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Wilsdruffer Tageblatt : 13.01.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924-01-13
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-192401138
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19240113
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19240113
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1924
-
Monat
1924-01
- Tag 1924-01-13
-
Monat
1924-01
-
Jahr
1924
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 13.01.1924
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Das Konsistorium konnte diesen Standpunkt nicht teilen und rief unter Stützung aus Art. 137 Abs. 3 Satz 2 der Reichs- versassung die Reichsauffkcht an, die eine Klärung der Streitfrage herbeiführen sollte. Der Reichsminister des Innern übertrug seinerseits die Entscheidung der Frage, ob Mitglieder des Lan deskonsistoriums dem Altersrentengesetz unterworfen sind und damit zwangspensioniert werden können, dem Reichsgericht. Der 3. Zivilsenat hat sich der Ansicht des sächsischen Ministe riums, daß das Landeskonsistorium überall an die staatlichen Pensionsgesetze gebunden sei, nicht anschließen können und hat folgendes Urteil gefällt: Die Vorschriften des 8 1 Abs. 1 und 8 8 Abs. 1 Satz 2 des sächsischen Gesetzes über eine Altersgrenze und die Pensionsdienstzeit der Beamten und Lehrer vom 29. Mai 1923 sind in ihrer Anwendung auf die ordentlichen Mit glieder des Landeskonsistoriums, insbesondere auf den Präsidenten dieser Behörde, mit Art. 137 Abs. 3 Satz 2 her Reichsverfassung nicht vereinbar. In den Entscheidungsgründen wird u. a. folgendes ausge- führt: Die ordentlichen Mitglieder des Landeskonsistoriums sind nicht Staats-, sondern Kirchenbcamte. Einen sicheren Anhalt hierfür gewährt 8 2 des sächsischen Kirchengesetzes, wonach ihre Anstellung zum Machtbereich der „in evangelicis" beauftragten Staatsminister, also der Ministerialbehörde, gehören sollte. Die Kennzeichnung der Rechtsstellung der ordentlichen Mitglieder des Konsistoriums durch Anerkennung ihrer Rechte und Pflichten als Staatsdiener darf nicht so aufgefaßt werden, daß sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staate stehen, sie stehen vielmehr in ihren Rechten und Pflichten gegenüber der Kirche den» Staatsdienern gleich An dieser Auffassung kann auch der Umstand nichts ändern, daß der Aufwand für die Unter haltung des Landeskonsistoriums, insbesondere für die Besol dung der Beamten aus der Staatskasse bestritten wird. Die Mitglieder des Konsistoriums werden aber ebensowenig mittelbar von dem Altersgrenzengesetz berührt. Zwar hat ihre Gleichstellung mit den Staatsdienern zur Folge, daß nicht nur die in 8 3 in Bezug genommenen, zur Zeit des Erlaßes des Kirchengesetzes in Geltung gewesenen Normen des Staats beamtenrechts, sondern auch später hinzugekommene, zu deren Abänderung oder Ergänzung dienende Vorschriften auf die Mit glieder des Konsistoriums sinngemäß anzuwenden sind. Allein ihre Heranziehung findet eine Grenze an dem in 8 2 den Trägern der Kirchengewast verliehenen Rechte der Aemter- besehung, das außer dem Rechte der Ernennung jener Mitglieder auch Befugnisse verleiht, die Versetzung in den Ruhestand aus zusprechen und die gesetzlichen Voraussetzungen und, wo es das Gesetz zuläßt, auch die Zweckmäßigkeit dieser Maßregel in jedem einzelnen Falle zu prüfen. Bei zutreffender Auslegung