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Erstes Blatt. Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erschein», wöchentlich 2 Mal (Dienstag und Freitags AbonncmentSprei- viertcljahrlich 1 Wark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannabwe Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. Erscheint wöchentllch 2 Mal (Lienstag und Freitag) SbonnementSpreiS vierteljährlich I Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Inseratenannabme Montags u. Donnerstags bis Mittag 12 Uhr. sttr die Königl. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Ein» «-vierzigster Kahrgang. Nr. 54. Freitng, den 8. Juli 1881. Bekanntmachung, die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission werden in Gemäßheit der Bestimmung in Z 91 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 im Laufe des Monats September dieses Jahres die diesjährigen Herbstprüfungen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehalten werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungs-Commission nach den HZ 23 und 24 der Ersatz-Ordnung gestellungspflichtig sind, Haden ihr Gesuch um Zulassung zu der bevorstehenden Prüfung an die unter- znchuetc Stelle spätestens bis zum 1. August dieses Kahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Termine eingehende Zulassungsgesuchc können nach H 91 der Ersatz-Ordnung Berüchsigtigung nicht mehr finden. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind beizufügen: 1. eine den Borschriften in H 89,z 8ud d, der Ersatz-Ordnung entsprechendes Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes, 2. ein Geburtszekgniß und 3. ein Unbescholtenheitszengnih, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realschulen, Progymnasien und höheren Bürgerschulen) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizeiobrigkeit oder ihre vorge setzte Dienstbehörde auszustcllen ist. Diese Papiere sind im Originale einzureichen. In dem Zulassungsgesuche ist gleichzeitig mit anzngeben, in welchen zwei von den fremden Sprachen, (der lateinischen griechischen, französischen und englischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beizufügen. An die zur Prüfung znzulasscnden Aspiranten wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im Uebrigcn w'rd bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Examinanden zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Ersatz-Ordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigesügten UrüfungS-Ordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hiugewiesen. Dresden, den 1. Juli 1881. Königliche Prüfungs-Commission für Einjahrig-Freiwillige, von Harttmann, Friedrich, Regicrungsrath. Major. - VekluMmächnna. Mittwoch, -cn 13. Juli dss. Js., Vormittags 8 Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Meißen, am 5. Juli 1881. Königliche Amtshanptmgnnschaft. V. Bosse. Betümttmachrmg, Durchschnittspreise für Marschfonrnge bctr. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden sind die Durschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meitze«, auf den Monat Mai dieses Jahres folgendermaßen festgestcllt worden: 8 Mk. 20 Pf. für 50 Kilo Haier, 3 „ 59 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 32 „ „ 50 „ Stroh. Königliche AmtshMptmannschaft Meißen, am 1. Juli 1881 v. Bosse. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königl. Amtshauptmannschaft sieht sich im Einverständnisse mit dem Bezirksausschüsse veranlaßt, behufs Vermei dung von Fcuersgefahr folgende Anordnungen zu erlassen. 1 ., Getreide-, Stroh- und sonstige Feimen müssen von Gebäuden mit harter Bedachung sowie von Eisenbahilen mindestens 45 Meter und von Gebäuden mit weicher Bedachung mindestens 90 Meter Abstand haben. 2 ., Das Verbrennen von Kartoffelkraut auf freiem Felde ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach § 368 sub uo. 8 des Reichsstrafgesetz-Buchs geahndet. Meißen, am 4. Juli 1881. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Bosse. Auf dem für die Firma Ländlicher Vorschußvcrci» zu Krögis, Zweigniederlassung desselben iu Bnrkhardtswalde, bestehenden Folium 35 des Handelsregisters für hiesigen Amtsbezirk ist heute das Erlöschen d^r dem Gutsbesitzer Gustav Ranft in Schmiedewalde ertheiltcn Procura verlautbart worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, am 5. Ina 1881. Pr. Gcittgloss. Bekanntmachung die Landtagswahl betreffend. Nachdem durch Verordnung des Königlichen Ministerium des Innern vom 7. dieses Monats die Veranstaltung neuer Wahlen für die Ständeversammlung betreffend, auch für den VI. städtischen Wahlkreis, umfassend die Städte Freiberg, Wilsdruff und Eharandt, eine Neuwahl angeordnet, und die Abgabe der Stimmen für diese Wahl auf den 12. Jnli dieses Jahres