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Erscheint wöchentlich dreimal und zwar DlmStagS, DonnerStagS und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pfg., durch die Post bezogen 1 Ml. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. und Umgegend. Amtsblatt Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsert ionspreis 15 Psg. pro viergeipalteue Korpuszelle. Außerhalb des AmtsgerichtSbejirks Wilsdruff 20 Pfg. Zeitraubender und tabellarischer Satz mit 50 Ausschlag. für die Kgl. Amtshauptmannschaft Weihen» Mr das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrat ru Wilsdruff» sowie Mr das Kgl. Forstrentamt ru Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanueberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruno bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltttz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spcchtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Druck uud Verlag voo Zschunke Sr Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion und den amtlichen Teil verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. No. 78. Sonnabend, den «. Juli 1907. ««. Jahrg. Es ist wiederholt beobachtet worden, daß die Flurgrenzsteine an den Kommunikationswegen des hiesigen Bezirks mitunter sich in mangelhaftem Zu stande befinden. Teils find sie mit Gras überwachsen, teils stehen sie zu tief, oder es ist die Aufschrift durch die Witterungseinflüsse unleserlich geworden. Die wegebau pflichtigen Rittergutsherrfchaften und Gemeinden des hiesigen Bezirks werden daher veranlaßt, die gedachten Markicrsteine einer Revision zu unterziehen und Vorge fundene Mängel im Laufe des Sommers beseitigen zu lassen. 3546 Meißen, am 28. Juni 1907. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Maffenschüttunge« unter Benutzung der Dampfwalze werden stattfiaden: 1, auf der Meißen-Wilsdruffer Straßer s. vom 9 bis 12. dieses Monats zwischen Ullendorf und Sora, b. vom 12. bis 15. dieses Monats zwischen Sora und Wilsdruff, o. vom 15. bis 17. dieses Monats an der Bahnhaltestelle in Grumbach; 2 , auf der Keffelsdorf-Noffener Straße: a, vom 18. vis 22. dieses Monats zwischen Kesselsdorf und Wilsdruff, d. vom 22. bis 24 die es Monats zwischen Wilsdruff und Limbach, c. vom 25. bis 26. dieses Monats zwischen Limbach und Tanneberg. Meißen, am 1. Juli 1907. 3s,e Die Königliche Amtshauptmannschaft. Im Konkursverfahren üoer oas Vermögen des Rittergutsbesitzers Wolf Caspar von Schönberg-Pötting auf Tanneberg soll mit Genehmigung des Gläubiger-Ausschusses eine wettere Abschlagsvertetlung °/«) erfolgen. Nach dem auf der Gerichtsschreiberei des KonlurSgcrichls nicdergelegten Ver zeichnisse sind dabei 200292,13 Mk. Forderungen ohne Vorrecht zu berücksichtigen. Der verfügbare Kaffenbestand beträgt 15021,91 Mk. Meißen, den 3. Juli 1907. Ms Der Konkursverwalter: Justizrat Reinhard. Bekanntmachung. Mit Zustimmung des Stadtgemeinderats ist für hiesige Stadt das nachstehend abgedruckte Regulativ über das Schlafstellenwesen erlassen worden. Sein Inkrafttreten erfolgt am 15. Juli d. I. Solches wird hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, am 3. Juli 1907. