Volltext Seite (XML)
254 erweitert und vermehrt worden. Diesen wohlbe gründeten Rechten gegenüber hat jedoch die dänische hinterlistige Politik mit Hartnäckigkeit schon lange die Einverleibung Schleswigs mit Dänemark im Auge gehabt. Denn Dänemark ist ein kleiner Staat, ohne bedeutende Colonien, welcher mit seinem abso luten, prunkenden Kömgthum jederzeit so viel Aus gaben gemacht hat, daß man bemüht sein mußte, um die wachsenden Schulden nur einigermaßen decken zu können, die beiden Provinzen, welche doch ihre Sraatseinnahme und Ausgabe für sich allem Rechte nach hatten, zur Tilgung der dänischen Staatsiasten mit herbeizuziehen. Dänemark suchte also gegen beide Länder einen schlimmen, eigennützi gen Communismus zu üben. Seins Manöver sind geschichtskundig. Schon zu Anfänge des vorigen Jahrhunderts gingen die Landtage ein, das Heer wesen wurde mit dem dänischen verbunden, die Truppen bekamen dänische Feldzeichen, standen unter dänischem Kriegsrecht, wurden in däni scher Sprache commandirt; im Jahre 1813 muß ten die Schleswig-Holsteiner mit den Franzosen im Bunde — gegen Deutschland kämpfen. Die Schiffe der Herzogthümer tragen die Inschrift: „Dä nisches Etgenthum" (I)an8lc Listow). Die alte schles wig-holsteinische Courankrechnung wurde aufgehoben und die durchaus unpraktische dänische Reichsbank rechnung <ingeführt, die einträglichsten Stellen cm Lande wurden mit Danen besetzt; wer eine öffent liche Anstellung suchte, mußte die dänische Sprache können; einheimische Bildungsanstalten, z. B- die Forstschule in Kiel, wurden aufgehoben oder nach Kopenhagen übersiedelt- Alles dies waren aber nur indirccte Angriffe ans die Verfassung, vereinzelte Versuche, das deutsche Element zu verdrängen und das Land zu dänisiren- Da erschien im Jahre 1846 der sogenannte offene Brief, der offene Ausdruck des langerstrebten Ziels Christian Ml., die Erb folgeordnung eigenmächtig zu andern und die Herzogthümer Schleswig-Holstein fester mit Däne mark zu verbinden, als dies seit vier Jahrhunderten der Fall qewesen war. In Folge dieses offenen Briefes gab denn in Len beiden Provinzen ein einmüthiges Widersprechen gegen solchen Rcchtsraub sich kund; aber dieses Protestiren war ein passives. Als aber in Däne mark ein den fraglichen Provinzen entschieden feind liches ultradänischcs Ministerium an's Ruder kam und der schwache König, von dieser Seite bestürmt, die Trennung Schleswigs von Holstein aussprach und die Rcalunion dieser Provinz mit Dänemark anordnete, constituirte sich die provisorische Regierung zu Kiel, um diesem Gesetzes- und Treubruch man- niglich entgegen zu treten und das Land dem un freien Könige zu erhalten. Die Beschlüsse des Bundestags, der Nationalversammlung und der deutschen Centralgewalt erkannten das Recht der Herzogthümer an. So heißt es im Bundes beschlusse vom 12. April 1848: „Falls von dänischer Seite die Einstellung der Feindseligkeiten und die Räumung des Herzogthums Schleswig von den eingerückten dänischen Truppen nicht erfol gen sollte, so sei dies durch Preußen zu erzwingen, und es sei das durch den Bund zu schützende Recht Holsteins auf die Union nnt Schleswig — zu wahren." Unter dem 24. März 1848 erließ der König von Preußen den bekannten so entscheidenden folge reichen Brief an den Herzog von Augustenburg, worin sich folgende Stelle findet: „Ich habe mich der Wahrung der deutschen Rechte für die Tage der Gefahr unterzogen, nicht um die Rechte Anderer zu usurpiren, sondern um das Bestehende nach Außen und im Innern kräftig zu unterstützen. Zu diesen bestehenden Reckten rechne ich: 1) die Herzogthü- mer sind selbstständige Staaten; 2) sie sind fest mit einander verbundene Staaten; 3) es hat der Mannesstamm in den tzerzogthümern zu herrschen." Auch nach dem unzeiligen jüngsten Friedens schlüsse Preußens mir Dänemark sind die Reckte der Herzogthümer gewahrt. Um daö Bewußtsein des guten Rechtes, was den Schleswig-Holsteinern iiMewohnt, zur Anschau ung zu bringen, thcilen wir aus dem inhaltsschwe ren Kriegsmaniftst der Statthalterschaft vom 22. Juli 1850 Folgendes mit: „Den hecmischen Herd in seinem alten Stande zu erhalten, dem Vaterlands sein Recht und durch das Recht bas Vaterland zu retten, sind wir gegen Dänemarks feindliche Plane in den Waffen. Wir wissen, daß das Schicksal der Schlach ten in Gottes Hand liegt und daß wir besiegt wer den können > aber mit Einem Verluste sinschüchlcrn wird man uns nicht und uns nickt beugen mit Vielen Unfällen .... Hinter uns sicht ein Volk, das mit der alten Sitte und Einfalt Kraft und Treue bewahrt hat .... Wir nehmen feierlich Gott und das Urthei! aller Unbefangenen und das Gericht der parteilosen Geschichte und Zukunft zu unfern cwcaen Zeugen, daß dieses Land im Ertragen endloser Beeinträchtigungen und Leiden, im Verleug nen auch der natürlichsten Leidenschaft, im Versuchen aller Mittel, zur Versöhnung Alles gethan hat, was menschliche Geduld und Mäßigung vermag. Da Dänemark zum dritten Mals unser Recht mit dem Schwerte auslegen und niedertretsn will, so schreiten wir zum gerechtesten Knege mit dem gelassensten Muths und sprechen das Gebet, das unter unsern dithmarsischen Ahnen vor der Schlacht bei Hem mingstedt gcbetst ward: Gott, wenn wir Unrecht haben, so laß uns fallen, haben wir aber Recht, so verderbe uns nicht." Nun wird es klar sein, daß unsere jetzt käm pfenden deutschen Brüder keine Rebellen und Insur genten sind, sondern, daß sic nur ihr gutes Recht wahren wollen. Alls Deutsche, ohne Ausnahme, sind daher verpflichtet, dem bedrängten deutschen Brudersiamm seins werkthätcge Theilnahme zuzu- wsnden. Mögen wir Confervativs oder Demokraten uns nennen, hier muß vor dem sonnenklareu Reckte, vor der großen Sachs der Nation jede Partesspal' tung schwinden. Hat Gott den Deutschen die lieft