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Das königl. Cultusministerium bat sich dahin ausgesprochen daß die statutarischen Bestimmungen, welche von den Kirchenvorstün den innerhalb ihres Geschäftskreises getroffen werden, nur der Ge nehmigung der KircheninspcÄion, nicht aber der Consistorialbehörde bedürfen, weil nach der Tendenz der Kirchcnvorstandsordnung die Regelung der lokalen kirchlichen Angelegenheiten der Kirchengemeinde unter Concurrenz der kirchlichen Localbehörde in ihrem ganzen Um fange überlassen werden solle und Hiernack ims Eingreifen der Con- sistorialbehördc auf die Fälle beschränkt vleiben müsse, wo die Kir- chenvorstandsordnuug oder das Publikationsgesetz vom 30. März 1868 ausdrücklich deren Concurrenz Vorbehalten habe. Da nun zu der Regelung der lokalen kirchlichen Angelegenheiten ohne Zweifel auch die Aufstellung von Taufregulativen, Gottesackerordnungen und Begräbnißregulativen gehöre, so sei die Bestätigung solcher Ordnun gen und Regulative in Zukunft ebenfalls der Kircheninspection zu überlassen. Da zum neuen Jahre die ausgehobenen Rekruten zu den Fah nen einbcrufen werden, treten zu diesem Zeitpunkte ausgedehnte Be urlaubungen der im zweiten und dritten Dienstjahre stehenden Sol daten ein. Uebrigeus ist der Präsenzstand des sächsischen Armeecorps vom I. Januar au etwas geringer als gegenwärtig angenommen. In Leipzig wird sich ein interessanter Prozeß möglicherweise aus dein nachstehenden Vorfälle entspinnen. Bei einer dieser Tage von der hiesigen städtischen Bauvcrwaltung abgehaltenen Auktion von alten Holz- nnd Eisentheilen erstand ein hiesiger Tischler eine Partie derselben, darunter ein verrostetes, mit Grünspan überzogenes, an scheinend aus Eisenblech bestehendes Kreuz von etwa 15 Zoll Höhe. Bei näherer Besichtigung entdeckte der Ersteher, daß er einen sehr werthvollen Fund gemacht habe, denn das Kreuz bestand aus mas sivem Silber im mindeste» Werth von 300 Thalern und zeigte aus verschiedenen Inschriften, daß es ein Schmuck von dem Sarge des im 30jährigcn Kriege in der Nähe Leipzigs gefallenen und hier beerdigten Schwedischen Hauptmanns Erich Schlange war, dessen Grab im vorigen Jahre bei der Anbringung von KirchenheizuugS- aulagen entdeckt wurde. Der Stadtrach" hat vorläufig, weil das Kreuz irrthümlich unter die Auctionsgegenstünde gelangt sein soll, auf dasselbe Beschlag gelegt. Nachträglich ist von den Verwüstungen des Sturmes noch zu er wähnen, datz von der Festung Königstein Schieferplatten bis ins Städtchen geschleudert wurden. — Im Thiergarten zu Moritzburg waren die umgcrissenen Bäume eben so zahlreich, wie in den Forsten der Umgegend von Langebrück, wo man nach ungefährer Schätzung 2000 Klaftern daraus schlagen kann. Am 14. Dec. früh ist der 62 Jahr alte Waldarbeiter Johann Gottfried Röthig im sogenannten Raumbuschc bei Ebersbach (lOber- lausitz) todt aufgefuuden worden. Der Verunglückte ist, von Lö bau zurückkchrend, jedenfalls vor Ermattung liegen geblieben und erfroren. Er hinterläßt eine Frau und 2 Kinder. In Bautzen hat sich am 15. Dec. Abends ein Soldat der dor tigen Garnison erschossen. Veranlassung hierzu soll ein entdecktes Vergehen gewesen sein. In Zschopau ereignete sich kürzlich ein sehr bedauerlicher Un- glücksfall. Ein 10jährigcr Knabe, Namens Löschner, hatte sich auf den Kessel, worin Wasser gekocht wurde, gesetzt, und war während der Abwesenheit seiner Mutter in das kochende Wasser hineingefallen und wurde über und über verbrannt hcrausgebracht und starb nach einigen Stunden eines jammervollen Todes. Darmstadt hat bei den Acrzten des Landes unterMittheilung der Bedingungen Umfrage gehalten, wer bei einer etwaigen Mobil machung im Jahre 1 8 6 9 Dienste im Militär (auf ein Jahr) neh men wolle. Herr Krupp in Essen hat nach der Elbs. Z. für einen Betrag von 4 Mill. Thlr. Bestellungen auf Ozöllige Kanonenrohre erhalten. Die Lieferungszeit reicht bis Ende 1872. Die Verhandlungen im AbgeordnetcnhanS zu Berlin Wersen grelle Schlaglichter auf das preußische Nolksschulweseu und die Se- WilsdrNff, ThkmM, Nossen, SiebenlelM nnd die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff nnd den Stadtrath daselbst Vierteljährlicher PränumerationSpreis 10 Rgr. — JuskrtiMiSgebühren für den Naum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf. — Annahme von Inseraten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tende»; des Blattes entsprechen, werden mit großem Dante angenommen, nach Befinden honorirt. 