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WWWNWM V« .0r»»«dtr^I»< S«a»tt«m»- n^tck Mi «»«ah», d« I«ä« —ch vaa» »« Mia,«. — Nr. 199 Dienstag, den 12. Juli 1921 74. Iahrg Wirtschaftsministerin«, Landeslebensmlttelamt. Dresden, am 1. Juli 1921. Oberschlesien. wie vor vergangenen Solch«», 9. Juli. Der General Solieitor Sir Ernest Pollock ist nach Lehmig gereist im Ausamnlenhang mit dem Prozeß gegen die bei den deutschen Offiziere wegen Versenkung des Hospitalschiffe» Llando- very Lastle. Der Rat -er Stadt — Wohlfahrlsamt — Wegesperrung. Schwarzenberg, am 9. Juli 1921. Släalssorslrevier Anlonsthal <v,»»,»pr«i»! mailich w«* ».« darch U, »Mr««, Ii«i U» Sa»,; dar» dl« Pag d««,« aMiiMrilch Mar» IS.öo, »waaINch War» ».00. Berlin, 10. Juli. (Wolff.) In einer Meldung aus Leipzig vom 8. d. Mts. war eine Aeußerung de« Senatspräsidenten Dr. Schmidt wiedergegeben worden, die dieser gegenüber dem Vertreter eines dor tigen Blattes getan hat. Nach dieser Meldung konnte der Eindruck ent- stehen, als ob die Vertreter der französische Regierung sich persönlich von Dr. Schmidt verabschiedet und dabei festgestellt hatten, daß die Abberufung der Zeugen nicht von ihnen veranlaßt worden sei, sowie daß sie ihr Erstaunen über diese Abberufung der Zeugen nickt ver hehlt hätten. Die Aenßerungen des Senatsprälidenten sind offenbar in einigen Punkten mißverstanden worden. Tatsächlich haben die fran zösischen Regierungsvertreter sich von de« Senatspräsidenten nicht ver abschiedet, sondern ihm nur einen Brief überreichen lassen, in dem sie mitteilten, daß Lie Delegierten von ihrer Regierung den Befehl zur sofortigen Rückkehr nach Paris erbalten hätten und daß der fran zösische Generalkonsul in Leipzig gleichfalls auf Befehl der französischen Regierung sämtliche Zeugen aufgefordert hätte, unverzüglich nach Frankreich zurückzukehren. Reichskanzler folgendes Telegramm gesandt: „Aus Anlaß de» Tode» des französischen Maior» Montalegr« wurde eine offizielle Bekannt- machung Ler Interalliierten Kommission erlassen, welche -er deut schen Bevölkerung die Schuld an dem Dorfall lieilegt. Die späteren Breslau, 19. Juli. In Schoppinitz kam es am Sonnabend zu leb haften Schießereien. Die deutsche Bevölkerung ist in höchstem Maßt beunruhigt, zumal sie nicht den geringsten Schuh hat. Auf zwei öffent lichen Gebäuden in Bismarckhütte ist die polnische Flagge gehißt wor den. Die Ausgänge des Bahnhofe« in Kattowitz werden noch immer von polnischen Apobeamten besetzt gehalten. In Laband befinden sich Hunderte polnischer Apobeamter in Zivil. Sie sind, wie die Polen er zählen, zurückgeblieben, nm bei dem nächsten Aufstande diesen wichtigen Bahnhof zu besetzen. Die Polen erzählen offen, daß sie aus diese Weise die Engländer hinter« Licht führen wollen. Kattowitz, 19. Juli. Der „Times'-Korrespondent meldet: In TchS»- walb, Kreis Gleiwitz, wurden am Dienstag sieben deutschgesinnt« Be wohner erschossen. Aehnliche Morde geschahen in Lubow, wo füns Deutschgesinnte meuchlings niedevgeschossen wurden. Breslau, 9. Juli. Die Sokolverbänd« finden sich nach und nach in Schoppinitz bei Korfanty «in. Don hier aus werden st« über di» Grenze nach Polen gebracht, wo sie vier Tage bleiben, um n« ausge rüstet zu werden. Wie di? Insurgenten