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Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die König!. Amtshaliptmanuschilst Flöha, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrat zn Frankenberg »erautwortllcher Redaltkur: Ernst Roßberg s-n. in Frankenberg i. Sa. — Druck und «erlag von E.«. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Dienstag de« 14 Mai 1S18 11» 77. Jahrgang Nähemittelvepteilung betreffend» In den nächsten Tagen, alsbald nach Eingang in den einzelnen Gemeinden, werden auf die grüne Nährmittelkarte des Kommunalverbandev, und zwar auf Feld Nr. 28: 150 Gramm Nudeln, ' und auf Feld Nr. 20: 2 Stück Sosenwürfel zur Verteilung gelangen. An Personen, die eine Hauptmahlzeit in Bolls- oder Betriebsküchen einnehmen und deren Nährmittellarten einen entsprechenden Aufdruck, tragen, wird nur die Hälfte der obenbezeichneten Menge abgegeben. 1 Flöha, den 10. Mai 1918. Der Kommunalverband. Harzgewinnung. Die Waldbesitzer des Bezirkes werden hiermit, wie im vorigen Jahre, ans die Wichtigkeit der Harzgewinnung hingewiesen. Wegen der Kirfernharmutzuug kommt in der Hauptsache das Splettstößersche Verfahren, wegen der Gewinnung des Fichtenharzes das sogenannte Bogtländische Berrahren in Betrat. Wegen der Art der Durchführung dieser Verfahren wollen sich die Waldbesitzer mit den Ge meindebehörden in Verbindung setzen. „ , Flöha, den 10. Mai 1918. Die Königliche Amtshanptmannschaft. Verkauf von Sützftoff in der städtischen Niederlage, Baderberg 6, Dienstag, den 14. d. M.: vormittags 8 bis 1 Ahr an die Bewohner des 1. und 2. Brotlartenbezirkes: Mittwoch, den 15. d. M.: * vormittags 8 bis 1 Ahr an die Bewohner des 3. und 4. Brottartenbezirles. Die Ausweiskarte ist vorzulegen und Kleingeld bereit zu halten. Stadtrat Frankenberg, den 13. Mai 1918. Berkans von Quarkkäse Dienstag, den 14. d. M., van vormittags 11 Uhr ab an die Bewohner des 2. Brottartenbezirkes Nr. 451 bis 800 bei Thomas gegen 2. Abschnitt für April der Landessperrkarte. Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadttat Frankenberg, den 13. Mai 1918. 4. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums Donnerstag, den 16. Mai 1918, Abend 6 Uhr, im Zeichensaale der Realschule. Tagesordnung: 1. Mitteilungen; 2. Entwurf eines Ortrgesetzes. die Befreiung der Beamten und Angestellten von der Kranken versicherungspflicht betreffend: 3. Anlegung einer Wasserleitung nach den Schrebergärten hinter der Hochwarte, Bewilligung von 150 Mark; 4. Anbringung von zwei Klinaelleitungen am Feuerlöschgerätehaus, Bewilliauna von 109 Mark; 6. Erhöhung des Mietzinses für die Diensträume des Stadttierarztes und Trichinenschau«» im Schlachthofe auf 309 Mark; 6. Erhöhung der Beihilfe zum Aufwand der Gemeindeschwester; 7. Erhöhung des Zählgeldes für den Hilfsarbeiter Faust; 8. Bewilligung eines Zuschlages von 299 Mark für das Jahr 1918 zur Pachtsumme für die Badeanstalten; ! 