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1S2S. Fortsetzung zur Landtagsbeilage Nr. 222. Der Antrag Nr. 1046 lautet» Wie au- neuerlichen Zeitung-meldungen hervor- geht, plant die ReichSregternng in Verbindung mit der preußischen Regierung eine neue Erhöhung der WohnungSmieten. Für die sächsische Mieterschaft bedeutet eine solche Mieterhöhung eine weitere Belastung von einigen Millionen Mark. Wir beantragen deswegen: Der Landtag wolle beschließen: die Regierung zu ersuchen, 1. bei der Reichsregierung gegen die geplante neue Mieterhöhung zu wirken, 2. ihren Vertreter anzuweisen, im Reichsrat gegen jede Mieterhöhung zu stimmen. Abg. Siegel (Komm. — zur Begründung): Der An trag der Kommunistischen Fraktion Nr. 1046 vom 7. Januar hat den Zweck, daß die durch die Presse bekanntgewordene Meldung über eine neuerlich geplante Mietsteigerung der breiten Mieterschaft vor Augen geführt werden soll. Bereits in der Vorlage Nr. 70 sehen wir unter einigen Absätzen, daß sich die Regierung durchaus nicht den Gedanken verschließt, daß nm einer neuen Mieterhöhung gerechnet werden muß. Wir sind uns bewußt, daß alles Reden hier in diesem Landtage natürlich zwecklos ist. Aber es kommt darauf an, dre Mieterschaft darauf hinzuweisen, daß dieser Gedanke in der breiten Öffentlichkeit bereits durchgesickert ist, daß der HauSbesitz wiederum plant, die Mieten erneut zu erhöhen, nachdem eine Zeitlang Ruhe gewesen ist Wir haben die Aufgabe, die Mieterschaft mobil zu machen. Der Antrag hält sich in derselben Form wie unser Antrag im Jahre 1927. Wir haben damals die Re- sierung ersucht, alle Maßnahmen zu treffen, diese Miet erhöhung zu unterbinden, bei der Reichsregierung dahin zu wirken, vor allen Dingen durch den Vertreter im ReichSrat, daß diese Mieterhöhung unterbleibe. Unser Antrag hat als Ursache einige Zeitungsmeldnngen. (Zuruf des Abg. Kuntzsch) Alles Ableugnen nützt da nichts. Wir glauben natürlich auch nicht, daß diese sächsische Koalitionsregierung in der Lage wäre, die Bestrebungen der Hausbesitzer irgendwie zu durchkreuzen oder zu verhindern, sondern wir wissen, daß sie ein williger Lakai dieser Hausbesitzerpraktiken ist. (Zurufe b. d. Wirtsch.) Gerade Ihr Hunger, den Sie wieder in der Vorlage Nr. 70 zum Ausdruck bringen, dieses Geschenk an den HauSbesitz zuungunsten de-Wohnungs baues, ist ein typisches Beispiel dafür, wie unersättlich Sie in Ihren Forderungen sind. (Zuruf b. d. Wirtsch: Purer Unsinn!) Nun, wir werden ja noch zu der Vor lage Nr. 70 sprechen. Jetzt abrr gilt eS vor allen Dmgen, durch den Antrag Nr. 1046 die Mieterschaft auf das aufmerksam zu machen, was ihr in der nächsten Zeit droht. Hierauf wird in die Aussprache über die Punkte V-1I der rageSordnung eingetreteu. Abg. Röltig (D. Vp.): Nach den Ausführungen zur Begründung des Antrag« unter Punkt 11 wird eS den Koalitionsparteien schwer, auf eine Aussprache sowohl zu Punkt 9 als auch zu Punkt 10 zu verzichten. Sie wollen aber trotzdem, weil Sie keine Agitation nach außen treiben, sondern sachliche Beratung haben wollen, auf eine Aussprache im Plenum jetzt verzichten und beantragen darum, daß die Vorlage Nr. 70, den Ent- Wurf eines Gesetze- zur Änderung des Gesetzes über den Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken betreffend, und der Antrag der Deutschen Volkspartei Nr. 1068 dem Rechtsausschuß überwiesen werden. Abg. Edel (Soz): Die Vorlage Nr. 70 stellt nicht, wie der Herr Minister ausgeführt hat, einen Akt aus gleichender Gerechtigkeit dar, sondern bedeutet