133 der bei diesen Veranlassungen vergeudete Geld- und GetreMbetrag gespart und für die Dorfarmen zweckmäßig verwendet, so entstände schon hieraus ein nicht unbedeutender Fond zur bessern Versorgung der Dorsarmen jeden Orts. v Anlangend den oben S. 175 mitgetheiltcn, im Gesetze nun ausgefallenen Paragraph des Entwurfs, so beziehen sich zunächst dar auf die ebenfalls oben S. 178 mitgetheilten Motiven, in den Worten: „Wenn endlich angedeutet worden ist rc." Dieser Paragraph.ging zwar durch die erste Kammer, allein di« berichterstattende Deputation der zweiten Kammer hielt es, während sie gegen den Inhalt desselben an sich Nichts einzuwenden hatte, für zweckmäßiger, ihn in das Gesetz selbst nicht aufzunchmen, vielmehr di» Ermächtigung der Regierung, aus Staatsmitteln in dieser Beziehung Beihülfen zu gewähren, lediglich in die ständische Schrift niederzule- gen, vorzüglich, damit nicht Ansprüche aus Verabreichung solcher Un terstützungen dadurch erst hervorgerufen würden"). Dreß sowohl als der bei der Verhandlung selbst vorgeschlagene Zusatz: daß über die Bewilligung von Landtag zu Landtag den Ständen Vorlage zu machen sein werde, wurde von der Kammer angenommen"). Die erste Kammer trat diesen Beschlüssen bei"). ß. 31. Folge verschmähter Gelegenheit zur Arbeit. Diejenigen Armen, welche die ihnen dargebotene, ihren Kräften und sonstigen Verhältnissen angemessene Gelegenheit zur Arbeit ver schmähen, sind, wenn nicht ihre wirkliche Unfähigkeit zur. Arbeit erwiesen ist, jeder öffentlichen Unterstützung als unbedingt unwürdig zu erkennen, fallen aber sofort, als der Arbeitsscheu und der muth- willigen Bettelei verdächtig, der polizeilichen Aufsicht und den Maß regeln anheim, welche nach tz. 107 flg. gegen arbeitsscheue Arme und Bettler vorgeschrieben sind. Bei Paragraph 31. ist blos darauf aufmerksam zu machen, daß die körperlichen Kräfte des Armen nicht die einzigen Rücksichten sind, auf welche bei der dem Letzteren darzubietenden Gelegenheit zur Arbeit zu nehmen ist, sondern auch auf etwaige geistige Beschaffen heit. Darauf beziehen sich.die Worte: „und sonstigen Verhältnisse." 80) Dep.-Brr. d. I- K- S. 745. 8») I. Berh. b. U. K. S. V6V. — Mitthcill. üb. d. Verh. bcrs. Kam- S. 2333. 82) 2. Verh. d- l. K. S- üi». - Mittheill. üb. d. Verh. ders- Kam. L 1482. - Ständ. Sehr. S- 460.