Straf gesetz geforderte Vermögensschädigung. Ob diese gross oder klein, ob der gezahlte Preis in auffälligem Missverhältniss steht zu der vom Verkäufer verabfolgten Leistung, ist nebensächlich. Es genügt künftig, dass der Verkäufer mittels Geschäfts- Anpreisung etwas angeboten hat, was den Käufer zur Nachfrage und zum Kaufe bestimmte, thatsächlich aber bewirkte, dass Letzterer etwas erhielt, was er nicht wollte, oder dass er mit Jemandem ein Geschäft abgeschlossen hat, das er nicht abschliessen wollte, — um eine Vermögensschädigung zu begründen. Sämmtliche auf falschen Thatsachen, Beweggründen, Zwecken beruhenden Geschäfts-Anpreisungen können für jeden hierauf er folgten einzelnen Kaufs- und Verkaufs-Abschluss künftig die straf rechtliche Verfolgung des Anpreisenden wegen Betrugs nach sich ziehen. Auf den Werth und Preis der gekauften Sache und den etwa sich ergebenden auffälligen Unterschied zwischen beiden (Minderbeschaffenheit) kommt es zur Feststellung des strafrecht lichen Begriffs der Vermögensbeschädigung bezw. des Betrugs nicht mehr wesentlich an. AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAe 3 Schwagers Stofffänger ■ 2 D. R. 56.364 [63757 • 9 baut die allein berechtigte Maschinenfabrik , 2 Prinz Carishütte, Grauel, Hensel & Co., Rothenburg, Saale. ► ''r va [63748 Geschäftsbücher - Fabrik. Stadtbahn Jannowitzbr. BERLIN 0. Holzmarkt-Strasse 67. Vorzügliche Geschäftsbücher für Kaufleute Vorzügliche Geschäftsbücher für Landwirthe Vorzügliche Geschäftsbücher für Bankinstitute bis zu den grössten Formaten in feinsten surrogatfreien Papieren und solidesten Einbänden mit Federrücken eigener Erfindung. Kaufmännische Formulare in reichster Auswahl. Wechsel, Quittungen, Rechnungen. Feine Notizbücher. Abreisskalender auf Staffeln und Lithographieen in hunderten von verschiedenen Sorten. ,65s Japanische Papiere. : > Dlreeter Import hochfeiner unzerreissbarer Schreib- u. Postpapiere. 1 “Feinste Copir - Seiden-, dessinirte und glatte sammetweiche ] > Wickelpapiere und Servietten mit farbigem Rand empfiehlt ( Jucker-Wegmann in Zürich.; AV/NNNANN 98 Für Cellulosefabriken. 29 , I // €9€96969€3636928 1 / -/ /y Fc 3 2 /“ g‘ / M v V ' 00 ,58 A a Zur Erzielung einer reinen, splitterfreien Cellulose empfehlen wir: 1 .) Die von uns construirten und bereits in 24 Ausführungen bewährten Apparate zur Vorbereitung des Holzes für Cellulosefabrikation. Hierdurch werden alle Unreinigkeiten und Aeste vor der Kochung mit geringem Arbeitslohn und ohne Verlust an gutem Holz entfernt. 2 .) Die von Herrn Paul Steinbock in Frankfurt a. 0. erfundenen Rotirenden Knotenfänger für Sulfitcellulose mit Glasbelag D. R. P. No. 38965 deren Construction, Leistungsfähigkeit und Dauer bereits durch 20 Ausführungen bestens bewährt ist. Diese Knotenfänger werden in allen vom Stoff berührten Theilen aus bester, säurebeständiger Phosphorbronze ausgeführt; die Glasstäbe sind aus haltbarem erprobten Material. Die Schlitzweiten werden je nach Wunsch geliefert; Umänderungen derselben können von jedem Besitzer selbst, durch Einlegen anderer, den gewünschten Schlitzweiten entsprechender Winkel, bewirkt werden. Zeugnisse über ausgeführte Anlagen und beste Referenzen stehen zu Diensten. [62447 Eisengiesserei & Maschinenfabrik (vom. GOETJES & SCHULZE) Bautzen, Sachsen.