einfach eine machtpolitische Angelegenheit. Es handelt sich darum, daß Interessenten ein Geschenk versprochen worden ist (Abg. Enterlein: Im Reichsgesetz versprochen!), und diese- Versprechen wird nun auf Mosten der All gemeinheit eingelöst. Wir haben zur Sache selbst schon mehrfach Stellung genommen, und ich kann mich ebenfalls auf unsere früheren Darlegungen beziehen. Wir bestreiten jeden Zwang zur Steuersenkung und können das ja auch, wenn e- weiter gewünscht wird, im Ausschuß noch im einzelnen darlegen. Wir sind der Meinung, daß der Anteil des HauSbesitzeS genügend gewahrt ist. Auch der Sächsische Gemeindetag, auf den ich mich hier ganz besonders beziehen möchte, hat in seiner jüngsten Eingabe jede rechtliche Verpflichtung oder die wirtschaftliche Notwendigkeit einer Er- Höhung de- HauSbesitzeranteils als nicht zwingend nachgewiesen. ES ist beispielsweise im vergangenen Jahre in den Debatten dieses Landtags betont worden, daß die Hausbesitzer durch höhere Grundsteuer außerordentlich belastet würden. Die höheren Einheits werte, die der Grundsteuer zugrunde Kegen, sind heran gezogen worden, dabei ist aus dem Etat ersichtlich, daß man noch immer die Einheit-werte vom Jahre 1925 nimmt. So sind die einzelnen Begründungen für den Abbau der WietzinSsteuer allesamt beschaffen. Der Zinsendienst vom 1. Januur 1928 an kann ebenfalls nicht zur rechtlichen Begründung herangezogen werden. Es wird wieder der Anteil weggelassen, den die Haus besitzer am 1. April 1928 bekamen. Da- Rechenkunst stück wird einfach vollzogen, daß man nur die Erhöhung vom 1. Oktober 1928 heranzieht und die vom 1. April geflissentlich in Wegfall bringt. In der Begründung befindet sich folgender Satz: Da auch die zur Zeit der Verabschiedung des säch sischen Gesetze- vom 9. April 1927 seitens der Reichs- regierung für den 1. April 1928 in Aussicht ge- nommene weitere Erhöhung der gesetzlichen Miete über 120 v. H. der FriedenSmiete hinaus nicht eingetreten ist, muß dem HauSbesitz jetzt auf andere Weise ge holfen werden. Diese ängstliche Sorge um die Interessen des Haus- besitzer- ist e- allein, durch die diese Vorlage diktiert ist, und da- Bedauern wird in diesem Satz zum Ausdruck ge bracht, daß die ReichSregieruna die Erhöhung der Miete über 120 Proz. hinau» noch nicht beschlossen hat. Wir vertreten natürlich den entgegengesetzten Standpunkt und werden alle unsere politische Aktivität entfalten, um die Mieter zu schützen. Die Mieter können weiter belastet werden, wie sich aus der Begründung der Regierungsvorlage ergibt. ES handelt sich darum, daß einer bestimmten Interessen- tenschicht geholfen wird. Bon diesem Gesichtspunkte au- beurteilt auch der Sächsische Gemeindetag die ganze Vorlage. ES wird in der Begründung ausgeführt, daß ein Ausfall an steuerlichen Mitteln von reichlich 12 Mill. M. in Frage käme. Der Sächsische Gemeindetag stellt sich mit Recht auf den Standpunkt, daß eine ge naue Berechnung ja gar nicht möglich ist und daß aus sehr begreiflichen Gründen die Summe viel zu niedrig geschätzt ist. Aber auch nach der Schätzung der Regierung wird den Gemeinden ein Betrag von 1381000 M. entzogen, und es wird mit Recht in der Eingabe des Sächsischen Gemeindetages betont, daß ein solcher Entzug von Gemeindemitteln nicht ver antwortet werden kann und besonders mit Rücksicht auf die Notlage der kleineren und mittleren Gemeinden als unverantwortlich zu bezeichnen ist. Es bedeutet auch dieser Entzug der Mittel eine Änderung des innersächsischen Finanzausgleichs