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167 kleidung Anspruch machen. Somit ernährc Keiner den Andern. Ne benverdienst wird nicht geduldet und alles Geld nimmt der Hausvater ein, um cs an die Easse abzugeben. Wenn nun so kein Geld in die Hande der Arbeitshäusler gelangt, so findet man es dennoch nicht für cathsam, Alle und auf ein Mal der Verfügung über Geld gänzlich zu enthalten; vielmehr rath man an, sowohl bei dem, welcher eine löbliche Verwendung erwarten läßt und es auch wirklich erarbeitet hat, eine Belohnung des Fleißes bis zu 6 Pfennigen oder das Doppelte, Sonntags eintceten zu lassen, als auch eine zufällige Kleinigkeit, die durch eine Mehrzahlung bei Rechnungen oder durch eine über den Ta gelohn hinaus verlängerte Arbeit als Geschenk genommen wurde, wenn sie den Betrag Eines Groschens nicht übersteigt, zu freier Bestimmung (bei den Männern zu Taback, bei den Weibern zu einem Bande oder zu Nadeln) zu überlassen. Denn, so fügt man bei, schneide man dieses ab, so bleibe der Betrug nicht aus und man laufe bei der Ver heimlichung größere Gefahr. So auch sei es nicht räthlich, die Auf genommenen mit einem Male aus den Angewöhnungen des Lebens, die erlaubt sind, zu reißen. Das Verbot des Rauchens und Schnu pfens von Taback dürfe kein unbedingtes werden; aber zu beschränken und zu regeln seien diese Gewohnheiten, welche, in einer engen Grenze gehalten, nicht schaden. So möge man des Sonntags eine Pfeife Taback zu rauchen erlauben "). Anlangend die Ernährung, so wird eine einfache, aber eine hin reichende und gute, angerathen. Wo eine Suppenanstalt gegründet ist, soll man das Arbeitshaus mit ihr in Verbindung bringen, wo nicht, soll dieses seine eigene Küche führen. Eine geregelte Oeco- nomie wird zur Bedingung gemacht, doch soll, wo möglich, das bür gerliche Leben die Regel bilden. Mittags haben sich die ArbeitshäuS- ler mit einer nahrhaften Suppe zu. genügen, und Abends gleichfalls mit einer Suppe oder mit Kartoffeln oder Käse. Fleisch ist nur Sonn tags zu geben. Das Brod soll nicht zugemessen werden, sondern eS ißt Jeder nach seinem Bedürfniß, der Eine mehr, der Andere weniger, doch immer in der Abgränzung vor dem Uebermaße. An Getränken möge man, außer Wasser, Kofent und des Sonntags einen Krug Bier, reichen. Zum Frühstück soll man den Kaffee, wie er in nieder» Bürgerhäusern getrunken wird, beizubehalten keinen Anstand nehmen. Denn die Leute seien zu sehr daran gewöhnt, der Genuß sei nicht schädlich und der Aufwand weil billiger als der einer Suppe. — So 65) S. oben die Bemerkungen zu H. 4. diese- Gesetzes.