des Altersgrenzengesetzes er gibt sich somit kein Widerspruch der in Betracht kommenden 88 1 rind 8 Abs. 1 Satz 2 mit Artikel 137 Abs. 3 der Reichs- Verfassung, auch nicht mit dem zweiten Satz dieser Vorschrift, her die Religionsgesellschaften infolge richtiger Durchführung des ihnen zuerkannten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungs- rechtes mit der Rechtsmacht ausrüstet, ihre Aemter ohne Mit wirkung des Staates und der bürgerlichen Gemeinden zu ver leihen. So ist die Anwendung des Mersgrenzengesetzes auf die ordentlichen Mitglieder des Konsistoriums ein offensichtlicher Eingriff in die der Kirche durch die Verfassung gewährleistete Aemterhoheit. Da in Sachsen schon vor dem Inkräfttreten der Reichs- v-ersassung die Besetzung der Mitgliederstellen im Konsistorium Sache der Kirchenregierung war, so bedurfte es dort zur Durch führung der Verfassungsbestimmungen auch keiner weiteren Re gelung im Sinne des Art. 137. Für die Wahrnehmung der Geschäfte, hie unter dem früheren Rechte den mit der Ausübung der Kirchengewast beauftragten Ministern anvertraut war, ist ein neues Organ durch das Gesetz vom 10. Juni 1919 ge schaffen worden. Endlich laßen Art. 138 und 173 der Reichsverfaßung auch deutlich erkennen, daß die Verwirklichung des Art. 137 Abs. 3 an die vorherige Ablösung der für die kirchlichen Amtszwecke zu gewährenden staatlichen Leistungen nicht gebunden sein soll. * v»r»fvdrung Her Seamenabbaur — lvrgelaai rs vom fiunam. Berlin, 11. Ian. Der Beamtenabbau ist bei allen Dienststellen der Reichs- und Staatsbehörden soweit vorbereitet, daß bis zum 31 d. Mts. etwa 5 Prozent der Beamten aus ihren Dienstverhältnissen ausgeschieden sein werden. Weitere 5 Prozent sollen bis zum 29. Februar und ebenfalls 5 Prozent bis zum 31. März abgebaut sein, so daß der zunächst in Aus sicht genommene Beamtenabbau 15 Prozent betragen würde. Dabei soll aber nicht Halt gemacht werden. Vielmehr wird be absichtig, noch weitere 10 Prozent der Beamtenschaft zu ent laßen. Die bei den Behörden tätigen Angestellten sollen restlos ausscheiden. - » Ke/ch Se? NchmA « Z Ein Kraftfahrzeug auf 28V Einwohner im Deutschen Reiche. Die Zahl der Kraftfahrzeuge beträgt im Deutschen Reiche nach der -Aufnahme vom 1. Juli v. I. 212 961. Gegen «das Vorjahr beträgt die Zunahme 28 Prozent gegen eine Steigerung von 40 Prozent im Jahre vorher. 1923 kam ein Kraftfahrzeug -auf 280 Einwohner, 1922 auf 360, während in den Vereinigten Staaten eins schon auf 10 Bewohner kam, in Kanada auf 18, in Großbritannien auf 91, in Dänemark auf 131, in Frankreich auf 176, in 'der Schweiz auf 219, in Belgien auf 228. Die Zahl der Krafträder ist in Deutsch land 1923 um 56 Prozent gestiegen und beträgt jetzt 28 Prozent aller Fahrzeuge. Dabei sind die Kleinkrafträder nicht mitgezählt. Personenwagen gibt es 100 329, Lastwagen 51739, Krafträder 59409. Personenwagen gibt es im Rheinland 12 882, in Berlin 12 887, in Sachsen 11233, Bayern 9822, Westfalen 5913, Nieder- schlesicn 4879, Provinz Sachsen 4618 usw. Lastwagen zählt das Rheinland 9980, Bayern 6518, Sachsen 5024, Berlin 4896, West falen 4222, Württemberg 2367, Sachsen 2096 usw. Krafträder gibt es 'm Bayern 10 476, im Rheinland 6910, Sachsen 6367, Westfalen 2686, Baden 2622, Württemberg 2428 usw. ZWstana Ser k«<dt§Mge. Aus Richterkreisen wird zu der Verordnung des Reichs justizministers über die Sparmaßnahmen in der Rechtspflege