9. Einstellung einer weiteren Hilfsarbeiterin für die Lebensmittelabteilung; 19. Bewilligung eine« Zählgelde« an den Hilfsarbeiter Scheibe; 11. Gewährung einer Entschädigung an den Gutsbesitzer Arthur Richter in Merzdorf für ent gangene Grasnuhung. c Hierauf nichtöffentliche Sitzung. - Oberamtsrichter Dr. Bahr, Borst. . Gtmeindeverbimdss-arlasst Niederwiesa AV» Prozent Tägliche SZenrinsunK. Bestellungen uns -ns Tageblatt (für das Vierteljahr 2 M. 70 Pf., für den Monat 90 Pf.,) nehmen alle Ausgabestellen und Austräger in Stadt und Land, ebenso alle Postanstalten des Deutschen Reiches jederzeit entgegen. Die Geschäftsstelle des Tageblattes. va; ^ettoleumabkommen Oer MiNtlaScdte ml» Rumänien Das zwischen den Mittelmächten und Rumänien abge schlossene Petroleumabkommen besagt in seinem ersten Abschnitt im wesentlichen, das; die rumänische Regierung für die Dauer von 30 Jahren der Oelländerejenpachtgesellschaft m. b. H. das ausschließliche Recht erteilt, die gesamten rumänischen Staatsländereien zur Aufsuchung, Gewinnung und Verar beitung von Erdöl, Erdgas, Asphalt und alle anderen Bitu- mina auszunuijen. Die Gewinnung und Verarbeitung anderer Bodenprodukte darf nur in einer Weise erfolgen, daß da durch die Unternehmungen der Gesellschaft nicht gehindert werden. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die öffentlichen Wege und Eisenbahnen, sowie alle anderen öffentlichen Vcr- kehrseinrichtungen einschließlich der dem Staate gehörigen Ein richtungen zu benutzen oder solche anzulegen und ftei von öffentlichen Abgaben zu benutzen. Der rumänische Staat erhält eine Vergütung von 8 »/o des rumänischen Marktwertes des gewonnenen Rohöls, außer dem einen Gewinnanteil, der sich nach dem Betrage berechnet, der über den Satz von 8 »/o als Dividende ausgeschüttet wird. Dieser Anteil steigt gestaffelt von 25 bis 50 °/o des den Satz von 8 ö/o übersteigenden Mehrertrages. Die Gesellschaft wird keinen höheren Abgaben oder Lasten oder schärferen Vorschrif ten unterworfen werden, als sie für irgendeine ändere in Ru mänien arbeitende Erdölunternehmunig gelten. Sie genießt auch alle geschäftlichen Begünstigungen, volle Zollfreiheit für die Einfuhr "von Materialien, Maschinen usw. Bei Ablauf des Vertrages gehen die auf den Staats ländereien befindlichen Sonden kostenlos in den Besitz des rumänischen Staates über. Die übrigen Einrichtungen ist die Gesellschaft berechtigt, zu entfernen oder zollfrei auszuführen. Die ihr zustehrnden Rechte und obliegenden Pflichten können auf eine von der deutschen und der österreichisch-ungarischen Regierung innerhalb zwölf Monaten nach dem allgemeinen Friedensschlüsse zu benennende Gesellschaft übertragen werden. Das Stammkapital dieser Gesellschaft wird zum klei neren Teil aus Vorzugsaktien mit 50 fachem Stimmrecht bestehen, üher die ausschließlich Deutschland und Oesterreich- Ungarn das Verfügungsrecht zusteht. Den Gesamtbetrag der Vorzugsanteile bestimmt die deutsche Regierung; er darf 10 »/o des Gesamtaktienkapitals nicht überschreiten. Die Stamm anteile werden bis zu einem Viertel des Gesamtbetrages der rumänischen Regierung angeboten mit der Berechtigung, sie den Privatinteressenten zu übermitteln. Die rumänische Re gierung wird das Ausnutzungsrecht um wettere 30 Jahre verlängern, sofern .die Gesellschaft das vor Ablauf des 25. Jahres beantragt. Eine weitere Verlängerung um abermals 30 Jahre erfolgt, wenn die Gesellschaft das vor Ablauf des 55. Jahres beantragt hat. Die Vergütung an den rumänischen Staat erhöht sich ffür die Dauer der ersten Verlängerung auf S n/o, die