in den von ibnen besetzten Ge bieten gehaust haben, geht schon daraus hervor, daß alle-n auf dem Bahnhof Kattowitz 49 Lokomotiven und 1799 Wagen fehlen. Aus nachstehende Verordnung de» Wirlschastsministeriums — Landeslebensmittelamt — wird hierdurch noch besonder« hingewlesen. Schwarzenberg, am 9. Juli 1921. Der Bezirksverbanb -er Amlshaaplmannschafl Schwarzenbers. Weitere Son-erverteilung von 2 Pfund Einmachezucker. In berge» vom 4.Lia29.Juli 1921 aelangen wettere 2Pfd. Sinmachezucker je Koos der Bevölkerung zur Verteilung. Die Ausgabe erfolgt auf den aus der Stammkarte befindlichen Buch stabenabschnitt .v" der Normalzuckerkarle Reihe 21. Verbraucher, die anstelle von Normalzuckerkarten aus irgendwelchen Gründen Ergänzungszucker- karten erhalten haben, müssen bei deren Ausgabestellen zur Erlangung dieser Sonderzuweisung einen neuen Antrag auf Erteilung von Srgünznngskarlen stellen. Sie erhallen daraufhin 2 Lrgänzungskarlen, die wie voraedruckt, mit je 1 Psund deliesert werden und beide mit dem Vermerk der Laufzeit vom 4. dis 20. Jul» 1921 versehen sein müssen. Dezugskarlen »mb N-Zuckerkarleu stab voa bar Sinmachez «ckerbelieserung aus- geschlossen. Der auf die Normalzuckerkarte zur Ausgabe gelangende Zucker dars nur bei dem Kleinhändler entnommen werden, bei welchem di« Zuckerkarle zur Anmeldung gelangt ist, und zwar gegen Vorzeigung der Etammkarle. Der Kleinhändler hat den Abschnitt bei Belieferung adzulrennen. Ansprüche aas besondere Zuchersorlea bestehe« nichl. Es matz als» jebe Zachersorle, aach ber zur Verteilung gelangende Brolzucher, als Elnmachezacher abgenommen werden. Der Wert der Normalzuckerkarle Reihe 21 erhöht sich durch die Sonderzuweisung ans 9 Psund. Vies« weilere Erhöhung um 2 Pfund je Bezugsausweis wird dem Kleinhändler durch sein« Lieferanten auf dem Markenkonto ebenfalls ohne weiteres gutgebracht. Binnenschifier haben zwecks Erlangung dieser 2 Pfund Einmachzucker ihren Ausweis zur Er langung von Lebensmittelkarten der zuständigen Behörde vorzulegen, die die Aushändigung der 2 Erganzungszuckerkarten auf dem Ausweise zu vermerken hat, damit eine Doppelbelieferung ausgeschlossen ist. Berlin, 19. Juli. Währen- General Höfer, ein geborener Ober- schlesier, nach Auflösung -es Selbstschutzes in loyaler Weise da» Abstimmungsgebiet verlassen hat, darf sich Korfanty nach in Oberschlesieu aufhalten. Er befand sich End« der ver^ „ Woche noch in Schoppinitz, und es hat auch nicht den Anschein, als ob er Oberschlssien verlassen wollte. s^»ts«»-«»»»p»» Ur dl« am «MmM»« «ItUnn»« N»mm«r da » Uhr ck d« L«xl»tck«ft^ ft«»«. SIiu S««Lhr Ur di« Auftiad»» »« A»j«tg«n am vororlchrlrdrn«» lag« sawi« a» d,stimmt« Sl«S« wird »ich» IM«»», auch »ichl Ur dl« Alchiigdril d«r durch Mn- t-rrch«- auknidkn«» Unzrigvi. - Für RIltgib« mioerlaagi iing«landl«r Schriftstück« üixratmmi di« SchriftUiiuag »«in« v-rantwartana. - Unterbrech ang«n de, Setchüst». d«iri«b«, d«,rtlnd«n «etn« Ansprüche. B«i ZahtungsimrtUg und Nondur, aetten Tiadoll« al, ntcht vereinbart. 