ge schrieben: Es war vorauszusehen, daß gerade auf dem Gebiet der Justiz eine Gebührenpolitik, die weltfern hinter der Geldent wertung nachhinkte, zur Katastrophe führen mußte. Für diesen Gebührenmikrokosmos nur ein Beispiel: Bis zum 10. No vember 1923 hat der Gebührenvorschuß in Privatklagesachen, die Vergleichsgebühr und die Klagezurücknahme nach der Verhandlung je 75 000 Mark betragen. Dem Richter waren bei Verhängung von Geldstrafen Fesseln angelegt, die dem An- sehn des Gerichts schaden mußten. Er war gehalten, nach einem Geldstrafcngesetz zu erkennen, das gerade in den letzten Monaten einen völlig unzureichenden Strafrahmen bot. Bis zum 20. Ok tober 1923 hatte cs jeder, der zu einer Geldstrafe verurteilt war, in der Hand, sich tatsächlich feiner Strafe zu entziehen, wenn er gegen das erstinslanzielle Urteil Berufung einlegte. Die sinkende Mark arbeitete sür den Verurteilten. Nahm er vor der Ver handlung zweiter Instanz die Berufung zurück, so war es für ihn mit Schwierigkeiten verbunden, die Strase zu zahlen, weil — die hierzu erforderlichen Geldscheine nicht mehr in Verkehr waren. Erst das Gesetz über Vermögensstrasen und Bußen vom 13. Ok tober 1923 lieh eine Auswertung der erkannten Geldstrafe zu und die Verordnung vom 23. November 1923 gah mit Wirkung vom 8. Dezember 1923 endlich dem Richter die Möglichkeit, auf Gvld- markstrafen anzucrkennem Hätte man rechtzeitig diesen „Leerlauf" abgestellt, so brauchte man jetzt nicht zu Maßnahmen zu greisen, die einen Stillstand der Rechtspflege bedeuten. In Zukunft soll das Privat klageverfahren ruhen. Gewiß: Die Streitereien um den Besitz des Speicher- und Waschhausschlüßels, die zermürbenden Fehden bei gemeinschaftlicher Küchenbenutzung, die Lasten der Stiegen reinigung, die von den Hundebositzern des Hauses nicht gewürdigt werden und all' die tausend Miseren, unter denen die heute in enge Wohnungen zusammengepreßte Menschheit mit überreizten Nerven leidet, geben vielfältigen Anlaß zu einem erbitterten Kampf der Ehemänner für die verletzte Ehre ihrer Frauen und bilden einen erheblichen Prozentsatz aller Privatklagefälle. Daß der Staat, der häufig letzten Endes die Kosten solcher Prozesse zahlen muh, in heutiger Zeit hierfür Sach- und Personalauf wand nicht mehr tragen will, ist von seinem Standpunkt aus begreiflich. Man muß sich aber auch die Kehrseite vor Augen halten: „Für viele Menschen ist heute die persönliche Ehre und dex gute Ruf noch der einzige Besitz. Wird mir im Kaffee haus mein alter Regenschirm gestohlen, so nimmt sich der Staat und sein Anwalt dessen an, — von Amts wegen — jetzt und in Zukunft. Gegen hinterhältige Angriffe auf meine persönliche oder geschäftliche Ehre, auf mein berufliches Ansehen, oder meine Kreditwürdigkeit soll mir künftig jeder Rechtsschutz genommen sein. Ls soll mir jede Möglichkeit entzogen werden, gegen den Schreiber eines anonymen Briefes vorzugehen, der in un flätigster Weise meine Ehre in den Schmutz gezogen hat. Jeder kann sich die Konsequenzen selbst ausmalen, wenn die gefähr liche Körperverletzung keine gerichtliche Sühne mehr findet. Zur Zuständigkeit des Prioatklageverfahrens gehören auch Verfehlungen wider das Gesetz gegen den unlauteren Wettbe werb und das gewerbliche Urheberrecht. Es ist mit den Grund sätzen eines Rechtsstaates nicht vereinbar, wenn diese Verfahren, in denen mitunter Beträge von Millionen Goldmark in