der zweiten auf 10 o/„. Für Streitigkeiten aus dem Vertrage ist unter Ausschluß des Rechtsweges ein Schieds gericht vorgesehen. Abschnitt 2 und 3 des Abkommens ent halten Uebergangsbestimmungen, betreffend die lleberlassung und die Uebertragung von Rechten 'und Werten anderer Ge sellschaften auf die Oeiindustrieanthge-GeseAschaft m. b. H. Nach Abschnitt 4 begründet der rumänische Staat em staatsrechtliches Handelsmonopol bür Erdöl und übertrügt die Ausübung des Monopolrechte« einer Handelsmonovol- gesellschast, die von Hner seitens der deutschen und der öster- reichich-ungarischen Regierung bezeichneten Finanzgruppe als Aktiengesellschaft in Rumänien mit dem Hauptsitze in Buka rest gegründet wird. Gegenstand des Monopols ist das aus schließliche Recht zum Bezüge von Rohöl, dem das aus Erdgas gewonnene Oel gleichsteht. Die Gesellschaft, der in ihrer Beziehung zum rumänischen Staat im wesentlichen die gleichen Rechte zugestanden werden wie der Oefländereien-Pachtgesell- schäft m. b. H., setzt jährlich im Benehmen mit der rumä nischen Regierung den Inlandsbedarf an Erdölerzeugnissen fest und liefert ihn zu Preisen, die ihre sonstigen durchschnittlichen Verkaufspreise nicht übersteigen. Sie hat das ausschließliche Recht der Ausfuhr von Erdöl und Erdölerzeugnissen aus Rumänien. Sie entrichtet für je. 1000 Kilogramm Ausfuhr dem' rumänischen Staate eine Abgabe von 4 Lei für Erdöl erzeugnisse und 3,40 Lei für Rohöl, ist aber im übrigen befreit von Steuern und Abgaben jeder Art. Die Einfuhr von Rohöl und Erdölerzeugnissen in Rumänien ist verboten. Der Zeitpunkt, zu dem das Handelsmonopol in Kraft tritt, wird von der deutschen Regierung durch eine mindestens drei Monate vorher der rumänischen Regierung mitgeteilte Erklärung be stimmt. Den Schluß des Abkommens bildet eine Erklärung, daß die rumänische Regierung alsbald nach der Ratifikation des Friedensvertrages mit den Regierungen Deutschlands und Oesterreich-Ungarns in Verhandlungen darüber eintrcten wird, in welcher Weise der Ueberschuß Rumäniens an Erdölen und Erdölerzeugnissen Deutschland, Oesterreich und Ungarn zur Verfügung gestellt werden könne und demnach die Bestim mungen in Ziffer 4 nur dann in Kraft treten, wenn bis zum 1. Dezember 1918 eine Anderweitige Verständigung nicht er folgt sein sollte. ' veuilcber Heicbriag Hitzung vom 11. Mai. Etat der Marineverwaltung. Der Ausschuß fordert die Einsetzung von Beamtenausschüssen in den Marinebetrieben. Staatssekretär des Reichsmarineamts von Capelle dankt für die anerkennenden Worte des Berichterstatters. Wir haben mit dem unbeschränkten U-Voottrieg eine sehr starke Seeofsensivr gegen die Entente begonnen. Die Ergebnisse sind Ihnen bekannt. Auch für April lauten die Nachrichten c günstig- Natürlich sind auch Verluste eingetreten, aber der Zuwachs der U-Boote hat die Zahl der Verluste immer übertroffen. Unsere Seeoffensive steht heute stärker da, als bei Beginn des unbeschränkten U-Bootlrieges. Das gibt uns die sichere Aussicht aus schließlichen Erfolg. Der ll-Bootkrieg wächst sich immer mehr zu einem Kampf zwischen dem U-Boot und der Neubauleistung von Schiffen aus. Bisher haben die monatlichen Versenkungsziffern den Neubau noch stets uin ein Mehrfaches übertroffen. Das geben