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WeMM fm MMuff Marandt, Nossen, Sieömtehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu Milsdruff, sowie für das Agl. Forstreniamt zu Tharandt. Lotatblatt für WilSvruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf- Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermS dorfl Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtshassen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 30 Pfg., durch die Post be- ! ! zogen 1 Mk. 54 Psg. i Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, sür Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Psg. pro viergespaltene Korpuszelle. Ro. 8S. Donnerstag, den 20. Juli 1WS. «4. Jahrg. Mittwoch, den ra. djr. Mts., Vormittags Vs12 Uhr findet im hiesigen Rathause, Sitzungszimmer Nr. 32, Eingang Burgstraße, öffentliche Sitzung des Vezirksansschnsses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtshauptmannschaft lichen Dienstgebäudes zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 17 Juli 1905 Lossow. Freibank Wilsdruff. Donnerstag, den 20. -. Mts., von norm, y Ahr ab Verpfundung rohen und gekochten Rindfleisches. Preise: roh 40 Pfg., gekocht 30 Ptg. pro Pfund. Wilsdruff, am 19. Juli 1905. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Ans dem Bericht der Gewerbeinspektion Meißen auf das Jahr 1904. I. Im Aufsichtsbezirke Meißen wurden 370 — 53,7°/» der gezählten Anlagen revidiert. Im Berichtsjahre haben an Geschäftsstelle in 246 Fällen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und andere Personen Anzeigen erstattet, Beschwerden oorgebracht, um Auskunft über gesetzliche Vorschriften gebeten oder über die Zulässigkeit und zweckentsprechende Ausführung von Neu- und Umbauten Rücksprache genommen. Die Stellung der Aufsichtsbcamten zu den Arbeitgebern war eine befriedigende. Ueber den Verkehr mit Arbeitnehmern sei an dieser Stelle folgendes mitgeteilt: Ein Dienstknecht, welcher ohne Kündigung entlassen worden war, sprach deswegen an Amtsstelle vor. Er wurde an die Polizeibehörde ver wiesen- Bei Gelegenheit einer Revision beklagte sich ein Kesselheizer und Maschinist über den Dienst erschwerende Nebenarbeiten. Es wurde Abhilfe geschaffen. Endlich beschwerte sich ein entlassener Feuermann über Mißstände in einer Pappenfabrik und gab als solche insbesondere an: den Mangel einer Arbeitsordnung und von Schutzvorrich- langen, die Vornahme unerlaubter Sonntagsarbeit, grobe Behandlung u. a. m. Die Beschwerde erwies sich zum Teil begründet. In 12 Fällen wurden schulpflichtige Kinder gesetzwidrig beschäftigt, und zwar mir dem Abtragen uns Einsetzen von Ziegeln in Horden, mit dem Verpacken von Glaswaren in einer Glashütte, mit dem Klopfen von Steinen in Steinbrüchen, mit dem Reinigen und Verpacken von Metallteilen in einer Metallwarenfabrik, mit der An fertigung von Holzpantoffeln sowie mit dem Falzen von Zeitungen, dem Reinigen von Maschinen und leichten Hand darreichungen in Buchdruckereien. Ferner hatten jugendliche Arbeiter in einer Ziegelei, einer Maschinenbrauerei und in zwei Brauereien mit Motor betrieb länger als 10 Stunden za arbeiten, während in je einer Eisengießerei und Metallwarenfabrik den jugendlichen Arbeitern die vorgeschriebenen Pausen nicht gewährt würben. In emer Mühle war auch ein Lehrling früh vor Vs 6 und abends nach V-9 Uhr beschäftigt worden. Die im Vorjahr in 2 Maschinenfabriken angeordvelen Aufenthaltsräume für die jugendlichen Arbeiter sind in