Frage stehen, einfach ruhen, um nach Monaten ausgenommen zu werden, wenn dem Kläger jede Beweismöglichkeit aus der Hand geschlagen ist. Gerade der parlamentarische Staat hat ein be sonderes Interesse daran, wenn trübe Abwässer, die die politische Atmosphäre zu vergiften drohen, durch die Kläranlage der ordent lichen Gerichte geleitet werden, Er sollte sich davor hüten, durch Stillegung des Privatklageverfahrens einen dieser klärenden Filter auszuschalten. * SMMSßMMii ««a krkslgt. Zn der Reichsverwaltung ist schön ganz außerorvenMH stark „abgebaut" worden, über 60 000 Beamte und Ange stellte sind entlassen worden, und die Ersparnis an Per- sonalausgaben im Haushalt des Reiches beträgt über 80 Millionen Goldmark. Auch die Reichseisenbahn behauptet, durch einschneidende Reformen ihren ordentlichen Etat für Januar balanziert zu haben. Am stärksten, aus fallendsten und —- bedenklichsten ist aber der Abbau im Justizwesen, der eine allerengste Verknüpfung von Personal- und Sachabbau darstellt. Denn gerade dieser Sachabbau — man kann ihn auch Abbau des Bürokratis mus nennen — ist vielleicht noch viel wichtiger als dir Entlastung Ler Beamten, deren Arbeitskraft und Arbeits- freuve einen glatten Zusammenbruch erfahren würde, wollte man ihnen nun nicht auch einen großen Teil überflüssiger Arbeit von den Schultern nehmen. Es schadet nichts, wenn etwas weniger „regiert" und nicht fortwährend der Amts schimmel aufgezäumt wird. Sparen können an richtiger Stelle ist nämlich gar nicht so leicht, ist eine Kunst. Bloß kann der für diesen Zweck ernannte Sparkommissar sein „Kunstverständnis" nur auf einem recht eng begrenzten Gebiet zeigen. Es ist be kanntlich der frühere Präsident des Obersten Rechnungs hofes, Finanzminister a. D. Saemisch mit dem Amt des Sparkommissars beauftragt worden; ihm traten die Staats sekretäre Lewald und v. Welfen, ferner der Staatssekretär aus dem preußischen Ernährungsministerium Busch zur Seite. Es ist ein praktischer Meg endlich für eine energische Betätigung dieser Kommission dadurch gefunden worden, vatz der Reichstag bei der Durchführung der von ihm ge billigten Personalabbauverordnung auf Kontrolle und — Dreinreden verzichtet. Die letzte Entscheidung über die An ordnungen der Sparkommission trifft das Reichskabinett. Indirekt kann dies« Kommission nun auch auf den Sachabbau dadurch einwirken, daß sie den Ab»au bestimm ter Etatsstellen, also ganzer Behörden verlangen kann, die sie für überflüssig, zrim mindesten für entbehrlich hält. Sie setzt also keinen Beamten ab — das kann allein die be treffende Oberbehörde —. sondern sie schneidet Aus wüchse in der Organisation ab, die durch die üble Vielregiererei geschaffen worden sind. Leider ist die Kom mission aber hinsichtlich ihrer direkten Einwirkung auf die Reichsvertvaltung beschränkt, kann mit den Län dern nur auf dem Verhandlungswege Einverständnisse über Abbaumaßnahmen erzielen. Lägen hier stärkere Ein- flußmöglichkeiten vor, so wären die Ergebnisse der Spar politik in den Ländern und den Kommunen etwas bessere. Bekanntlich hat vor kurzem das Reich den schnellen Abbau SkmF Merakür - MMsenr Norapoikiiig. Eine Unterredung mit dem Polarforscher. Der Kopenhagener Vertreter der Newyorler Zeitung „World" hatte eine Unterredung mit dem Polarforscher Amundsen, der bei dieser Gelegenheit seine Pläne für den bevorstehenden Flug zum Nordpol bekanntgab. Amundsen erklärte, daß