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Regulativ, das Schlafstellenwesen in -er Stadt Mlsdrnst betreffend. Für die Stadt Wilsdruff gelten inbezug auf die Vermietung und das Be wohnen von Schlafstellen die folgenden Bestimmungen: 8 1 Aufnahme von Schlafleuten ist nur denjenigen Wohnungsinhabern gestattet, die über ausreichende Wohnräume verfügen. Als ausreichend ist eine Wohnung dann anzusehen, wenn sie aus mehr als 1 Stube, Kammer und Küche, beziehentlich Wohnküche und Kammer nebst Zubehör besteht. Sogenannte Alkoven, das sind Räume, die das Licht nicht unmittelbar von außen erhalten, dürfen zum dauernden Aufenthalt, insbesondere als Schlafraum, nicht benützt werden. § 2. Die Schlafräume der Schlafleute muffen einen eigenen Zugang haben und von innen verschließbar sein. Der Zugang zum Schlafraum darf nicht durch den Schlafraum dritter Personen führen. In Räumen, deren Benutzung zum dauernden Aufenthalt vonMenschen gesundheits polizeilich unzulässig ist, dürfen sich Schlafstellen nicht befinden. Schlafstellen auf Bodenräumen müssen allen gesetzlichen Anforderungen an Dachwohnungen entsprechen; sie sollen beschält, berührt und verputzt sein und tunlichst stehende Dachfenster haben, sodaß sie von dem übrigen Bodenraum getrennt und ab geschlossen sind. 8 3. Alleinstehenden Personen beiderlei Geschlechts, insoweit sie nicht etwa selbst Astermieter sind, ist es gestattet, Personen desselben Geschlechts in ihren eigenen Schlafräumen aufzunehmen, dafern diese für jede Person mindestens 10 cbm Luftraum gewähren. In einer Wohnung dürfen nur Schlafleute gleichen Geschlechts ausgenommen werden. Aftermietern ist die Aufnahme von Schlafleuten untersagt. Ebensowenig dürfen letztere andere Personen bei sich in Schlafstelle nehmen. 8 4. Untervermietung an Prostituierte ist verboten. Etwaige Wahrnehmungen hinsichtlich unsittlichen Verkehrs von Untermieterinnen haben die Hauseigentümer oder Hausverwalter sofort der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. 8 5. Alle an Schlafleute vermieteten Räume sind reinlich zu halten. Insbesondere hat der Vermieter dafür zu sorgen, daß 1. jeder Person ein besonderes Bett und ein Wasch- und Trinkgeschirr zur Verfügung steht und alles täglich in Ordnung und sauber gehauen werde und 2. die Schlafräume täglich gereinigt und gelüftet und allwöchentlich mindestens einmal gescheuert werden. 8 6. Wer Personen in Schlafstelle aufnimmt, hat dies binnen einer Woche nach der Aufnahme der Gemeindebehörde zu melden und hierbei die vermieteten Räume schriftlich anzuzeigen. Die Gemeindebehörde hat binnen gleicher Frist eine Besichtigung dieser Räume vorzunehmen und genügendenfalls eine Bescheinigung darüber kostenlos zu erteilen. 8 7. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen ziehen Bestrafungen bis zu 30 Mk. und im Uneinbringlichkeitsfalle Haftstrafe bis zu 7 Tagen nach sich. 8 8. Diese Bestimmungen treten am 15. Juli dieses Jahres in Kraft. Wilsdruff, am 12. April 1907. (8. U) Der Stadtgemeinderat. SM Kahlenberger, B. politische Rttndscha«. Wilsdruff, 5. Juli 1907. Deutsches Reich. Eine Patenschaft vom Kaiser abgelehnt. Der Kaiser hat dem „B. T." zufolge die Ueber- nahme der Patenschaft bet dem siebenten Sohne des Wirtes Stanislaus Oknniewski aus Dornbrunn- Hufen abgelehnt, weil dessen Kinder sich am polnischen Schulstreik beteiligt hatten. Auch das ist eine gute Antwort für die polnischen Hetzer. Ei« bayrischer Arizona-Kicker. Im Frankenwald, wo sie den wackeren Pfarrer Gran dinger wählten, sind die Leute noch sehr kriegerisch gesinnt. So schreibt zn einer Polemik des Zentrumsorgans des Frankenwaldes mit der angeblich parteilosen „Fränkischen Presse , Herausgeber Heim in Kronach, der in Nordhalben erscheinende konservative „Nordhalbener Grenzbote": „Der alte Schnaps- und Fechtbruder Heim zu Kronach kalauert in seinem Zentrumswisch wie folgt: „Der „Nordh. Grenzbote" erzählt in seiner Mittwochs nummer die Geschichte von einer kranken Kuh, die nicht fressen wollte und regungslos am Boden lag. Da habe der Bauer seinen Nachbar Hannes gerufen. Dieser habe aus Leibeskräften gebrüllt: „Zentrum hoch!" und darauf sei das Vieh sofort aufgestanden. Der „Grenzbote" hat die Geschichte nicht ganz erzählt. Die Kuh stand wohl — litt aber