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179 gleich mit ihm sehr wohlgemeint ist, Anstoß, wozu großen Theils der unabsichtliche Ausdruck „bewerkstelligen" Veranlassung und zu derMei- nung Anlaß zu geben schien, als wäre es bei ihm auf Zwang abge sehen. Man hielt nämlich dafür, es würde dadurch am Ende das Com- munalprincip verlassen und die Armenversorgung gehe allmählig von der Eommunalverwaltung an die Staatsverwaltung über; der Einzelne söwie die Eommun verlöre dadurch alle Uebersicht über die Verwaltung des Äcmenwesens, über die Versorgung der Armen und über den Zu stand der Armencasse; ferner, es sei unvermeidlich, daß nicht dadurch gtößere Kosten und eine kostspieligere Verwaltung entstünde; daß diese Assoziationen für einen Uebergang Hur Distcictsarmenversorgung, zu der so oft angefochtenen KirchspiclsverMegung (in England, Graffchafts- armenverpflegung) führen werde; daß überhaupt diese Maßregel, für die Folgezeit, mir Veranlassung zu noch mehr AsMuth geben wurde, weil die Leute in solchen Anstalten (indem ein Beispiel von den Landarbeitsanstalten hergenommen wAröd) nicht so schlecht gehalten werden können, als sie cs außer diesen Wen; endlich wurde angeführt, es läge keine Nothwendigkeit vor, dergleichen Associationen zu grün den ")- Aber weder der ganze Zusammenhang der Acmenordnung noch die klare Fassung des Paragraphs, noch' die'Motiven dazu geben Anlaß zur Befürchtung des Zwanges. Auch liegt in der Erklärung VeS Kö nig!. Commissars in der vorberathenden Deputation keine' Andeutung von Zwang. Denn, „Jemandem Veranlassung geben" sollte so viel bedeuten, als: ihm die Idee an die Hand geben, auch wohl die Be wegungsgründe, etwas zu thun. Es bleibt sodann immer noch die Entscheidung, ob er cs. thun wolle, oder nicht, in seine Willkühr ge stellt.— Ueberde^n erklärte .sich Vie Regierung wiederholt, und in den Kammern ausdrücklich dahin; daß an Zwang gar nicht gedacht worden sei, sondern daß es nur auf freiwillige Vereinigung zwischen städtischen und umhergelegenen Communen abgesehen sei?'). Wenn andererseits die Maßregel nicht nothwendig wäre, so wür den nicht von 200 Landgemeinden Petitionen cingegangen sein, welche das Gegcntheil aussprechen, sei es auch, daß gerade nur in den Ge genden, woher diese Petitionen eingingen, die Nothwendigkeit vorhan den ist, eine solche Vereinigung zu gründen. Ucbcigens haben gerade 74) Mitchell!, üb. d. Derh. d. ll. K. S. 2308 flg. 75) MittheM. üb. d. Derh. d. II. K. a. a- O. , 12 '