zweckentsprechender Weise beschafft worden und dienen gleichzeitig als Aufenthaltsräume für die älteren Arbeiter, welche ihr Mittagsbrot in der Fabrik einnehmen müssen. In einer Blechwarenfabrik wird von den erwachsenen Arbeitern nachmittags eine Pause von Vt Stunde, in einer anderen derartigen Anlage eine Vesperpause überhaupt nicht eingehalten. Es war anzuordnen, für die jugendlichen Arbeiter je einen Raum zu beschaffen, in dem der Betrieb ruht, und in dem sich diese Arbeiter während der Pausen aufhalten können. Das Angebot von Lehrlingen ist von der Art und dem Umfange des Betriebs sowie der örtlichen Lage desselben, ob in der Stadt oder auf dem Lande gelegen, abhängig. Kleinere Motorbetriebe, Maschiyenbauereien und Mühlen auf dem Dorfe haben geringes Angebot, während größere Fabriken in der Stadt nicht über Mangel an Lehrlingen klagen können. Die Direktion einer bedeutenden Steingutfabrik mußte allerdings, umLehrlinge zu bekommen, die Lehrzeit von 4 auf 3 Jahre herabsetzen. Die Ausbildung der Lehrlinge ist namentlich dann eine zweckentsprechende und gründliche, wenn die Besitzer oder deren Söhne in der Weckstätte Mitarbeiten und die Lehr linge anleiten. Die Lohnzahlungsbücher werden wie bisher, besonders in Betrieben, woselbst eine größere Anzahl zu führen ist, als eine recht unwillkommene Zugabe empfunden. Eine Vorlage der Bücher bei den Eltern erfolgt nur so lange, als die Lehrjahre dauern, später nicht mehr; die jungen Leute entziehen sich daun der elterlichen Kontrolle. Besserer Geschäftsgang bewirkte eine Zunahme der weiblichen Arbeitskräfte in Blechdosenfabriken, Tuch- fabriken, Schuhfabriken — von denen eine neu errichtet wurde —, in der Jutespinnecei und in zwei Glashütten. Eine Abnahme der Zahl der Beschäftigten trat infolge ungünstigerer Geschäftslage nur in den Sicherheitszünder fabriken ein. In einer Ziegelei wurden Arbeiterinnen länger als 10 Stunden, in einer Tonwarenfabrik, einer Papier fabrik, einer Brauerei und einer Waschanstalt an Sonn- und Feiectagsvorabenden noch nach V,6 Uhr abends be schäftigt, in 17 Steinbcüchen Arbeiterinnen beim Stein- fchlagen, in einer Ziegelei zwei Frauen beim Lehmausstechen, in einem Steinbruch wurde eine Frau auch beim Stein transport angetroffen. In einer schriftlichen Eingabe wurde über verbotene N ichtarbeit und nicht zulässige Beschäftigung in den Abend stunden der in einer Ziegelei arbeitenden Frauen Klage geführt. Behördlicherseits vorgenommene Revisionen ergaben, daß die Beschwerde unbegründet war- In einem Strickereibetriebe machen die verheirateten Arbeiterinnen von der ihnen zustehenden 1V- stündigen Mittagspause keinen Gebrauch und gehen abends eine Stunde früher nach Hause. Eine Konservenfabrik kam in 2 Fällen um längere Beschäftigung ihrer Arbeiterinnen an mehreren Sonnabenden ein und stützte sich hierbei auf 8 105c Abs. 1 Ziffer 4 d. G. O; es handelte sich um Arbeiten zur Verhütung des Verderbens von Rohstoffen. Die Polizeibehörde erteilte Genehmigung. In dem einen Falle nahmen 150, in dem anderen Falle 300 Arbeiterinnen an der Ueber- arbeit teil. Die Arbeitszeit füc Arbeiterinnen beträgt 10 bis 11 Stunden, in einigen Betrieben noch weniger, und in Blech warenfabriken nur 9 Stunden. In zwei Ziegeleien wurde die Arbeitszeit, welche im Sommer 11 Stunden dauerte, auf 10 Stunden herabgesetzt, da die Arbeiterinnen nicht mehr so lange arbeiten wollten. Bei der Revision von Anlagen, in denen eine größere Anzahl von weiblichen Arbeitern