immer noch an Futterversatz und konnte nicht misten. Da riet Hannes dem Bauer, er solle sich 4 Wochen lang den „Grenzboten" halten und ihn unter das Futter mischen. Der Bauer tat es. Und wirklich: Die Kuh bekam bald starke Diarrhoe — und lieferte reichlichen und kräftigen — Mist." Das war doch ein recht kluger Bauer, der diese zwei Ratschläge erteilt hat. Freilich hätte man der Kuh nur einen einzigen Tag die „Fränkische Presse" unters Futter gemischt, litte das Vieh wohl ge- wiß noch längerer Zett an Unverdaultchkeit; wäre das Vieh vier Wochen mit dieser scheußlichen Mixtur de- dacht worden, dann hätten sich die Lügen der „Fränkischen Presse" in den weiten Rindsdärmen festgepfropft und knallsicher wäre das Vieh krepiert. Uebrigens möchten wir nicht wissen, wie lange Heim wieder umhergehumpelt und alle Welt angeschnarcht hat, bis ihm endlich einer den obigen Kalauer in den schoflen Bettlerhut ge schmissen hat." Ein liebenswürdiger Meinungsaustausch! Das muß man sagen! Einer, der nicht Oberbürgermeister von Köln werden will. Aus Magdeburg meldet ein Prtvattelegramm, daß der dortige Oberbürgermeister Lenze die Berufung zum Oberbürgermeister in Köln abgelehnt hat. Vermutlich hat ihm der Gedanke an die Erlebnisse seines Vorgängers und an die in Köln Herschende Zmtrumswtrtschaft den Appetit verdorben. Was man ihm lebhaft nachfühlen kann! Ueber eine Flucht des Prinzen Prosper von Arenberg aus der Privatirren anstalt in Aarweiler waren seit kurzem Gerüchte verbreitet. Wie nun das „B. T." berichtet, hat sich der Prinz nicht selbständig entfernt, sondern ist auf Wunsch der Vormund- schäft in eine andere geschlossene norddeutsche Privatirren, anstatt übergeführt worden. Die Ueberführung geschah lediglich im Interesse des Prinzen, dessen Zustand einen Anstaltswechsel nötig machte. Diese Erklärung klingt plausibel und wird den Gerüchten ein Ende bereiten. Staatssekretär Dernburg tu Witzenhause«. Wie bereits gemeldet, weilte der Staatssekretär deS Reichskolonialamts Dernburg zum Besuch der deutschen Kolonialschule Witzenhausen-Wilhelmshof in dem lieblich an den sonnigen Usern der Werra gelegenen Kreisstädtchen. Wer den Lokalpatriotismus der Witzenhäuser zu schätzen weiß und vernommen hat, mit welchem Stolz sie den frischen Fortschritt des eigenen Unternehmens miterleben, der das kleine 4000 Einwohner zählende Städtchen wett über Deutschlands Gaue hinaus bekannt macht, der wird es verstehen, daß ganz Witzenhausen im Flaggenschmuck prangte und dem Staatssekretär einen herzlichen Empfang bereitete. Am Bahnhof begrüßten ihn der Direktor der Kolonialschule, Prof. E. A. Fabarius, der stellvertretende Vorsitzende des Kuratoriums und Aufnchtsrats, Kommerzien rat Erh. Aug. Scheidt-Kettwig, Landrat von Bischoffshausen und der Bürgermeister. In flotter Fahrt ging es zur Kolonialschule. Im Jnnenhofe der Anstalt wurden dem Staatssekretär die Lehrer und Schüler vorgestellt; Dernburg war über die stattliche Zahl — 86 — der jugendfrischen, kraftstrotzenden, sonnverbrannten Kolonialschüler aufrichtig erfreut; von solchen prächtigen Jünglingen erhofft auch er viel nützliche Pionierarbeit in unsern Kolonien. Mit lebhaftestem Interesse besichtigte Dernburg sodann die Lehr- und Wohnräume für die Schüler, war befriedigt von der einfach vornehmen Ausstattung derLese-, Gesellschafts- und Speisezimmer und verweilte sehr lange in dem großen neuen Gewächshause für tropische Nutzpflanzen, dem Labora torium nebst den Sammlungs- und Präparierräumen, der großen Molkerei, dann in den verschiedenen Werkstätten, wo er den Kolonialschülern bei der emsigen Arbeit gern zuschaute. Schließlich wurde der große, zeitgemäß ein gerichtete Milchviehstall, der gegen hundert prächtige Kühe