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Stahl und Eisen 587 Hauptrersammlung der Nordwestlichen Grvppe. 21. April 1909. S- 1 8 it n e it n a k le 8 d li n r in- In- 'er er sm in it- en Anfang des Jahres 1909 ließ sich eine Milderung in der Spannung des Arbeitsmarktes, trotz der leichten Belebung in der Roheisenindustrie, nicht verspüren, da der Bergbau zu größeren Feier schichten, zum Teil sogar zu Arbeiterentlassungen genötigt war und die Bautätigkeit, die ja in einem glücklicherweise selten vorkommenden Maße daniederliegt, durch starken Frost noch weiter beschränkt wurde. Der weitaus größte Teil der herrschenden Arbeitslosigkeit ist gerade auf den Tiefstand im Baugewerbe zurückzuführen. Streiks kamen während des Berichtsjahres in der Eisenindustrie so gut wie gar nicht vor; auch sahen sich die Arbeitgeber nur in einem Falle zu einer kurzen, größeren Aussperrung gezwungen. Die Haupttätigkeit der „NordwestlichenGruppe“ erstreckte sich auf die im Berichtsjahre in allzu reicher Fülle erschienenen Gesetzesvorschläge. Reichsfinanzreform, Aufbringung der Mittel für die Besoldungserhöhungen in Preußen, Berggesetz, Arbeitskammergesetz, Reichsbankgesetz, das waren die Konzentrationspunkte gesetzgeberischer Tätigkeit im Berichtsjahre. Hinzu kam die Stellungnahme zu den Bestrebungen auf Auf hebung der Schutzzölle für die Eisenindustrie, der Wassergesetzentwurf, die am 1. April in Kraft getretene Bundesratsverordnung betreffend Arbeitszeiten usw. in der Großeisenindustrie sowie der Gesetzentwurf betreffend die Abänderung der Rheinischen Gemeindeordnung. Endlich erstattete die „Nordwestliche Gruppe“ eine Reihe von Gutachten auf eisenbahntari farischem Gebiete wie in bezug auf verschiedene Anträge, die eine andere Deklarierung einzelner Zollsätze für Eisenwaren oder die Gestattung des VeredlungsVerkehrs bezweckten. Die Anträge auf Aufhebung des Roh eisen-, Halbzeug- und Schrottzolles fanden im Hauptverein eine eingehende Behandlung, die zu einer vortrefflichen Denkschrift des „Central verbandes Deutscher Industrieller“ führte, der mit Recht diese Anträge bekämpfte, da ihre Annahme eine Untergrabung der Grundlage unserer gesamten deutschen Eisenindustrie zur Folge haben würde. Der Wassergesetzentwurf wurde in Gemeinschaft mit dem „Verein zur Wahrung der gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen in Rhein land und Westfalen“ beraten und eine Eingabe an den Minister gesandt, in der die berechtigten Anforderungen der Industrie vertreten wurden. Ueber den neuen Arbeitskammergesetz entwurf fanden seitens des Vorstandes der Gruppe auch in diesem Jahre eingehende Be ratungen statt. Da wir in dem vorjährigen Berichte bereits unsere Stellung zu dem ersten Entwürfe des nähern dargelegt haben, der zweite aber nicht allein unsere damaligen Bedenken nicht beseitigt, sondern sie in einzelnen Punkten noch vermehrt hat, beschränken wir uns jetzt auf die id e- n se in n en iß en Wiedergabe des in gemeinschaftlicher Sitzung mit dem Ausschuß des „Wirtschaftlichen Vereins“ einstimmig gefaßten Beschlusses, der also lautet: „Der Interessenausgleich zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern ist ein Ziel, das die Industrie immer angestrebt hat, da sie selbstverständlich friedliche Verhältnisse dem Kampf und Streite vorzieht. Sie würde deshalb durchaus Mittel und Wege willkommen heißen, die zum Frieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen; nur müssen diese Mittel und Wege tauglich sein. Die schweren Bedenken, die „Verein“ und „Gruppe“ seiner zeit gegen den ersten Entwurf betreffend die Arbeitskammern geäußert haben, sind auch durch den neuen Entwurf eines Arbeitskammer gesetzes nicht allein nicht behoben, sondern durch gewisse Bestimmungen des Entwurfes noch wesentlich vermehrt worden. „Verein“ und „Gruppe“ beschließen deshalb, diese Bedenken in Gemeinschaft mit dem Central verband Deutscher Industrieller in einer baldigst einzuberufenden Delegiertenversammlung zu erörtern und zustehenden Ortes zur Geltung zu bringen.“ Die Delegiertenversammlung des Centralver bandes Deutscher Industrieller, die am 30. Januar 1909 in Berlin zusammentrat, gestaltete sich zu einer imposanten Kundgebung der im Central verband vereinigten deutschen Industrie. Nach eingehender Besprechung wurde folgender Be schlußantrag unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen: „1. Der unter dem 4. Februar v. J. veröffent lichte Entwurf eines Gesetzes betreffend die Errichtung von Arbeitskammern war aus der Grundanschauung hervorgegangen, daß die paritätisch gebildete Arbeitskammer den wirtschaftlichen Frieden und ein gedeihliches Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeit nehmern pflegen und fördern werde. In der Versammlung vom 13. März v. J. haben die Delegierten des Centralverbandes ihrer Ueber- zeugung Ausdruck gegeben, daß diese Auf gabe von der paritätischen Arbeitskammer nicht erfüllt werden wird und nicht erfüllt werden kann, sie haben den Gesetzentwurf daher abgelehnt. 2. Diese Auffassung muß die heutige Versamm lung der Delegierten hinsichtlich des neuen, unter dem 26. November v. J. dem Reichs tag zugegangenen, auf derselben Grund anschauung beruhenden „Entwurfes eines Arbeitskammergesetzes“ verschärft zum Aus druck bringen. 3. Aus dem Verlauf der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Reichstag geht hervor, daß seitens des leider immer noch maß gebenden Teiles der Arbeiter der gute Wille, a- tz h- m eit .es en in. itt