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165 nicht den Verbrecher zu reizen, daß sie den Dieb oder Räuber nicht bestrafen lassen dürfe, damit sie nicht künftig, um sicher zu sein, keine Zeugen zu haben, zugleich Mörder werden; man könnte eben so gut zu den Eltern sagen, daß sie ihren Kindern jeden Wunsch erfüllen müßten, damit sie nicht stehlen lernen u. s. w. 13) Die Behandlung, welche hier und dort die Arbcitshäusler erlitten haben sollen, die Härte der Strafen, die Despotie der Vor steher, welche man gerade hier gefunden haben will, gaben einen das menschliche Gefühl anrufenden Gegengrund her, und man sprach im Allgemeinen au-, was doch nur an einzelnen gerügt werden konnte. Kein Verständiger wird billigen, daß die Anstalt pachtweis in die Hände eines Verwesers gelegt und seinem Willen preisgegeben werde, wie es in England geschieht; Niemand wird zugestehen, daß da, wo Moral und Religion die Hebezeuge für eine Herstellung des Guten werden müssen, einer despotischen Willkühr oder einer unmenschlichen Behand lung Naum gegönnt werden kann; allein wo ist eine Art der Insti tute in Kirche und Staat, bei welcher nicht im Besonderen eine schlechte Verwaltung nachgewiesen werden möchte? Wir müßten alle Kranken häuser, alle Waisenhäuser, ja, alle Kirchen und Schulen aufheben, wenn gewissenlose Vorsteher den Glauben die gute Sache wankend machen können. So, lauten die Vorwürfe und die Entgegnungen darauf. Wir halten die Gegengründe schlagend und gehen zu den Ursachen des Ver falls und Mißralhens der Arbeitshäuser über. Die Ursachen, welche Arbeitshäuser verfallen und mißrathen ge lassen, sagt Hand in seiner Schrift, hätten in den rücksichtslosen Pla nen und in der verkehrten Ausführung gelegen. Opfer seien gefordert worden, die in der Länge der Zeit nicht hatten gebracht werden können, Plane entworfen, welche in ihren Folgen wieder zerfallen wären, Mit tel seien verwendet worden, ohne den Zweck im Auge zu behalten, und und so hätte leicht können ein allgemeiner Verdacht gegen die Anwend barkeit im Allgemeinen entstehen. Sei man nur einmal darüber einig, daß gewisse Classen von Armen, wie Verdorbene, Liederliche, Arbeitsscheue, Faule, dem Trunkr Ergebene, liederliche Dirnen, in ihren Wohnungen und Familien nicht zu belassen seien, und darüber einverstanden, daß der Armuth durch hergestellte Lebensordnung und sittliche Besserung Hülfe geleistet, den für's Ganze nachtheiligen Folgen derselben gesteuert und die Quellen des Versalls verstopft werden, und daß die Erhaltung nicht sowohl durch Geld der Armencassen, als durch Aufgebot vorhandener *