89. Dienstag, den 29. DecemLier 1868. Taqesgcfchichte. Wilsdruff, 29. Deccmber 1868. Die Mittwoch vor dem heiligen Wcihnachtsscst war für arme Schulkinder ein Tag der Freude. Ju größern Städten wird für arme Schulkinder eine Beschcerung abgehalten; auch unsre kleine Stadt sollte darin nicht zurückbleiben. Abends um 5 Uhr versam melten sich 30 eingcladenc arme Kinder, gewählt aus allen hiesigen Schulklassen, in dem Prüfungssaale der Schule zu Wilsdruff. Außer dem hatten sich sämmtliche Lehrer der Stadtschule, fast alle Schul kinder, — dazu auch Erwachsene, besonders Damen — eingefunden, theils um die Freude zu heben, theils um dieselbe mit auzusehcn. In der Mitte des Saales glänzte ein mächtiger Weihuachtsbaum. Auf den dazil ausgestellten Tafeln hatte der heilige Christ reichlich anfgetragen, als: Stollen, wollne Tücher, Shawls, Federkasten, Fe dern, Schreibebücher, Bilder, Acpfel, Nüsse u. s. w. — Die eigent liche Feier begann mit den ersten drei Strophen des Liedes: Dies ist der Tag rc., darauf hielt der Herr Rector Beck eine sehr passende Rede, in welcher er namentlich hervorhob, daß brave Kinder, nach dem Wunsche des Wohlthäters, ganz besonders berücksichtigt worden wären; darauf versicherte der Freudenspender, daß nicht nur aufAr- muth, sondern auf Verdienst gesehen werden solle. Daran schlotz sich das Lied: Stille Nacht, hcitigc Nacht. Schließlich drückte ein be schenkter Knabe dem Wohlthäter im Namen seiner Milcmpfängcr seinen innigsten Dank aus. Den reich behangenen Weihuachtsbaum leerten 12 kleine Kinder. Es ist sehr anerkennenswerth, daß ein solcher Gebrauch von dem Geber immer fcstgehalten worden ist. Gegen solche, die irgend eine andere Auslegung haben, sagen wir: Gehet hin und lhuet desgleichen. Der „Berliner-Börsenzeitun^" wird untenn 23. Dccbr. geschrie ben: Wie wir bereits kurz ankündigten, ist gestern die über Grimma- Döbeln-Nossen-Meißen führende neue Concurreuzbahu, die sich die Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie selbst gebaut hat, dem Per sonenverkehr übergeben worden. Es gehen täglich auf der neuen Li nie von, beiden Endpunkten 4 Züge ab mit eincr theils 4, theils 5- stündigen Fahrzeit. Außerdem verkehren noch täglich 2 Lvcalzüge »wischen Dresden und Meißen, während aus der alten Linie über Aiesa nach wie vor je 6 Personen- und Schnellzüge gehen. Daß die durch Meißen gehende und dort die Elbe überschreitende neue Bah» weder auf dem Meißener Elbufer einen Bahnhof oder auch nur einen Anhaltcpunkt hat, noch mit dem schiffbaren Strom in Verbindung iscbracht worden, ist schon des Oeftercn beklagt worden. Nicht minder darf beklagt werden, das; die neue Bahn von Nosseu aus die gerade Dichtung nach Dresden verläßt und sich im rechten Winkel nach Mei- iicn wendet, wo sie sich au die bisherige Coswig-Meißener Zweig- bßhn und in Coswig an die alte Bahn anschließt. Mit Hilfe dieses stmwcgs ist die neue Bahn 1,« Meilen länger geworden, als die alte, die doch auch über Riesa nicht unbedeutend von der geraden Rich- bwg abweicht. ES liegt auf der Hand, daß über kurz oder lang sbenso widerwillig, wie dies bei der neuen Bahn geschehen ist, die "ipzig-Drcsdencr Eisenbahn-Compagnie sich wiederum ein Stück Con- ^irrenzbahn bauen muß von Nossen über Wilsdruff nach Dres den. Heute natürlich weist die Verwaltung eine solche Idee weit don sich. Die Verhältnisse aber sind mächtiger als der Wille des ^irectoriums, wie dasselbe ja zu erfahren schon Gelegenheit ge- ^bt hat. ... Die seit Emanirung des neuen Militürstrafgcsetzbuch.s in der üchs. Armee nicht mehr gebräuchliche Prügelstrafe ist in einem kürz- vom Kricgsministerium erlassenen Regulativ über Behandlung Militärsträflinge wieder als Correctionsmittel aufgeuvmmmcu ?^dcn. Diese imMarimum bis zu 40 Stockschlägcn zulässige Strafe "ll indcß nur bei Strüftingen 2. Classe als letzte Hilfe augeweudct ^wden, wenn dieselben auf keine andere Weise in Zucht und Ord ing zu erhalten sind. — Discipliuarisch können Militärsträflinge W geschärftem strengen Arrest dadurch belegt werden, daß ihnen am Fußboden mit Latten versehenes Gefängnis; angewiesen