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MM sb WM Warandt, Aossen, Sieöenteßn und die Umgegenden Sonnabend, den 4. März 1WS No. 28 «4. Jahrg 695 L. Urb. 7. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. ist auf dem Impfscheine zu vermerken, daß die wiederholte Impfung ohne Erfolg ge wesen ist. Der Vermerk kann auf dem ursprünglichen Impfschein bewirkt werden. Die Impfscheine stno tunlichst, um ihren Verlust zu verhüten, in die Pässe der Geimpften einzukleben. 9. Die Octspolizetbehöcdrn haben über die in ihren Gemeindebezirken zur Anmel dung gelangenden ausländischen Arbeiter besondere Listen zu führen, ans welchen der Tag der Anmeldung und der Impfung bezw. der Grund der unterbliebenen Impfung ersichtlich fein muß. Diese Listen und gegebenenfalls FMcheine sind am Schlüsse jeden Kalender- Vierteljahrs an die Königliche Amtshauptmaunschast einzusenden. 10. Die Impfungen können nicht nur von den in Pflicht stehenden Jmpfärzten, sondern von jedem approbierten Arzte vorgenommen werden. Die Acrzte Haven über die Impfungen der ausländischen Arbeiter Jmpflisten zu führen, die über den Vor- und Zunamen, den Tag, das Jahr und den Oct oer Geburt des Impflings, über Namen, Stand und Wohnung des Arbeitgebers, über die Zahl der vorangegangenen Impfungen, über den Tag der Impfung, darüber, woher die Lymphe genommen wurde, über die Art der Impfung, ob mit Tier- oder Menschen lymphe, über Vie Zahl der gemachten Jmpfschnitte, über die Vorstellung zur Nachschau, den Erfolg der Impfung, die Zahl der entwickelten Pusteln und gegebenenfalls den Grund der unterbliebenen Impfung Aufschluß geben müssen. Für jeden Ort ist eine besondere Liste aufzustellsn. Diese Jmpflisten sind am Schlüsse jeden Kalendervierteljahrs an die Königliche Amtshauptmannschaft einzusenden. 11. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Meißen, am 9. Februar 1905. licher Grausamkeiten gegen Eingeborene schuldig gemacht hat. So har er u. a. einen Schwarzen an einen Baum gebunden und den Mann dann verhungern lassenl — Einem anderen Neger hat er eine Dynamit- Patrone in den Mund gesteckt und diese dann zur Explosion gebracht, so daß der Kopf des Schwarzen in Stücke zerrissen wurde. — Der Farmer nannte sich dort Eckert und wollte englischer Staatsbürger sein. DaS Gericht in Dar-es-Salaam hat ihn wegen seiner bestialischen Grausamkeiten zu zwölf Jahren Zuchthaus verurteilt. Zwecks Verbüßung der Strafe ist er nach Deutschland überführt worden. Hier nannte er sich nun Karl Freitag und will aus Alisch in Ungarn gebürtig sein. Als er photographiert werden sollte, leistete er Widerstand. Man nimmt an, daß man es mit einem schweren Verbrecher zu tun hat, der sich unter falschem Namen in der ostafrika- nischen Kolonie niedergelassen hatte. Ausland. Die Wirren in Rußland. Die von den Arbeitern in Petersburg gewählten Wahl männer traten gestern zusammen, um nun ihrerseits dem Wunsche der Regierung entsprechend Delegierte für die Kommission zu wählen, welche auf Geheiß des Zaren unter Vorsitz des Senators Schidlowski über die Lage der Ar beiter beraten soll. Dazu ist es vorläufig "A "E.A' kommen, wie aus folgendem Telegramm ersichtlich w Petersburg, 2. März. Die Wahleroelsammlung rur Wadl der Arbeiterdelegierten m die KornmlNlon be schloß, vor der Delegiertenwayl Schidlowski folgende Fm ungen zu stellen: Alle elf Abteilungen des seit dem 22. Bekanntmachung, die Impfung ausländischer Arbeiter betr. Unter gleichzeitiger Aufhebung der Bekanntmachung vom 12. Mai 1899 wird das Folgende zur strengsten Nachachtung hiermit angeordnet. Alle auslä"disch.» Al'oritcr und Arbeiterinnen sind von ihren Arbeitgebern binnen 24 ^«aorn nach der Aukunft bei der Ortspolizeibehörde anzumelden. 2. . Alle unter 1. genannten Personen, die aus Ländern stammen, in welchen der allgemeine Impfzwang überhaupt nicht besteht (wie z. B. in Rußland, Oesterreich und stauen) oder erst in den letzten 10 Jahren eingeführt ist, haben sich einer möglichst baldigen, „innerhalb 3 Tagen nach der Ankunft" vorzunehmenden Untersuchung durch «inen approbierten Arzt zu unterziehen und sind, falls sie nicht den Nachweis bringen, daß sie bereits innerhalb der letzten 10 Jahre mit Erfolg oder zweimal ohne Ecfolg Ü^Rt worben sind oder eine Blatternerkrankung überstanden haben, innerhalb 7 Tagen nach Eintritt in ein inländisches Arbeitsverhältllis der Schutzpockenimpfung zu unterwerfen. - Der Nachweis der Impfung hat für erbracht zu gelten durch Vorlegung des Mmtarpossts bei solchen ausländischen Arbeitern, die ihrer Militärpflicht in Slaaten genügt haben, in denen jeder in das Heer neu eintretende Rekrut geimpft wird (wie in Oesterreich, Ungarn und Italien), sofern nur aus dem Militärpaß hervorgeht, daß der betreffende Arbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre in das Heer eingetreten ist. 3. Für die rechtzeitige Vornahme der Untersuchung und Impfung sind die Arbeit- geber verantwortlich. Diese Bestimmungen finden auf Familienangehörige der ausländischen Arbeiter sinngemäße Anwendung mit der Maßgabe, daß für deren rechtzeitige Anmeldung zur Impfung, soweit sie hier in Arbeit stehen, die Wohnungsgeber verantwortlich sind. 5. Werden bei den ausländischen Arbeitern Pockenerkrankungen festgestellt, so ist dem Bezirksarzte unverzüglich Mitteilung zu machen. 