zu Nngunsten der Ge meinden, und dasselbe trifft zu bei der Notlage der Bezirksverbände bei dem Entzug von 1 036000 M., die die VezirkSoerbände weniger bekommen und die sie an dem Notwendigsten sparen müssen, das es in der Ge genwart gibt, an der sozialen Hilfeleistung. Die Ge- meinden der Bezirk-Verbünde werden dann infolge des Entzugs dieser Millionen zu höheren Umlagen ver pflichtet, obwohl sie jetzt schon kaum in der Lage sind, die jetzigen Umlagen zu tragen. Wenn der Staat groß zügig, wie er ist, zugunsten der Hausbesitzer auf die Summe von 2*/z Mill. M. verzichtet, so wird ebenfalls in der Eingabe des Sächsischen Gemeindctags darauf hingewiefen, daß auch eine solche Mdßnahme die Ge- meindeiuteressen schädigt. Wir sind der Meinung, daß, wenn schon ein Entgegenkommen an die Hausbesitzer notwendig sein sollte, es mindestens in der hier vvr- geschlagenen Form nicht verantwortet werden kann. Wir werden in der Ausschußberatung, um der Dema gogie vorzubeugen, daß wir die kleinen Arbeiterhaus- besihcr schädigen wollten, einen Antrag folgenden Wort lauts bringen: Die Aufwcrtungssteuer beträgt 51 Proz. Für die Zeit vom 1. April 1928 ab ermäßigt sich die Steuer für alle Wohnungen mit einer Friedensmiete von nicht mehr als 800 M. unbeschadet der in den §8 15—18 enthaltenen besonderen Vorschriften jährlich in den Gemeinden usw., wie die einzelnen Zahlen des Entwurfs lauten, des Nutzungswertes, aber nur insoweit, wie die hiernach sich ergebende Ermäßigung den Betrag von 10 M. pro ... und Jahr nicht übersteigt. Ähnlich wie wir unsere Anträge gestellt haben zur Be günstigung der Arbeiterhausbesitzer bei der Grundsteuer, werden wir auch durch diesen Antrag das Ziel der reaktionären Parteien dieses Landtages zu durchkreuzen versuchen. Es ist ganz falsch, daß der Wohnungsban gewähr leistet wäre, wie der Herr Minister durch feine Dar legungen offenbar beweisen wollte, denn Tatsache ist das Gegenteil. Auch das wird schlagend in der Eingabe des Sächsischen Gemeindetages nachgewiejen, und es wird uns besonders intcreffieren, die Stellungnahme des Herrn Blüher als Vorsitzenden des Sächsischen Gemeinde tages zu dieser Eingabe kennenzulernen. Es wird in dieser Eingabe gesagt, daß die 7 Millionen Staats darlehen für den Ausfall für den Wohnungsbau keines wegs ein würdiger Ersatz sein können, denn die Mittel, die aus der MietzinSsteuer für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, müssen ohnedies durch StaatS- darlehen gestreckt werden, und wenn der Staat sein Geld dadurch ausgibt, daß er einer Jnteressentcnfchicht Geschenke macht, so hat er für die Darlehen zur Stär kung der Mietzinssteuer dann keine Mittel mehr zur Verfügung. ES ist also eine tatsächliche Schädigung des Wohnungsbaues zu befürchten, wenn diese Vorlage Gesetz wird. Auch wird dadurch, daß auf dem Weg der Staats- darlehen verwiesen wird, die Vermögenslage der Ge- meinden tatsächlich geschädigt, denn aus den Mitteln der Mitzinssteuer könnten sie ihren Vermögensstock auf- bauen, indessen sie nunmehr die Zinsen zur Abtilgung der vom Staate gegebenen Darlehen verwenden müssen Dabei wird auch in der Eingabe des Sächsischen Ge- meindetages mit Recht betont, wie bedauerlich es ist, daß der Beschluß des Landtags vom 26. Juni vorigen JahreS nicht ausgeführt worden ist, daß die Gemeinden für die Verwaltung der Aufwertungssteuer eine Ent- fchädigung von 2^ Proz. des Staatsanteils bekommen sollen. Also eine schäbige Sparsamkeitspolitik gegenüber den Gemeinden und eine unerhörte