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1576 PAPIER-ZEITUNG. No. 58. G5. Cachirter Stoffen-Karton, ordinär und Maschinen - Stoffen karton ordinär. G 6. Stoffenpappe oder gestrichene Cigarettenschachtel-Pappe. G 7. Gefärbte Holzpappe. G 8. Pressspäne, Glanzpappe. G 9. Schrenzpappe. Uebergehend zur Beantwortung des zweiten Theils des Erlasses vom 20. vor. Mts., beehre ich mich anbei Proben der verschiedenen Cellulose-Packpapiere und andern Packpapiere zu übersenden, welche auf dem spanischen Markte besonders gangbar sind und früher von Deutschland viel dorthin geliefert wurden, während in letzter Zeit dieser Export infolge der willkürlichen Zollbehandlung -fast ganz auf gehört hat. In Klasse Nr. 208 des spanischen Zolltarifs gehören meines Er achtens folgende Packpapiere: A1. Holzpapier, satinirt. A 2. „ unsatinirt. A 3. „ „ A4. „ dünn maschinenglatt. B 1. Gelbes Strohpapier. B 2. Grünes „ C 1. Ordinär halbweiss Cellulose-Abfall. C2. Ordinär gefärbt Schrenz. C 3. » D 1, 2 und 3. Cellulose-Pack, satinirt. D 4. Cellulose-Pack, unsatinirt. D 5, 6, 7 und 8. Cellulose-Pergamyn. In Nr. 209 (dünnes Einwickelpapier aus unsauberer Masse) gehören nach beifolgenden Proben: E1. Ordinär Packseidenpapier. E 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 11. Dünn Cellulose- und Holzschliff- Packseidenpapiere. Zu dieser Klasse 209 bemerke ich ergebenst, dass der Ausdruck: »aus unsauberer Masse« hergestellt, für die heutige vervollkommnete Technik nicht mehr ganz passt. Diese Papiere werden heute aus Holz schliff und Cellulose hergestellt und sind kaum noch unrein zu nennen. In Klasse Nr. 210 würden alle andern zu Packzwecken dienenden hier nicht erwähnten Papiere gehören, doch ist es sehr schwer, davon Muster zu beschaffen. Diese Nr. 210 ist eine gefährliche Klasse, man wird immer geneigt sein, die Holzschliff-Zellstoff-Packpapiere D 1—8, namentlich die helle Sorte D 3 und das Zellstoff-Pergamyn D 5, 6, 7 und 8, in Klasse 210 zu bringen, was bei dem hohen Zollsätze dieser Klasse unsern Export direkt ausschliessen würde. Sollten Euer Excellenz grössere Mengen Proben oder noch weitere Auskunft wünschen, so stehe ich gern, soweit ich dazu im Stande bin, zu Diensten. Ehrerbietigst Euer Excellenz gehorsamster Carl Drewsen, Vorsitzender des Vereins Deutscher Papierfabrikanten, Seiner Excellenz dem Königlich Preussischen Staatsminister und Minister für Handel und Gewerbe Herrn Freiherrn von Berlepsch Berlin. Eine ähnliche Angelegenheit ist neuerdings an den Verein herangetreten, in welcher es sich um die Unterscheidung von Seiden- und dünnem Packpapier bei der Einfuhr nach den Ver einigten Staaten von Amerika handelt. Nach den Mittheilungen von L. Apel’s Papiermanufaktur in Hamburg wird von den amerikanischen Zollbehörden vielfach für dünnes Packpapier der hohe Zoll für Seidenpapier erhoben, und hat sich die Firma des halb an den Verein mit der Bitte gewendet, durch Vermittlung des Auswärtigen Amtes eine genaue Definition der Begriffe »Seidenpapier« und »dünnes Packpapier« bei den amerikanischen Behörden zu erwirken. In der gestrigen Vorstandssitzung sind Sachverständige nominirt worden, welche zunächst zur Abgabe ihres Gutachtens über diesen Gegenstand aufgefordert werden sollen. D. Zur Aeusserung unserer Wünsche bezüglich des Handels vertrages mit Russland, wurde der Herr Vorsitzende unterm 14. Januar d. J. vom Herrn Staatssekretär des Innern aufgefordert, ihm einen Sachverständigen vorzuschlagen, und als der Herr Vor sitzende sich selbst bereit erklärte, wurde er unterm 19. Januar ersucht, sich zu einer kommissarischen Vernehmung am 25. Januar im Reichsamt des Innern einzufinden. Da der Herr Vorsitzende verhindert wurde, hat dann Herr Marggraff auf sein Ersuchen die Wünsche des Vereins mündlich vorgetragen und gleichzeitig eine schriftliche Eingabe des Vereins zu den Akten überreicht. Dieselbe kann, wenn es gewünscht wird verlesen werden (ist nicht gewünscht worden). Gern hätte der Vorstand die Herabsetzung der russischen Papierzölle auf Höhe der deutschen oder österreichischen beantragt, um der heimischen Industrie ein grosses Absatzfeld zu verschaffen, aber dies war von vornherein ganz aussichtslos. Der Vorstand beschränkte sich daher darauf, eine mässige (in russischen Augen allerdings schon sehr bedeutende) Herabsetzung der Papier zölle und die Aufhebung des Lumpen-Ausfuhrzolls zu verlangen. Für billigem Bezug der festen russischen Lumpen interessirt sich eine ganze Reihe deutscher Papierfabriken. E. Bezüglich der Ausführungsbestimmungen über