er den Forschungsflug im Mai oeginnen wolle, weil diese Zeit, in der das Wetter am günstigsten sei, sür Polarforschungen besonders geeignet er scheine. Der Tag des Flugbeginns lasse sich natürlich nicht Vorausbestimmen, da Lies vollständig vom Wetter abhänge. „Doch da wir," so fuhr Amundsen fort, „eine vorzügliche Funkstation auf Spitzbergen besitzen, wird es leicht sein, Wetterberichte von dieser Seite der Erdkugel zu erhallen, und sobald die Wetterverhältnisse in Alaska und um Spitz bergen günstig sind, werden wir fliegen. Wir gedenken, ein Schiff von nicht mehr als 600 Tonnen für den ersten Teil der Expedition zu benutzen, ein Schiff, gerade groß genug, um ein Flugzeug aus Deck unterzubringen. Wahr scheinlich werden wir drei oder vier Maschinen mit uns nehmen. Der Flug muß jedenfalls vor Beginn des Som mers unternommen werden, denn im August beginnen die Polarstürme, die in der Regel von furchtbaren Hagel- und Schneefällen begleitet sind. Man kann allerdings im ark tischen Gebiet 90 Jahre leben, ohne fähig zu sein, die Wettcrverhältnisse auch nur mit annähernder Genauigkeit vorauszusagen. Die Expedition von 1922 schlug fehl, weil wir zu spät begannen, und die von 1923 versagte, weil der Rumpf unseres Flugzeuges Schaden erlitten hatte. Ich glaube nicht, daß die Möglichkeit besteht, Spuren von Pearys Nordpolexpedition zu finden. Wenn Scott auf dem Südpol eine norwegische Flagge fand, so war das möglich, weil dies Gebiet Festland ist, während um den Nordpol herum alles treibt. Was Peary am Pol hinterließ, Flaggen, Instrumente usw., ist schon lange vom Eise weggetragen worden. Ich nehme an, daß wir etwa 20 bis 25 Stunden brauchen werden, um die 2000 Meilen von Alaska nach Spitzbergen zu »verfliegen, ^zcy j s bin jetzt hier in Kopenhagen, um den Kauf der Motoren i i für die Flugzeuge vorzunehmen. Die Flugzeuge werden z ; mit einem Schiffskörper und Schlitten gebaut, so daß sie ! auf Wasser oder auf Eis landen können. Jede Maschine i wird zwei Leute tragen, einen Flieger und einen Beob- s s achter. Die Flugzeuge werden so wenig Proviant wie < möglich und soviel Gasolin, wie sie nur befördern können, i w.itnchmcn. Ich möchte nicht, daß das große Publikum ; diesen Polarflug als ein sportliches Abenteuer ansieht. Wir j haben den Wunsch, geographische Untersuchun- s gen und Beobachtungen von Millionen Quadrat- s meilen des Gebietes um den Pol vorzunchmen. Wir wer- s t den von unserem Ausflug auch Filmaufnahmen s machen." Ein aufgcgebener Nordpolslug. Der geplante Norvpolflug des amerikanischen Lenk- s luftschisfes „Shenandoah" wird, wie gemeldet wird, vor- j anssichtlich nicht zur Ausführung kommen. Das Schick» s sal der „Dixmuiden" gibt dem Führer des amerikanischen Luftschiffes zu denken, so daß er seinen Vorgesetzten erklärte, die „Shenandoah" wäre nicht fähig, den Flug auszuführen. Sollte man dennoch durchaus darauf bestehen, so gebe er heute schon die Versicherung, daß das Schiff niemals Vie Vereiniaten Staaten Wiedersehen würde. - « MES NachttMe/r - - Zum Intendanten-Wechsel am Reußischen Theater zu Gera. Der bereits im Herbst vorigen Jahres für den Schluß der laufenden Spiel zeit angebotene Rücktritt des langjährigen Indentanten Paul Meden- waldt ist nunmehr unter ehrenvoller Anerkennung der Verdienste des Scheidenden genehmigt worden, nachdem in Walter Bruno Ilh, Spielleiter am Staatlichen Schauspielhaus Dresden, ein