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Wochenblatt Wilsdruff, Tharandt, Reffen, Gievenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das ^r§lick- Gcrichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. 33. Dienstag, den 13. Juli 1873. «L»!!?-'—' «_ — .. - !2_" —1» » ?'!»-««» Bekanntmachung, die Anmeldung zur Königlichen Unterofsizicrsschule in Marienberg betreffend. Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unteroffiziersschule um Michaelis dieses Jahres statthaben soll und die Anmeldung hierzu bis ult. August dieses Jahres durch persönliche Vorstellung entweder beim Commando der Königlichen Unteroffiziersschule in Marienberg oder bei dem heimathliche» Landwehr-Bezirls-Commando zu bewirken sind. In Betreff der Verhältnisse der Königlichen Unterosfiziersschule und der Bedingungen für die Aufnahme wird auf die früher erlassenen Bekanntmachungen ver wiesen und nur bemerkt, daß dis Aufzunehmenden mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben müssen und daß die gesammte Unterhaltung der Zöglinge in der König lichen Unterofsizicrsschule gratis erfolgt. Dresden, den l. Juli 1875. KriegS-Mini st erium. von Fabrice. Bekanntmachung Mit Genehmigung der König!. Ministerien des Innern und der Finanzen ist'beschlossen worden, die Nieder-Wildberger Prahmen fähre nach der Fährstelle der dermalen in Kotitz bestehenden Kahnüberfahrt zu verlegen und wird die Ueberfahrt alldort Mittwoch de» 14. ds. Mts. beginnen. Am rechtseitigen Ufer von der Fährstelle ab nach dem Dorfe Kötitz ist zu diesem Behufe ein Fahrweg angelegt, der am linkseitigen Ufer zeither bestandene Privatfahrweg dagegen entsprechend verbreitert und zum öffentlichen Fahrweg erhoben worden. Indem der öffent liche Berkehr nach und von der Fähre auf diese Wege hierdurch verwiesen wird, wird dies hierdurch mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß an der Nieder-Wildberger Führstelle vom 14. ds. Mts. ab nur noch das Uebersetzen von Personen mittelst Kahnes stattfindct. Meißen, am 7. Juli 1875. Die Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. Schmiedel. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern hat die Anstaltsdircctivncn zu Sounenstcin, Colditz und Hubertusburg, sowie die Anstalts- verwaltung zu Hochwcitzschen in Bezug auf die in 8 35 der Beilage und nach Z 16 und 17 der Beilage L zur Bekanntmachung vom 26. September 1855 für den Todesfall eines Verpflegten vorgeschriebcnen Requisitionen, Mittheilungen und Anträge mit Rücksicht auf die neue Organisation der Verwaltungsbehörden und zur Vereinfachung des Geschäftsganges angewiesen, bei vorkommenden Todesfällen überall da, wo sie über die Adresse der Angehörigen nicht im Ungewissen sind, regelmäßig diesen unter Angabe von Tag und Stunde der Be erdigung Mittheilung zu machen, anderenfalls deshalb den Gemeindcvorstand des Ortes oder den Vorsteher desjenigen selbstständigen Guts bezirks, wo sich der Verstorbene vor seiner Aufnahme in die Anstalt zuletzt aufgehalten hat, zu requiriren, hiernächst unter der ersteren Voraussetzung und daferu sich die Zahlungspflichtigen Angehörigen nicht unzuverlässig und säumig gezeigt haben, wegen des Vcrpflegbei- trags pp. ebenfalls mit diesen, entgegengesetzten Falls und wenn der Beitrag pp. von einem Armenverbande oder einem selbstständigen Gutsbezirk zu vertreten ist, mit dem betreffenden Gcmeindevorstande oder Gutsvorsteher Abrechnung zu halten, endlich aber sich mit allen auf Erörterung der Nachlaßverhältnisse und der Erben gerichteten und die Sicherstellung der Anstaltsansprüche bezweckenden Anträgen und Requisitionen jederzeit und lediglich an die bisherige Vormundschafts- und nunmehrige Nachlaßbehörde zu wenden. Die Herren Gutsvorstehcr und Gemcindevorstände des Verwaltungsbezirkes werden hiervon mit der Anweisung in Kenntniß gesetzt, sich hiernach vorkommenden Falles zu richten. Meißen, am 3. Juli I875. Königliche Amtshauptmannschaft. Schmiedel. Von dem unterzeichneten Gerichtsamt soll den 11). September 1873 das dem Mühlcnbesitzcr zugehörige Mühlengrundstück Nr. 73 des Katasters und Nr. 24 des Grund- und Hypothekenbuchs für Röhrsdorf vormals Limbacher Patrimonialgerichtsantheils, welches Grundstück am 30. Juni 1875 ohne Berücksichtiguva der Oblaste» auf 21727 Mark 50 Pfg. gewürdert wordcu ist, nothwendiger Weife versteigert werden, was unter Bezug nahme auf den an hiesiger Gerichtsstclle aushängcnden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Wilsdruff, am 8. Juli 1875. Königliches Gerichtsamt daselbst. In Jnterimsverwaltung: vr. Gangloff, Assessor. — Bekanntmachung. Der zweite Grasschnitt auf der Vogelwiese und der Grasrand vom Hanse des Herrn Böttchermeister Döring bis zur weißen Brücke, sowie die diesjährigen Pflaumennutzungen sollen Donnerstag, den 13. dieses Monats, 'Nachmittags 3 Uhr im hiesigen Schießhause unter den daselbst bekannt werdenden Bedingungen an den Meistbietenden verpachtet werden. 'Wilsdruff, am 10. Juli 1875. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.