beschäftigt werden, wurde wiederholt auf die Einrichtung besonderer Kleiderräume mit Waschgelegenheiten hingewirkt. In einem Falle bestand der Umkleideraum der Arbeiterinnen in einem nur durch Vorhang abgegrenzten Raum, welcher einen Einblick von den mit Arbeitern besetzten Arbeitsplätzen zuließ. In einem Falle benutzten auch Männer nnd Frauen denselben Aufenthaltsraum. Auch war wiederholt auf Beschaffung fehlender Aborte oder Trennung derselben nach Geschlechtern, sowie bauliche Verbesserungen, als Beschaffung von Türen, Vervoll ständigung der Abortsitze und Trennung der letzteren durch massive oder hölzerne mit Blech beschlagene Wandungen zu dringen. In verschiedenen Anlagen fehlten auch die Türaufschriften. Ja einzelnen Fällen war die Waschgelegenheit, insbe sondere der Zustand der den Arbeiterinnen zu liefernden Handtücher als unzureichend und den Ansprüchen an Rein lichkeit nicht genügend, zu bemängeln; weiter mußte in 5 Fällen ein entsprechender Schutz der Fenster vor dem Einblick Vorübergehender in die Ankleideräume und in einem Falle Trennung der letzteren nach Geschlechtern ge fordert werden. Aslitiiche Rundschau. Wilsdruff, 19. Juli 1905. Deutsches Reich. Keine Aeutzerlichkeiten! Prinz Ludwig, der bayerische Thronfolger, hat bei einem Ausfluge einige Worte geäußert, die weitere Ver breitung verdienen. Er sagte: „Ich habe nie daran ge zweifelt, daß ich überallin Bayern willkommen bin. Aeußere Zeichen, wie Flaggen und Guirlanden, verlange ich nicht. Mir ist es lieber, wenn man meine Bestrebungen unterstützt, die ich ja nicht um meiner selbst willen verfolge, sondern um dem Erwerbsleben desLandes förderlich und behilflich zu sein. Wenn mit nicht übermäßigen Kosten auch äußerlich der Anhänglichkeit an das königliche Haus Ausdruck gegeben wird, so nehme ich das mit Dank an, bitte aber, für meine Person möglichst wenig solche Aeutzerlichkeiten gebrauchen zu wollen, sondern mich vielmehr in meinem Bestreben, das ja allen bekannt ist, zu unterstützen." Der Aufstand in Deutsch-Südwestafrika. Jetzt spüren die Engländer bereits selber die Folgen ihrer verhängnisvollen Eingeborenenpolitik. Die Hotten totten, denen sie eine Zuflucht auf ihrem Gebiete vor den deutschen Truppen gewährt haben, kehren sich nämlich gegen ihre englischen Beschützer. Aus dem britischen Klein- Namalande haben die „South African News" folgende Mitteilung erhalten: „Port Nolloth, den 22. Juli. Die Hottentotten haben Floris BrandtsFarm, die nahe der Mündung des Orangeflusses liegt, überfallen; sie haben alles Mögliche an sich genommen und Männer, Frauen und Kinder, sowie 8 Ziegen über den Fluß hinüber geschickt. Sie haben ferner 2 Wagen geraubt und ver brannt, die Deutschen au Missionarysdrist gehörten. Den Führer Lomo, dem die Bewachung der Wagen anvertraut war, haben sie mit sich genommen. Weiter hieß es, die Hottentotten hätten die Absicht, am nächsten Tage einen Angriff auf N. Coetze zu Witchuts zu machen." Ganz sicher geht aus der Meldung nicht hervor, ob dieser Ueberfall am deutschen oder am britischen Ufer des Orangeflusses ausgeführt worden ist. Jedenfalls liegt aber darin ein neuer Beweis dafür, daß an den Grenzen auf britischem Gebiete weder eine angemessene Grenzwache noch überhaupt eine Verwaltungsbehörde in der Nähe vorhanden ist, die strafend eingreifen könnte. Die Eingeborenen ver wildern immer mehr. Ihre Raubsucht richtet sich nicht allein gegen die Deutschen, sondern in nicht geringerem Maße gegen die Buren.