6. Jeder ordnungsgemäß geimpfte ausländische Arbeiter ist frühestens am 6., spätestens am 8 Tage nach der Impfung dem impfenden Arzte wieder vorzustellen. 7. Ist die Impfung ohne Erfolg geblieben, so ist sie im nächsten Jahre, falls sich der ausländische Arbeiter noch oder wieder im Königreich Sachsen aufhält, zu wieder holen. Eine weitere Wiederholung bei abermaliger Erfolglosigkeit hat innerhalb der nächsten 10 Jahre nicht zu erfolgen. den Erfolg der Impfung ist von dem impfenden Arzte ein Impfschein nach dem unterT^eigedruckten Muster auszustellen. Bei erfolgloser wiederholter Impfung tische Rundschau. Wilsdruff, 3. März 1905. Deutsches Reich. ^kifibmi^Fakult^ ^"^^t wird,^promovierte an der WM L7d°-»-m 3^-° Stilgerecht. Der Pförtner des neuen Berliner Domes wird in seiner neuen Gewandung einen sehr stilvollen Eindruck Machen. Nach der „Kreuzzeitung besteht seine Tracht in emer Art heliotropfarbigen Radmantels in italie- nischem Geschmack. Das mit einer weißen Verrücke be deckte Haupt trägt einen Dreimaster, die Fußbekleidung besteht aus Schnallenschuhen. , Den gewaltigen Stab krönt ein auf einer Kugel befindliches Kreuz. — Eine merk- würdige Kostümierung. Ein »all unschuldiger Verurteilung wird aus B5chum berichtet: Ler Gefängnisinspektor Stöß wurde seinerzeit auf Grund der Aussage einer Ge fangenen wegen Verbrechen im Amte zu 15 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte fortgesetzt seine Unschuld beteuert Er mußte die Strafe absitzen, wurde aus dem Amte entlassen und fristete nun sein Leben als Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1M.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JusertionspreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeller Druck und Verlag von Martin Berger 8c Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Seitliches und dm Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubrik«: H«go FrtrdrtL. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wil-druff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Gruns bei Mohorn, Helbigsdorf, HerzogSwalde mit Landberg, Hühndors, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, MUtttz-Roitzsche», Munzig, Neukirchen, Neutannebera, Niederwartha, OberhermSdors, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, SpechtShausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildoerg. Schreibergehilfe. Vor einiger Zeit hat die Frau zugegeben, daß sie einen Meineid geleistet habe. Nun wurde das Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet und Stöß sreige- sprachen. Auch hat das Gericht die Verpflichtung der Staatskasse zur Entschädigung ausgesprochen. Die bekannte Angelegenheit des Breslauer Landgerichtsdirektors Hasse gelangte vor gestern vor der 3. Strafkammer des Lanvgrichts I, Berlin, zur Erörterung. Das Erpresser-Kleeblatt, das den Land gerichtsrat zu seiner bekannten Verzweiflungstat getrieben hat, stand in den Personen des Konditors und Handels mannes Bruno Lächel, des Schreibers Bruno Gunz und des Handlungsgehilfen Willy Heuer vor genannter Straf kammer. Die Verhandlung fand unter vollständigem Aus schluß der Oeffentlichkeit statt. Landgerichtsdirektor Haffe wurde aus der Untersuchungshaft als Zeuge vorgeführt; außerdem waren noch zwei Zeugen aus Breslau und Dresden geladen. Das Urteil, bei dem jeder Milderungs grad ausgeschlossen wurde, lautete gegen Lächel auf fünf Jahre Gefängnis, so daß er zusätzlich einer anderen gegen ihn bereits verhängten Strafe 9 Jahre 6 Monate Ge fängnis zu verbüßen hat; gegen Günz zusätzlich einer anderen Strafe auf 4 Jahre 9 Monate Gefängnis und gegen Heuer auf 4 Jahre Gefängnis. Außerdem wurde gegen alle drei Angeklagten Ehrverlust auf fünf Jahre ausgesprochen. Ein Scheusal. Mit dem von Ostafrika in Hamburg angekommenen Kämpfer Herzog ist unter polizeilicher Begleitung ein gewisser Karl Freitag eingetroffen, der in der Nähe von Dar-es-Salaam eine Farm besessen und sich dort scheuß- Ausländer-Jmpfschein. Auf Grund der Verordnungen des Königlichen Ministeriums des Innern vom Dezember 1894 und 8. April 1904 ist der in Staatsangehörige (Namen) geboren am in (Staat ), zurzeit in in Arbeit stehend am Erfolg — wiederholt — geimpft worden. (Ort) ...... den Or. mell. approb. Arzt. w geloE ist, st ) ände Sali die M reibet da» m BeW verwes an 2 Ki- zsam eiais wird d^ nnte für / c. zu . 2^-^ geschah aufE l hat < Heiden e HanA ^uskaB würzt ammen a' sich, ' Ä bsfüße us FM lit PsF h Beließ h in kl/ ! und le erE< --»-s eme Sard^ sien > Beliebe", ante» Br ntlich >n 7 Eiel öfd. Zu» l Psd.H ade, 8 d nelken cgearbeb' schein a> l Backt» nm Zu» für r Van» les üb» serollt, : Hitze- äßere ht, hsra^ der Bub* mn sie' brühe na r Stücks . 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