Nachfolger für ihn gefunden ist. MedenwaM, der lebenslänglich angcstellt ist, bleibt in allen seinen Beamtenrechten; darüber hinaus ist ihm volle Freiheit zur künstlerischen Betätigung außerhalb Geras gewährt. Ein Serum gegen Fleischvergiftung. Die Wurst- und Fleisch vergiftung beruht häufig auf dem Gifte des Bazillus Botulilus, der sich in den nach längerer Aufbewahrung oder konserviertem Zustande genossenen Nahrungsmitteln entwickelt und das stärkste aller bisher bekannten Bakteriengifte darstellt. Wie Professor Helsch aus dem staatlichen Institut sür experimentelle Therapie in Frankfurt a. M. in der „Deutschen Medizinischen Wochenschrift" mitteilt, haben auf Veranlassung des Instituts die Höchster Farbwerke ein Botulismus- serum hergestcllt, das in Tierversuchen sich als äußerst wirksam her ausgestellt hat und für die Behandlung des Menschen besonders des halb wertvoll zu werden verspricht, weil es Gegengifte gegen die verschiedenen Gifte des Bazillus Botulilus enthält. Verein für Wappen-, Siegel- und Geschlechterkunde. Wie aus dem -neuesten Hefte des „Deutschen Herold", der Zeitschrift des be kannten Vereins für Wappen-, Siegel- und Geschlechterkunde „Herold" zu Berlin, hewvrgeht, ist bei der letzten Hauptversammlung der Privatgelehrte und Schriftsteller, Dr. jur. und Dr. Phil. Stephan Kckule von Stradonitz (Hauptmann a. D., Kammerherr), zu Berlin- Lichterfelde zum 1. Vorsitzenden gewählt worden. 2. Vorsitzender wurde der Geschichtsmaler G. Adolf Gloss zu Berlin-Friedenau. Der zurllcktretende langjährige und verdiente bisherige 1. Vor sitzende Generalleutnant a. D. Karl von Bardeleben wurde zum Ehrenpräsidenten, der gleichfalls zurücktretende 2. Vorsitzende: Land rat a. D. Wolfgang Edler Herr und Freiherr von Plotho zum Ehrenmitglied ernannt. Beide Herren hatten wegen hohen Atters ge beten, von ihrer Wiederwahl abzusehen. Mißgeschick deutscher Opernsänger in Amerika. Die deutsche Operntruppe, die Amerika bereist, um unter Kapellmeister Möricke Aufführungen zu veranstalten, meldet ihre Insolvenz an. Die Passiven betragen 86 000 Dollar. Die Nobelpreisträger in Stockholm. Gelegentlich der Hochzeit des schwedischen Kronprinzen mit der Prinzessin Louise Mounthatten waren die diesjährigen Nobelpreisträger, Professor Meyerhof (Kiel), Professor Hill (London), Professor Pregl (Graz) und der Dichter Heals (Irland), in Stockholm, wurden vom König von Schweden ins Schloß berufen und erhielten aus seinen Händen die ihnen zuge sprochenen Auszeichnungen. — Bei dieser Gelegenheit rühmte der Präsident der schwedischen Akademie der Wissenschaften, Professor Lönnberg, das Verhallen eines deutschen Forschers, der sür die Ver leihung des Medizinpreises den Engländer Hill in Vorschlag ge bracht hatte. Frau Coolidge gegen das Schminken. Die Gattin des ameri kanischen Präsidenten hat sich mit aller Schärfe gegen die Unsitte der Damen ausgesprochen, sich Lippen und Wangen zu schminken. Die günstige Wirkung dieser Stellungnahme machte sich beim letzten Emp fang im Weißen Hause bereits bemerkbar. Alle geladenen Damen er schienen mit ungeschminktem und ungepudertem Gesicht. Selbst Frau Alice Long-Roosevelt, die einstige „Prinzessin Alice", die wegen ihres llnabhängigkeitssinnes und der Neigung zu Extravaganzen bekannt ist, hat sich gehorsam dem Befehl der Gemahlin des Präsidenten ge fügt.
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