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stand ein Lehrer' mit seinen Zöglingen, als eine Lawine von dem Berge herab kam und die Da stehenden mit sich ins Wasser nahm, wo sie sämmt- lich umkamen. In Bernhardsthal bei Sonneberg ist eine schauderhafte Mordtbat vorgefallen. Ein böhmi scher fast OOjähriger Arbeiter in der dortigen Glas fabrik ermordete vor einigen Tagen mit einem Beil zuerst seine junge Frau mit vier Kindern und erschoß dann sich selbst. Der Grund dieser Gräuelthat soll Eifersucht gewesen sein. Auch die Schweine sollen nun etwas Ge bratenes bekommen. Die landwirthschastliche Zei tung berichtet, daß gebratene Kartoffeln ein viel kräftigeres Nahrungsmittel der Schweine seien als gekochte, und schlägt vor, die Kartoffeln in den Backofen zu bratend Die Behörden in Nassau haben eine schwie rige Aufgabe. Zum Empfang des Neuvermählten herzoglichen Paares sollen die schönsten jungen Bursche und Mädchen ausgesucht werden. Da man den Beamten nicht traut, ob sie auch die erforderlichen Sachkenntnisse haben, so hat man ihnen Kammerherren beigegeben. Am 6. März Nachmittags verdunkelte sich der Himmel über der Stadt Trier. ? Man bückte auf und sah ein ganzes Heer Zugvögel von Nor den nach Süden über die Stadt hinziehen. Der Aberglaube prophezeit nordische Kriegsgäste. Bekanntmachung. Rathswegen wird hiermit bekannt gemacht, daß weil der § 9 des Localstatutcs bestimmte Ausbringungsmodus der außerordentlichen commun- lichcn Anlagen noch nicht regulirt worden, die Ab gaben einstweilen noch nach der zeilhcrigcn Ein richtung vorschußweise und niit Vorbehalt künftiger Ausgleichung hier OrtS, erhoben werden sollen. Nossen, den 22. März 1844. Der Nath allda. Edittalladung Bon dem unterzeichneten Äönigl. Berichte iss I) zu dem überschuldeten Nachlasse des Schnei dermeisters Carl Gottlob Süring zu Pottschappcl, sowie 2) zu dem insolventen Vermögen a)^es Zimmcrmeisters Iossann Christian' Schul tz e zu Deuben und üsdcs Bergarbeiters Carl Friedr ich Franz dasclbsi. der Concursprocsß eröffnet und der 10. August 1844 zum Liquidationstermine anberaumt worden. Es werden daher hiermit sämmtliche bekannte und unbekannte Gläubiger des Süringschen Nach lasses, des Zimmermeisters Schultze und des Berg arbeiters Franz zu Deuben, sowie diejenigen wel che sonst aus irgend einem Grunde Ansprüche an vorgedachtem Nachlasse oder Vermögen zu haben vermeinen, öffentlich und peremtorisch, unter der Verwarnung, daß sie außerdem mit ihren Forder ungen und Ansprüchen von den Concursmassen werden ausgeschlossen werden und bei Verlust der Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vori gen Stand, geladen, an diesem Tage zu gehöriger Gerichtszeit an Gerichtsstelle zu Pottschappel in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmäch tigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche anzumelden und zu bescheinigen, mit dem Con- cursvertreter, sowie der Priorität halber, unter sich zu verfahren und binnen 6 Wochen zu beschlie ßen, den 12. October 18-14 aber des Vormittags zur Eröffnung eines Präklu sivbescheids, welcher in Ansehung der Außengeblie benen des Mittags 12 Uhr für publicirt geachtet werden wird, sich einzusinden. Zur Pflegling der Güte und, um einen Vergleich zu treffen, ist hier- nächst. 1) in dem Süringschen und 2) in dein Schultzischen Concurse der 19. October 1844 3) in dem Fran zischen dagegen der 26. October 1844 terminlich anbcraumt worden. Es werden daher sämmtliche Gläubiger der vorbenannten Gcmeinschuldncr hierdurch anderweit geladen, an dem betreffenden Tage Vormittags 9 Uhr in Person, oder durch gehörig legitimirte, was Ausländer betrifft, mit gerichtlich anerkann ten Vollmachten versehene, zu Abschließung eines- Vergleichs iustruirte Bevollmächtigte an hiesiger Gerichtsstelle unter der Verwarnung, zu erscheinen und den Verhandlungen beizuwohnen, daß die Außengebliebenen und die, welche sich nicht deut lich, oder gar nicht über die Annahme der gemach-, tcn Vergleichsvorfchläge erklären,, für, den Be schlüssen der Mehrzahl der erschienenen Gläubiger beigetreten, werden geachtet werden; sollte aber ein Vergleich nicht zu Stande kommen, so haben, dieselben sich den 2. November 1844 der Jurotulation der- Acten und den 7. December 1844 der Eröffnung eines Locationserkenntniffes zu ge wärtigen , welches an diesem Tage Mittags 12 Uhr rücksichtlich der außenbleibenden Gläubiger für publicirt geachtet werden wird. Gläubiger, welche nicht allhier wohnen, haben bei i- Thlr. Strafe in Dresden oder Tharaud