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an der Erhöhung des Reservefonds 83 Millionen Mark teil, so dafs der Rücklagen mit dem Jahre 1921 über 110 Millionen Mark erreicht mit mehr als Bestand ihrer die Höhe von haben würde. Arbeiter in Walz oder Nachtschicht nicht länger als der Pausen nicht Ihre Jahresumlage erhöhte sich vom Jahre 1900 zum Jahre 1901 von 10 779 076,16 •6 auf 14984545,55 •6, also um 4205 448,39 6 oder 39 %. In dieser Erhöhung liegen allein 2668 761,34/6 Einlagen in den Reservefonds.“ Der Jahresbericht der Rheinisch-Westfälischen Maschinenbau- und Kleineisenindustrie - Berufs genossenschaft zu Düsseldorf 1900 führt aus: „Der seit mehreren Jahren fast unverändert gewesene Durchschnittsbeitragssat. ist im Jahre 1900 nicht unwesentlich gestiegen. Eine noch weit erheblichere Steigerung ist für die folgenden Jahre zu erwarten, weil vom Jahre 1901 ab bis zum Jahre 1922 der jetzt rund 3 Millionen Mark betragende Reservefonds auf rund 12 Millionen Mark erhöht werden mufs. Bei dieser Erhöhung kommen etwa 5 Millionen Mark aus den von Jahr zu Jahr * Bücher, der Vorenthalt des- Lohnes bei Nicht ablieferung des Buches u. s. w., alles das er fordert einen Aufwand an Kosten, Schreibwerk und Zeitverlust, dem irgend ein Nützen nicht gegenübersteht. Da die Zeit an Lohntagen ohnehin schon äufserst kurz bemessen ist, treten Stockungen in der Löhnung ein, was durchaus nicht im Interesse einer schnellen Abwicklung des Lohn verfahrens und der sonstigen Betriebsweise liegt. Ein grofser Teil der Bücher geht verloren; neu eintretende Arbeiter sind nicht verpflichtet, von ihrer früheren Arbeitsstelle ein Lohnzahlungsbuch mitzubringen; in manchen Fällen, in denen man das Mitbringen des letzteren zur Bedingung für die Einstellung machte, kamen die Minderjährigen überhaupt nicht wieder, um die Arbeit äufzunehmen. Ein anderer grofser Teil der Bücher wird in einem völlig beschmutzten und gebrauchsunfähigen Zu stande zurückgeliefert und mufs ebenfalls neu ausgefertigt werden. Dafs die hierdurch ent stehenden Kosten erhebliche sein können, leuchtet ein, wenngleich auch diese, wie alle andern sozialen Lasten, sobald sie einen Zweck erfüllen, freudig von der Industrie übernommen werden würden. Dafs diese Einrichtung für den Arbeitgeber nur Verdrufs und Belästigung mit sich gebracht hat, von den Arbeitern aber keiner Beachtung gewürdigt wird, ist auch von den befragten Arbeiter ausschüssen zugestanden worden. Das einzig Gute, was sie gehabt hat, besteht darin, dafs sie den Buchdruckereien und Buchbindereien Verdienst und Beschäftigung zuführte. Da besonders seitens der mit dem Einschreiben, Verteilen und Wieder einsammeln der Lohnzahlungsbücher beschäftigten Personen die vollständige Erfolglosigkeit dieser Einrichtung erkannt wird, so ist leicht zu begreifen, dafs die damit verbundene grofse Arbeit von denselben nur mit Widerwillen geleistet wird und die Zwecklosigkeit eine tiefe Verstimmung gegen diese Gesetzes Vorschrift erregt hat. Nach wie vor können Eltern und Vormünder den Lohn ihrer Schutz befohlenen auf den Lohndüten ersehen, und sollte ihnen dies nicht genügen, so wird ihnen auf dem Lohnbureau jederzeit bereitwilligst Auskunft erteilt werden. In den Eingaben zahlreicher wirtschaftlicher Körperschaften an das Reichsamt des Innern u. s. w. sind Modifikationen vorgeschlagen, um die ent standenen nachteiligen Folgen zu beseitigen, z. B. die Altersgrenze, bis zu welcher die Ausfertigung der Bücher erfolgt, auf 18 Jahre herabzusetzen oder die Unterschrift mit Firmenstempel anstatt mit Tinte geschehen zu lassen. Alle diese empfohlenen Änderungen, auch die Unterzeichnung der Abrechnung durch den Lohnbeamten statt durch den Arbeitgeber und Betriebsleiter, helfen jedoch nicht über die Tatsache hinweg, dafs der praktische Nutzen dieser Einrichtung in keinem Verhältnis steht zu den grofsen Belästigungen, die dem Arbeitgeber dadurch auferlegt sind. Die Bestimmung über die Lohnzahlungsbücher wird nicht verbesserungsfähig sein und ihre Beseitigung ist daher dringend zu fordern. In der letzten Tagung ging dem Reichstage der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Kinder arbeit in gewerblichen Betrieben zu. Diese Mafsnahme wendet sich besonders gegen die Hausindustrie und hat für uns kein erhebliches Interesse. Im Gegensatz aber zu weiteren Beschränkungen der Arbeit forderte die „Nordwestliche Gruppe“ in einer Eingabe an den Bundesrat, die bisher bestehenden Bestimmungen betreffend die Be schäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz- und Hammerwerken auf weitere 10 Jahre zu verlängern. Dieser Eingabe ist mit der Bekannt machung des Bundesrats vom 27. Mai 1902 entsprochen worden, nach welcher jugendliche und Hammerwerken in Tag- einschliefslich der Pausen 12 Stunden, ausschliefslich länger als 10 Stunden be schäftigt werden dürfen. Als die am schwersten wiegende sozialpolitische Mafsnahme, welche die Industrie trifft, ist die Vorschrift anzusehen, nach welcher den Reserve fonds der Berufsgenossenschaften während weiterer 21 Jahre ganz erhebliche Zuschläge zu zuführen sind, so dafs die bereits vorhandenen hohen Fonds bei den gewerblichen Berufsgenossen schaften um mehr als 400 Millionen Mark erhöht werden sollen. Über die Mehrbelastung, welche den einzelnen Berufsgenossenschaften dadurch aufgebürdet, ist, heifst es in der Eingabe der Knappschafts-Berufsgenossenschaft an den Reichs tag: „Die Knappschafts-Berufsgenossenschaft mit weit über 600000 versicherten Personen nimmt 1. Januar 1903. Bericht an die am 20. Dez. 1902 dbgehaltene Hauptversammlung u. s. w. Stahl und Eisen. 19