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168 werde auch in Hinsicht des Branntweins eine Bedingung eintreten müssen. Der gemeine Mann, welcher schwere Arbeiten zu verrichten Has, sei zu sehr daran gewöhnt, als daß er ohne Gefahr von Krank? heilen dem Trunksüchtigen abgewohnt werden könne; daher müsse fest- gestellt werden, daß dem, welcher an Winter- und fruchten Tagen im Freien arbeitet, ein Wenig Branntwein (etwa zu drei Pfennigen) ge reicht werde. Versage man dies nach dec Hausordnung, so wüßten sich diese Leute den Genuß auf verbotenem Wege zu verschaffen, und zwar im Uebermaße ° Was die Kleidung betrifft, so soll diese die Anstalt, welche Klei der fertige, Schuhe mache, gewahren, und eine gewöhnliche bürgerliche sein, eine ausgezeichnete (in Farbe oder Schnitt) gäbe den Bewohnern des Arbeitshauses die Form von Zuchthausstraflingen. Es versteht sich von selbst, daß alte geschenkte Kleider mit Vorsicht für die Gesundheit zu benutzen sind. Das Leben der Bewohner müsse an eine genaue Tagesordnung gebunden sein, nämlich zu einer bestimmten Stunde aufstehen, sich reinigen, an die Arbeit gehen, sich an den Mittagstisch setzen, zur Abendmahlzeit kommen und sich zur Ruhe begeben. Die müssigen Stunden an Winterabenden, seien durch Vorlefen aus brauchbaren Bü chern auszusüllen. Einen Hauptgegenstand bildet die moralische Pflege. Und weil nun die Erfahrung gelehrt, daß gebildete Männer und Frauen bei ih rem Besuch auf die Bewohner durch Ermahnung und in freundlicher Zusprache viel wirken können, so räth man an, Jedem den Eintritt ins Haus frei zu geben; die Aufseher sollen oft und lange unter den Bewohnern weilen, die Handlungsweise der Einzelnen zum Gegenstände ermahnender Betrachtung machen, oder streng rügend zur Hand sein, so baß die Mitglieder des Hauses wahrnehmen, sie seien stets beob- 66) Man hat gegen da« Branntwcintrinken derjenigen Personen, deren Neigung zum Trünke noch nicht örtliche Leibcsstörungcn verursacht hat, fol gendes, leichte und in kurzer Zeit wirkende, Mittel vorgeschlagcn: Die bezeich neten Personen sollen den Kaffee mit Weißbrod als tägliche Mittags- oder Hauptkost einführen, Abends und Morgens aber sich auf die gewöhnliche Art mit Gemüse oder nicht zu fette Fleischspeisen nähren- Schwarzbrot indeß sei wegen der bald Widerwillen erregenden Saurung im Magen durchaus unrath- sam. Die Wärme und der süße Geschmall des Getränkes aber schwächten den Appetit zum'Branntwein und Bier unerwartet bald, ohne daß sich ein Wider wille gegen Las gewählte Einerlei einstelle. Werde diese Diät zugleich auf dem Wege häuslicher AusmiUelung befolgt, so empfehle sie sich zugleich durch Wohlfeilheit. '