0a»PI,<lchLsi»ft«a«a in Uu«, Atmttz. Sckmrd«, »» Schwarzlad,rg. ^Ungeheure Anschuldigungen auf nichtiger Grundlage". Im Prozeß Kruska-Schack führt« nach Verlesung der französischen Anschuldigungen der Oberreichsanwalt Dr. Ebermayer in seinem Schlußvortrag folgendes aus: Gerade mit Rücksicht auf die Objektivität, die wir bei Erhebung von Anklagen wegen Kriegsverbrechen verfolgen, habe ich Anlaß, festzustellen, daß kaum ein Fall vorliegt, in dem so ««scheuere An schuldigungen auf so nichtiger Grundlage erhoben worden sind. Wir müssen es ablehnen und werden es auch weiterhin ablehnen, An klage dann zu erheben, wenn kein hinreichender Grund vorliegt. Eines zuchthauswürdigen Verbrechens würden wir un» schuldig machen, wenn wir anders handeln wollten. Man erhebt hier gegen zwei deutsche Offizier«, di« ««gesprochene Ehrenmänner sind, Unschuldigungen, die geradezu unglaublich und andererseits auch grenzenlos unvernünftig sind. So töricht wird man wenigstens nicht gewesen sein, wie es die Anschuldigungen in den Ein zelheiten behaupten. Man hat zunächst behauptet, -aß der Platz nicht entsprechend gewählt gewesen sei. Man hat ferner behauptet, es sei unzureichende Kost verabreicht worden. Alles ist nicht erwiesen. Es ist nicht wahr, wenn von französischer Seite behauptet wird, die Barak- ken seien unzulänglich gewesen. Wir haben von einwandfreien Zeu gen gehört, daß die Baracken in tadellosem Zustande waren. Es war nach jeder Richtung alles geschehen, was nbtig war. Wenn die Ge fangenen zu faul waren, die Anordnungen zu befolgen, so können sie nicht ander» dafür verantwortlich machen. Man hat Märchen erzählt von Würmern in der Suppe und faulen Fischen. — Einer der Haupt- anschuldtgungsgründ« ist der, daß nicht genügend für Aerzte gesorgt worden sei. Man hat sogar die Stirn gehabt, zu behaupten, die deut- Iche« Aerzte hatten ihre Pflicht versäumt. Ich glaube, «ine unver schämtere Lüge ist wohl «ie erfunden worden. Don 18 deutschen Aerz- ten sind 14 erkrankt und 4 gestorben. Don den ausländischen Aerzten stick von öS zwei gestorben. Jedenfalls sprechen die Zahlen in absolu ter Deutlichkeit dafür, daß die Herren ihr« Pflicht in voller Aufopfe rung getan haben. Rian hat ferner in der AnschulLigungsliste gesprochen über die schlechte Desinfizierung. Ich verweis, auch hier auf dir Zeugen- und Sachverständigen-Aussagen, die gerade da» Gegenteil ergeben haben. Richtig scheint zu sein, daß in -er zweiten Februarhälfte einig« Fälle von Flecktyphus festgestellt sind. Erst im März kam das Fleck sieber voll zum Ausbruch. Man wußte damals noch gar nichts von dem Fecktyphu» und seiner Behandlung und kann deshalb auch nicht d«n Vorwurf erheben, -aß man nicht die Maßregeln ergriff«» hat, die man ergriffen haben würde, wenn man di« Krankheit gleich erkannt hätte. Auch bezüglich der Mischung der Gefangenen ist den Anaeschuldig- ten nicht der geringste Vorwurf zu machen. Zu der Bemerkung: ,Lch führe den Krieg nach meiner Art", ist zu sagen, daß General Kruska rin sehr religiöser Diann ist und daß er wohl gesagt, di« Leute sollen beten, und daß da» ia gehässiger Weis» dahin au»grl«at ward« ist, Geckeralleutnat Stenger veröffentlicht folgenden Dank: Aus Anlaß meines .Kriegsver brechers-Prozesses in Leipzig stick mir sehr zahlreich« Zuschriften in telegraphischer und brieflicher Form, hochbeachtenswerte Vorschläge, Zeugnisanerbietungen un- Kundgebungen in vaterländischem Sinn« zugogangen. Es war mir nicht möglich bei meiner immerhin