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achtet und gekannt. Ein Morgen- und Abendgebet soll vereint gehal ten-werden. Von Zeit zu Zeit müsse der Besuch eines Geistlichen Statt finden. (Wegen des Kirchenbesuchs gibt unsere Armenordnung §. 58. Anleitung.) Zur inner» Einrichtung der fraglichen Anstalten gehört auch, daß eine Hausordnung das Nöthige in Bezug auf Sittsamkeit, Reinlich keit, Ordnung im Hause u. s. w. verschreibe. Diese Vergehen wird man im H-use selbst bestrafen können. Gröbere Vergehen, welche Gefängniß, Zwangsarbeit, körperliche Züchtigung :c. nach sich ziehen, gehören vor die Polizeibehörde. Bei den Feststellungen der Hausord nung wird Klugheit und Umsicht das Nöthige an die Hand geben. Im Ganzen muß ein würdevoller Geist herrschen, und was die äußere Sitte und Höflichkeit angeht, darf Nichts unbeachtet bleiben. Indem man im Hintergründe die Erinnerung an das frühere Leben stehen läßt, kann man den gefallenen Menschen dadurch heben, wenn man, den Rest seiner noch erhaltenen Würde anerkennend, ihn zum Bewußtsein bringt und das wieder auskeimende Gute mit Liebe auf nimmt und pflegt. Das Arbeitshaus soll nie aufhören ein Haus der Menschenliebe zu sein. Deshalb kann man immer die Strenge üben, welche bei rohen hier nicht fühlenden Menschen nöthig bleibt. nicht gemein darf sie werden. Ein Aufseher, welcher mit Schimpfreden und gemeiner Behandlung verfährt, kann den Geist des Ganzen ver derben und nach Verlust seines Ansehens wesentlichen Schaden bringen. So wären wir zu der Hauptsache gekommen, nämlich zu den Fragen: wie ist nun ein solches Haus als Anstalt der Gemeinde zu ermöglichen? Wie sind die Klippen zu vermeiden, an denen so oft das Unternehmen scheiterte? wie wird in jeder Stadt und selbst in Dör-' fern die Ausführung glücklich gedeihen? Unser Rathgeber will zum Gelingen des Werkes fürs erste manche Hindernisse beseitigt wissen. Dahin rechnet er die irrige Ansicht, als sei bei der Versorgung und Pflege der Armen Alles durch Geld und durch papierne Acten gethan, oder als seien die hier eintcctenden Ver handlungen von der Stube aus, wie von einer Gerichtsstätte, zu diri- giren, und meint, wer hier nicht ins Leben trete, nicht die Armen in ihren Hütten aufsuche, nicht überzeugt sei: öfterer ist durch Worte des Raths und der Ermahnung als durch eine Geldspende zu wirken, der solle seinen Beruf alsbald aufgeben, damit er nicht schade. Zwei Fehler seien es vorzüglich, mit welchen die Unternehmer ge wöhnlich begönnen und scheiterten: sie entwürfen einen großartigen und auf die Voraussetzung eines reichen Fonds gegründeten Plan, während der