die Sonntags ruhe in Papierfabriken hat der Vorstand in seiner Sitzung am 3. Februar in Berlin in Gegenwart zweier Regierungsvertreter (Geh. Regierungsrath Neuhaus aus dem Handelsministerium und Regierungs- und Gewerberath Grünewald aus dem Reichsamt des Innern) eingehend erwogen, ob und welche Ausnahmebestimmungen zu beantragen wären. Der Vorstand hat dann einstimmig beschlossen, den Bundesrath zu ersuchen, die gesetzlich vor geschriebene 24 stündige Sonntagsruhe für Papierfabriken aus wirthschaftlichen und technischen Gründen auf eine 12 stündige zu beschränken. Da dieser Beschluss aber im Widerspruch stand mit den Anschauungen der Dresdener Generalversammlung, deren Mehrheit mit der gesetzlich bestimmten 24 stündigen Sonntagsruhe ganz einverstanden, und abgeneigt war, das Gesetz durch weit gehende Ausnahmebestimmungen abzuschwächen, so hielt der Herr Vorsitzende es für erforderlich, durch Rundschreiben vom 21. März die Vereinsmitglieder zu befragen. 136 solcher Rundschreiben wurden ausgesandt, 5 Mitglieder antworteten zustimmend, 14 stimmten dagegen und protestirten auch theilweise gegen die Art der Abstimmung, besonders gegen die Bestimmung, dass die Nichtantwortenden als zustimmend an gesehen werden sollten. Formell war hiernach der Vorstandsbeschluss mit 122 gegen 14 Stimmen angenommen worden. Da aber dies Abstimmungs resultat doch zu Bedenken Veranlassung gab, ob es wohl der richtige Willens-Ausdruck der Mehrzahl der Mitglieder sei, und anderseits auf sichere Weise festgestellt wurde, dass unsere schriftliche Aeusserung an die maassgebende Reichsbehörde Zeit bis Anfang Juli d. J. haben würde, wurde vom Vorstande beschlossen, die Frage auf die Tagesordnung der heutigen Generalversammlung zu setzen und diese entscheiden zu lassen. F. Für Herrn Fr. Gottlob Keller, den verdienten Erfinder des Holzschliffs, hat s. Zt. der Vorstand einen Beitrag von 300 M. aus der Vereinskasse bewilligt. Die Sammlungen für den würdigen alten Herrn haben ja erfreulicher Weise einen sehr günstigen und befriedigenden Verlauf genommen. G. Auf Antrag der Firma Heinr. August Schoeller Söhne in Düren hat der Verein unterm 18. Novbr. v. Js. eine Beschwerde an den Herrn Reichskanzler gerichtet wegen unrichtiger Verzollung von Papier beim Eingänge in Italien. Unterm 2. Mai d. J. ist hierauf vom Herrn Reichskanzler eine Antwort eingegangen, nach deren Inhalt die italienische Regierung sich z. Zt. äusser Stande erklärt hat, dem Wunsch der Firma zu entsprechen. H. Wie der Herr Vorsitzende Ihnen in der Fachpresse zur Mittheilung brachte, haben sich in Schweden und Norwegen zwei getrennte, aber unter sich in Verbindung stehende Papierfabrikanten- Vereine gebildet, welche auch mit uns freundschaftliche Beziehungen zu unterhalten wünschen. Dieser Wunsch kann unserseits jedenfalls nur getheilt werden. I. Normalpapier. Auf einen an die Königliche Kommission zur Beaufsichtigung der technischen Versuchsanstalten gerichteten Antrag des Vereins vom 30. September v. J. ist uns die in der Fachpresse abgedruckte Antwort vom 5. Dezember zugegangen, inhaltlich deren das Staatsministerium auf Vorschlag der Kommission die Versuchs-Anstalt in Charlottenburg ermächtigt hat, den Fabri kanten von Normalpapieren, welche ihr Wasserzeichen vorschrifts mässig angemeldet haben, auf ihren generellen Antrag, den Ausfall jeder mitihrenNormalpapieren vorgenommenen Prüfung mitzutheilen gegen Erstattung der Kosten von 2 M. für jeden einzelnen Fall. Gegenüber den hier und da geäusserten Fragen, ob Normal papiere nur in dem einen vorgeschriebenen Gewicht, oder auch in andern Gewichten geliefert werden dürfen, verweise ich auf die in Nr. 8 der »Papier-Zeitung« abgedruckte Erklärung des Herrn Professors Martens vom 20. Januar d. J. Ebenso verweise ich be züglich eines in No. 38 der »Papier-Zeitung« abgedruckten an den Verein gerichteten Schreibens eines Papierfabrikanten, worin beantragt wird, der Verein möge beim Königl. Staatsministerium einen Antrag stellen, der den Zweck hätte, die Gewichts-Vor schriften für die Normalpapiere 4 a und 4 b, die vorzugsweise zu Formularen benutzt würden, fallen zu lassen, auf die in Nr. 40 der »Papier-Zeitung« veröffentlichte Erklärung des Herrn Prof. Martens vom 12. Mai d. J. Danach hat die Versuchsanstalt weder dem Verein Deutscher Papierfabrikanten, was ich bestätigen kann, noch sonst Jemandem den Rath ertheilt, eine Abänderung der Vorschriften für die Lie ferung und Prüfung von Papier zu amtlichen Zwecken vom 17. November 1891 an zuständiger Stelle zu beantragen, noch ist