gro ßen Nervenanspannung dieser Tage im Einzelnen darauf zu ant worten; ich sage daher auf diesem Wege allen Beteiligten meinen tiefgefühlten Dank! Alle diese Kundgebungen sind ein Beweis, welche Empörung im deutschen Volke herrscht über dies« Kriegspro zesse, st« sind ein Zeichen -er Treue unü Hingabe an unser geliebte» deutsches Vaterland! Möchte unser deutsches Volk Loch auf allen Gebieten die gleiche Einigkeit zeigen, wie im Kampfe gegen di« Derleumdlmgen unserer Feinde. Bad-Oeynhausen, den 8. Juli 1921. Stenger, Generalleutnant a. D. Berst«, 19. Juli. Wie ,Libre Belgique- mitteilt, hat di« Leigt- sch« Regierung der französischen Negierung zur Kenntnis gebracht, daß ste die Gerichtscckte«. deren Prüfung sie dem Reichsgericht in Leipzig anvertraut habe, zurückkteh«. Der Oberste Rat werd« di« Angelegenheit habe die Gefangenen beschimpfen wollen. Aber es gehört wohl ein kolossales Matz von Bosheit und blindem Hatz dazu, wenn man eine Aeußerung so umdreht und verschiebt. Das ist um so törichter, als zu der damaligen Zeit vom Fleckfieber überhaupt noch keine Rede war. Ich halte die ganze Aeußerung von Anfang an als erfunden oder wenigsten» als böswillig verdreht. Was Generalleutnant von Schack anlangt, so kommt er um des willen gar nicht in Betracht, da die ersten Krankheitsfälle erst im Feb ruar festgestellt wurden. Es wird schon aus diesem Grunde von irgendwelcher Beschuldigung keine Rede sein können. Di« Sache liegt so, daß klipp und klar erwiesen ist, daß nicht die geringste Schuld der Angeschuldigten festgestellt werden konnte. Ich beantrage daher ihre Freisprechung. Nach etwa halbstündiger Beratung verkündete das Reichsgericht da» Urteil: Dl« Angrschul-igten werde« frelgesprochen. Di« Kosten trägt di« Reichskass«. In der Urteilsbegründung schloß sich das Gericht den Ausführun gen des Oberreichsanwalts an.' — Der Gerichtshof kam zu dem Resul tat, daß die beiden Herren, die als „Henker aus der Barbarenzeit- in der Anschuldigungsliste gekennzeichnet worden sind, vollauf ihre Pflicht getan un- als treue Soldaten ihrem Staat mit besten Kräften gedient Tllaeülaü * enthaltend die amtliche« Bekanntmachungen der Amtshaupkmannschaflen Schwarzenberg und Zwickau, sowie . der Staats- u. Städtischen Behörden in Aue, Grünhain, Kartenstein, Johann- georgenstadt, Löbnitz, Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bzw. Wildenfels. U I Vertag von L. M. Gärtner» Ane» Srzgeb. - — . . „ , —-— I Fmispnch - Anschlüfi«: Au« 81, Lößnitz (Ami Au«) 449, Schneeberg 19, Schwarzenberg 19. vch>„, «r. irr«. j Drahtanschrift: Bolkifreund Aueerzgedirg«. Anmeldung -er Vorräte an Drolgelrei-e, Lrotmeht, Gerste «n- Gerslenmehl, sowie Kaser ans -er Ernte 1S20 o-er ans früheren Ernien. Auf Grund von 8 des Gesetzes über die Regelung des Verkehrs mit Gelrelde im Wirl- tchastsjahr 1921/22 vom LI. Juni 1921 wird folgendes angeordnet: 1. Landwirtschaftliche Beiriede, die m» dem Beginne -es IS. Juli 1921 Vorräte früherer Ernien an Drotgelreide, Gerste und Kaser, oder an Mehl aus Brolgelreide, Gerste und Kaser, allein oder mit anderem Mehl gemischt, in Gewahrsam haben, sind verpflichtet, diese Vorräte bei dem Bezirksverband der Amtshouplmannschast Schwarzenberg bis zam 20. Juli 1929 gelrenni nach Arten