Großzügigkeit au Kosten der Allgemeinheit zugunsten des kapitalkräftigen HauSbesitzeS. (Abg. Röllig: Kapitalkräftig?) In der Begründung wird auch am Schlüsse mit aller drastischen Schärfe betont, daß man sich auf alle Fälle gesichert habe, daß etwa die Mieter wegen der Vorlage auf eine Herabsetzung der gesetzlichen Miete schließen könnten. ES wird gesagt, daß eine solche Herabsetzung der gesetzlichen Miete nicht in Frage komme, aber ohne eine solche Vorschrift, so heißt es in der Begründung, könnte ein Mieter unter Berufung auf die Abwälzbarkeitvorschrift des § 6 des Aufwertung-- steuergesetzeS die Steuerermäßigung für sich in Anspruch nehmen. Also eine sehr große, eine ängstliche Vorsicht, aber kein Mieter wird, glaube ich, in Sachsen auf den Gedanken kommen, daß diese Regierung die Absicht einer Mietermäßigung gehabt hätte. Die Vorlage bringt jedenfalls schon in der Form, wie sie angelündigt worden ist, al- Legalisierung der Stundungsverordnung den Beweis, daß ein gesetzwidriger Zustand seit dem vergangenen Jahre, nämlich seit fast Jahresfrist besteht, daß eine Geschenkpolitik getrieben worden ist, die noch nickt einmal eine gesetzliche Grundlage hatte. Wir können bei dieser Gelegenheit auch nur wieder gegett diese einseitige Jnteressenpoktik protestieren. Die Ver antwortung für eine solche Politik wird auch der Mehr heit diese- Hauses bleiben. Abg. Siewert (Oppos. Komm.): Wir sehen in dieser Vorlage das Kompromiß, das zwischen den Regierungs parteien geschlossen worden ist, um die HauSbesitzer- »artei bei der Regierung zu erhalten. Wenn Worte einen Sinn haben, dann geht aus dieser Vorlage klar und deutlich hervor, daß diese Vorlage nichts anderes ist al- ein Entgegenkommen an die Hausbesitzer. Der Herr Minister versuchte zwar in seinen Ausführungen da- Gegenteil zu beweisen, aber der Wortlrut der Be gründung ist so klar, daß alle Redensarten nichts daran Indern. Die Regierung berechnet den Ausfall, der durch »ieses Entgegenkommen entsteht, auf 12^ Mill. RM. Die Regierung wird uns doch nicht einreden wollen, daß dieser Ausfall gedeckt werden kann, ohne daß mau wichtigere Forderungen zurüc'stellt. Ter Herr Abg. !del hat schon darauf hingewiesen, daß dieser Ausfall chließlich auf Kosten der Gemeinden, der Fürsorge, der armen Bevölkerung ausgeglichen werden muß, und in »er Begründung wird ja auch darauf hingewiesen, daß einen erheblichen Teil dieser Summe der Staat über nehmen muß, einen anderen Teck, über eine Million, die Bezirksverbände, und wieder einen anderen Teil, 1,3 Millionen, die Gemeinden, die diese Mittel sonst ür ihren Finanzbedarf verwenden konnten, während wir doch wissen, daß die Gemeinden heute schon sich in einer ungeheuren Notlage befinden. Unter diesen Um- fänden müssen wir mit aller Entschiedenheit gegen eine derartige Geschenkpolitik Stellung nehmen. Es wird in »er Vorlage gesagt, daß die Regierung die Mittel, die onst für den Wohnungsbau verwendet werden, durch :in Darleheu zu ersetzen gedenkt. Wenn man diese 7,2 Millionen in Form von Darlehen zur Verfügung Hellen will, dann muß man diese Summe bei anderen Forderungen, die notwendiger sind, z. B- für die Er werbslosen, streichen. Da diese Regierung auf einem Kuhhandel unter den Regierungsparteien beruht, und da jede dieser Regierungsparteien der anderen bestimmte Zusicherungen machen muß, damit sie an der Stange gehalten wird, wird hier da- Fell der ärmsten ver schachert. Wir werden im Ausschuß zu dieser Vorlage noch eingehend Stellung nehmen und werden, da die