selbst die Engländer zu. Der Staatssekretär verliest einen Aufruf an die englischen Werftarbeiter, die aufgefvrdert werden, zu verhindern, daß die Hunnen England aushnngern. Einen großen Erfolg hat der Ausruf nicht gehabt, denn die englische Schiffsbattleistung ist von 162 000 Tonnen im März auf 111000 Tonnen im April zurückgcgangen oder, in Schiffe umgerechnet, von 32 Schiffen auf 22. Das bedeutet einen Rückgang von Nrnd 50000 Tonnen oder 40 v. H. (Hört, hört!) Die Lieferungen aus Amerika sind hinter den Erwartungen zu rückgeblieben. Eine etwaige Steigerung, wird von Amerika selbst aufgebraucht. Zu den Versenkungen durch U-Boote kommt noch der Verlust an Schiffsraum durch Seeunfälle und s Unbrauchbarwerden von Schiffen. Ein bekannter englischer Großreeder Sir Ellermann hat erklärt, daß die Verluste der britischen Handelsflotte dreimal so groß seien, als im Frieden. Er gab zu, daß die Neubauten lediglich genügten, den Verlust von Seeunfällen zu decken. (Hört, hört!) Der Abgang der Welttonnage durch Seeunsälle und Unbrauchbar- werden betrug im Frieden etwa 800 000 Tonnen. Daraus ersieht man die Bedeutung dieser Verluste. Nun hat Lloyd George am 9. April erklärt: Wenn der Landkrieg verloren gehen sollte, so ist der Seekrieg noch lange nicht zu End«. Wir werden abwarten müssen, ob das englische Volk sich diese Drohung zu eigen macht. Tut es bas, so werden unsere U-Boote nicht fehlen. (Beifall.) Die Gegner werden sehen: unsere U-Boote werden es länger aus- halten. ver Millilieg Deutsche Heeresberichte wtb Berlin, 11. Mai, abends. (Amtlich.) Oertliche Jnfanteriegefechte am Süduser der Lys und auf dem Westufer der Aore. Sonst nichts von Bedeutung- wtb (Amtlich.) Großes Hauptquartier, 12. Mar 1918. Westlicher Kriegsschauplatz An den Schlachtfronten blieb die Gefechtstätigkeit auf . örtliche Kampfhandlungen beschränkt. Nördlich von Kemmel und am Südufer der Lys griff der Feind nach heftiger Artillerievorbereitung an; an meh reren Stellen stieß er zu, starken Erkundungen vor. Nörd-, lich vom Kemmel brachten wir im Nahiamps den feindlichen Angriff in unseren Linien zum Schettern; nn übrigen brachen seine Sturmtruppen schon in unserem Feuer zusammen. Auf dem Westufer der Avre entwickelten sich aus einem eigenen Vorstoß südwestlich von Mailly heftige Kämpfe, in henen wir mehr als 30 Gefangene machten. Zwischen Avre and Oise mehrfach Erkundungsgefechte. An der übrigen Front nichts von Bedeutung. Im Lustkampf wurden in den beiden letzten Tagen 19 feindliche Flugzeuge abgeschossen; 12 von ihnen brachte das bisher von Rittm. Frhr. v. Richlhofen geführte Jagd geschwader zum Absturz. Leutnant Locwenhardt errang seinen 20. und 21. Luftsieg. Der Erste Gcueralguartjcrmeister: Ludendorff. wtb Berlin, 12. INai abends. (Amtlich.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. Tagesbericht des Admiralstabes wtb Berlin, 12. Mai. (Amtlich.) Eines unserer Il-Voote aus Flandern, Kommandant Oberleutnant zur See Schmitz (Walter), hat im östlichen Teil des Aermellauals die bewaff neten englffchen Dampfer „Hungerford" (5811 Vr.-R.-T.) und „Broderick (4321 Br.-R.-T.) und einen andere» zirka 5000 Vr.-R.-T großen bewaffneten Dampfer, zusammen 15 000 Raumtonnen versenkt. Die schönen Erfolge des Bootes,