und Eigenlümern anzuzeigen. Vorräte, die zu dieser Zeit unterwegs sind, sind von dem Empfänger unverzüglich nach dem Empfange anzuzeigen. Die Vorräte sind nach den Vorschriften der Reichsgetreideordnung sür die Ernt« 1929 abzuliesern. L. Die Anzeigepflicht erstreckt sich nicht auf a) Vorräte die im Cigenlume des Reichs, «ine» Landes oder der Reichsgelreideflelle, Geschäfts- abieilung, G. m. b. Ä , stehen d) Vorräte an Brotgetreide und Gerste, die bei einem Besitzer einschließlich der daraus hergestelllen Erzeugnisse, je 30 KZ auf den Kops der Selbstversorger nicht übersteigen. S. DI« in den Mühle», Mehllagern und bei den Äomtfiioullren des Bezirksverband«» Schwarzenberg lagernden Vorräte des Bezirkverbandes Schwarzenberg find diesem mtt dem sür di» wöchentlich« Bestandsanzeig« vorgeschriebenen Vordruck pünktlich anzuzeigen. 4. Vie Bücher und Mehlkleinhänbter des Bezirks haben die vorgeschriebenen halbmonatliche» Besiandsanzeigen nach den wirklich vorhandenen Beständen genau auszusüllen und pünktlich bei den Ortsbehörden einzureichen. Di« gemeldeten Bestände werden bei den weiteren Zuweisungen zu Grund« gelegt. 5. Wer di« Anzeige nicht in der feftgesetzien Frist erstallel oder wer wissentlich unrichtige oder un vollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe dis zu fünfzig- tauiend Mark oder mit einer dieser Slrafen bestraft (8 49 des Gesetzes vom 21. Juni 1S2I); neben der Strafe kann aus Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Landlung bezieht ohne Unterschied, ob ste dem Täter gehören oder nicht. Schwarzenberg, am 9. Juli 1921. Der WestsSchsifche Kommnnalverband für -en Dezirksverband -er Amtshauptmannschast Schwarzenberg. Tuberkulosensürsorgestelle Schwarzenberg. Die nächste Sprechstunde der hiesigen Tuberkulosensürsorgestelle, in der luberkulosen und tuber» kuloseverdächligen Personen von Schwarzenberg und den umliegenden Ortschaften unentgeltlich Rat und Unterstützung erteilt wird, findet Dienslag, den 12. galt 1921, nachmittags 2 Ahr, im Sitzungszimmer »es Ratskellers statt. Der zwilchen der Sosaer Reoiergrenze und der Schwarzenberg-Iohanngeorgenstadler Staats straße gelegene Teil des Beyrenterwegs und Graupenerwegs wird wegen Walzardeiten vom 15. bi» 22. Juli gesperrt. Der Verkehr wird über Johanngeorgenstadt und Sleinheidel verwiesen. Staatssorstrevierverwatung Antonschal. Wegen Beschotterung ist die neue Raulenkranzer Straße innerhalb des Schönheider Staals- forslrevieres von der Eierdrücke dis zum Silberbache aus die Zeit vom IS. bis 25. Jnlt d. I. sür jeden Fährverkehr gesperrt. Schönheide, am 9. Juli 1921. Die Forstrevierverwaltung. Der vssenlliche Wiesenweg zwischen der Riedertbrllcke und dem alten Wiesenhaus wird weg« Neubeschollerung vom 15. bis mit 2S. Inti d. I. sür den öffenllichen Verkehr gesperrt. Der Verkehr wird auf den Riederlweg und die Raulenkranzer Straße verwiesen; Autoverkehr ist auch dort verboten. Zuwiderhandlungen werden nach 8 366 Ziffer 19 d. R.-Slr.Ges. mit Geldstrafe bis zu 99 Ml» oder mit Kaft bis zu 14 Tagen bestraft. Staatliche Forstrevterverwaltnng Eibenstock, den 10. Juli 1921. Jahrmarkt in Neustädtel am 24. und 23. Iutl 1921. Niederschlema. Oessentl. Gemeinderatssitzung Dientag, -en 12. Juli 1921, abends 7 Ahr.