Regierungsmehrheit wahrscheinlich die Vorlage decken wird, dagegen ankämpfen. Zu dem Antrag Renner u. Gen. möchten wir sagen, daß wir gegen jede Mieterhöhung Stellung nehmen. Wenn dem Herrn Abg. Siegel zugerufen worden ist, daß man nicht daran denkt, die Miete zu erhöhen, so ist demgegenüber darauf hinzuweisen, daß in der Begründung der Vorlage gesagt wirb, der Ent- wurf solle eine Ubcrgangsregelung bis zu dem Zeit punkt bringen, von dem ab die gesetzliche Miete über l20 Proz. der Friedensmiete erhöht wird; die sächsische Regierung hofft also auf eine Erhöhung der Mieten, die durch Gesetz festgelegt wird. Wir sind der Meinung, daß die Mieten, die heute gezahlt werden müssen, ge messen an dem Einkommen der Mieter, bereits zu hoch sind. Gerade dieses Gesetz über die MietzinSsteuer ist im Grunde genommen eine Betastung der breiten Schichten der Bevölkerung zugunsten der Besitzenden. Wir werden deshalb den Antrag Renner u. Gen. unterstützen. Abg. Geiser (Soz.): Was durch die Presse ging, daß beabsichtigt sei, am 1. April 1929 die Mieten um 8 Proz. zu erhöhen, hat begreiflicherweise in der ganzen Mieterschaft erhebliche Unruhe und Erregung hervorgerufen, die dazu führen mußte, daß auch un Landtag zu den Dingen einmal vorsorglich Stellung genommen werben muß. Wenn bei der Begründung des kommunistischen Antrages auf der rechten Seite Zurufe kamen, es sei zunächst an eine Erhöhung nicht zu denken, so ist dazu zu sagen, daß man eben trotz aller Zusicherungen nicht davon üverzeugt zu sein braucht, daß nicht bei passender Gelegenheit die Koalitionsregierung in Sachsen bereit sein wird, stärker werdenden Wünschen der Hausbesitzer Rechnung zu tragen und die Mieten zu erhöhen. Man muß deshalb in den Länderparlamenten rechtzeitig dafür sorgen, daß die Parteien ihre Meinung kundgeben. Die Dinge liegen tatsächlich so, daß heute schon der Mietanteil, der vom Lohn der Arbeiter oder vom Gehalt der An gestellten und der mittleren und kleinen Beamten für die Miete in Anspruch genommen wird, viel zu hoch ist; eine weitere Erhöhung ist untragbar, und es muß daher rechtzeitig dafür gesorgt werden, daß keine Er höhung eintritt. Die Not ist heute so außerordentlich groß in den proletarischen Kreisen, daß jetzt schon viele Millionen von Menschen in Deutschland eigentlich nicht wissen, wovon sie leben sollen, so daß unter keinen Umständen noch eine Mehrbelastung ausgenommen werden darf. Bei der gegenwärtigen Sachlage ist es überflüssig, längere Reden zu halten. Ich darf nur bemerken, daß die Sozialdemokratische Partei selbst verständlich bereit ist und auch in Zukunft sein wird, wie eS auch in der Vergangenheit war, alles zu tun, um weitere Mieterhöhungen zu verhindern. Abg. Wehle (Soz): Nur ein paar Worte zu dem Anträge der Deutschen Volksparter Nr. 1068, wo be antragt wird, den Verteilungsschlüssel, die Prozentzahl, von 25 auf 15 Proz. herunterzusetzen. ES ist diesmal io, daß der eigentliche Urheber dieses Antrag-, Herr vr. Blüher, nickt diesen Antrag unterzeichnet hat, ob wohl er schon seit Monaten dafür kämpft, um dieses zu erreichen, ja, er hat schon einmal im VertetlungsauSschuß gesagt, daß er sogar so weit geht, daß es bis 10 Proz. heruntergesetzt werden soll. Ausgerechnet jetzt, wo nun die Wohnungsnot so ungeheuer groß ist, stellt man den Antrag, das zu verringern. Wir haben heute nur zu erklären, daß wir uns auf keinen Fall damit einverstanden erklären werden, sondern daß wir nach wie vor dafür kämpfen werden, daß dieser AuSgleickSstock nicht ge-