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aber Ne man nötigt ist, auf Leichtbauten zuzukommen, müssen wir er fordern, daß sie den Gesundheitsanforderungen entsprechen, hell und geräumig sind und womöglich mit doppelten Wänden versehen sind, soweit man aus Holz und Bretter verschläge zukommt, daß man sie auf beschleustem Boden errichtet. Ich halte es auch für nötig, daß man solchen Bewohnern von Leichtbauten ein Stück Gartenland zur Verfügung stellt. Man wird auch damit rechnen müssen, daß bei den Schwierig keiten, die für den Kleinwohnungsbau bestehen, die Leute, die einmal in solchen Leichtbauten untergebracht sind, dort einige Jahre werden wohnen müssen. der Kriegerfamilien in provisorischen Räumen, die ihnen zur Ber- fügung gestellt werden, unterznbringen sind. Wir würden das keineswegs begrüßen, aber wir müssen doch sagen: Besser ist eine Unterkunftsmöglichkeit in Gestalt von Baracken immer noch, als die Obdachlosigkeit. Soweit Tie Punkte 7, 8 und 9 stehen in einem gewissen Zusammen hang miteinander. Die Forderungen bezwecken, daß man durch verschiedene Maßnahmen die Kleinwohnungen vermehrt, wie durch eine bessere Ausnutzung der vorhandenen Wohnungen Wir fordern, daß in erster Linie große Wohnungen in kleinere umgebaut werden sollen. Wir sind der Ansicht, daß es unerträg lich wäre, daß ein Kriegsgewinnler eine Wohnung von 15 bis 20 Zimmern hat, während ein Landcsverteidigcr in obdachlosem Elend verkommen muß oder mit Mühe und Not in einer Baracke wohnen muß. Man kann aus diese Weise mit wenig Mitteln leichter Kleinwohnungen Herstellen, als wenn man ber den jetzigen Baumaterialpreisen zu Kleinwohnungsbauten greisen würde. Was die Errichtung von Villen und Luxusbautci» an- langt, so fordern wir in den ersten Jahren nach dem Kriege, daß keine solchen Bauten vorgenommen werden sollen, solange nicht der Bedarf an Kleinwohnungen gedeckt ist. Es darf nicht sein, daß der Kleinwohnungsbau beeinträchtigt wird durch Er richtung von Villen und daß Kriegsgewinnler sich Villen bauen lassen und Arbeitskräfte und Gespanne in Anspruch nehmen, die für die Errichtung von Kleinwohnungen nötig gebraucht werden. Zum letzten Punkt unserer Forderungen wäre zu erwähnen: Ter Reichstag hat beschlossen, eine halbe Milliarde zu diesem Zwecke zur Verfügung zu stellen. Es läßt sich nicht leugnen, daß diese Summe unzureichend ist. Nach dem Urteil von Sachver ständigen kann man bei den heutigen Baupreisen für eine Million nur 100 Wohnungen Herstellen. Män wird für den Betrag, der zur Verfügung gestellt ist, im ganzen Reiche nur b0 009 Wohnungen Herstellen können. Das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Man kann allerdings mit bOO Millionen mehr ausrichten, wenn man nicht direkt Kleinwohnungen baut, sondern diesen Be trag als Beihilfe gibt, sei es an Baugenossenschaften oder private Unternehmer, die in gemeinnütziger Weise Kleinwohnungsbautcn Herstellen. Das Reich, das so viele Milliarden aufgebracht hat zur Führung des Krieges und zur Landesverleidigung, mag noch eine Anleihe aufbringen zu dem Zwecke, die Folgen des Krieges und die krasse Wohnungsnot zu mindern. Ls muß versucht werden, alle Mittel zur Verfügung zu stellen. Man komme nicht damit, daß die Steuern erhöht werden müssen. Wir werden Maßnahmen ganz außerordentlicher Art ergreifen müssen, wenn wir etwas erreichen wollen. Es ist jeden falls immer noch das Beste, wenn der Staat die Sache in die Hand nimmt, wenn der Staat kräftig den Mittelpunkt bildet und sich alles um den Staat kristallisiert, natürlich in der Voraus etzung, daß von ihm alles in der erforderlichen Weise organisiert vird. Wir wünschen der sächsischen Regierung, daß sic auch mit der erforderlichen Einsicht und der erforderlichen Kräft sich der I Sache annimmt. (Bravo! links.) Ltaatsminister Graf Vitzthum v. Eckstädt (nach den stenographischen Niederschriften): M. H.! Ich würde in der Lage sein, mich schon heute abend recht eingehend auf den Antrag Castan zu äußern, und ich hätte dazu einen doppelten Grund. Einmal ist der Regierung daran elegen, vor dem Lande zu erklären, daß sie den Ernst und die Dichtigkeit der Wohnungsfrage nicht verkennt, daß sie daher >em Antrag Castan grundsätzlich freundlich gegenübersteht. An derseits wäre doch der Regierung auch daran gelegen, die Grenzen darznlegen, innerhalb deren die Wünsche, die von dem hrn Antragsteller entwickelt worden sind, sich erfüllen lassen. Bei der fortgeschrittenen Zeit und bei dem Wunsche dieses hohen Hauses, die heutige Verhandlung möglichst bald zu schließen, will ich mich daher heute abend darauf beschränken, zu erklären, daß die Regierung in einer ganzen Reihe der von dein Hrn. Antrag- steller vorgeschlagenen Punkte bereits da- Erforderliche eingeleitet hat und daß sie bereit ist, im übrigen in der Deputation die An- träge weiter zu erörtern, und die Möglichkeit weiteren Vorgehens zu prüfen. (Bravo!) Präsident: Alle anderen Fraktionen, die zu dem Anträge der sozial- demokrctischen Fraktion heute ursprünglich eingehend Stellung nehmen wollten, lassen durch mrch erklären, daß sie gleichfalls grundsätzlich aus dem Boden des Antrags stehen, wenn auch vor behaltlich gegenteiliger Ansichten in einigen Punkten, aber wegen der vorgeschrittenen Zeit aus ihre Ausführungen heute verzichten, indes bei der Wichtigkeit der Angelegenheit erwarten, daß in der Finanzdeputation L der Antrag noch vor der Vertagung in kommissarischer Beratung eingehend behandelt wird. Ter Antrag wird hierauf einstimmig der Finauz- dcputation L zur Vorberatung überwiesen. (Schluß der Sitzung 8 Uhr 45 Min. abends.) 9^ I, II und III werden ersetzt die Worte „12 M." durch „20 M.", die Worte „5M." durch „VM.", die Worte „13 Pf.» durch „20 Pf.", die Worte „60 Pf.» durch „1 M". Diese Er- Höhungen fallen weg, sobald § 2 des Reichsgesetzes vom 1. April 1918, R.-G.-Bl. S. 173, außer Kraft tritt."; 3. unter -1 1l die Absatzbezeichnungen i, K, 1 durch K, l, m zu ersetzen; 4. Überschrift, Eingang und Schluß unverändert nach der Vorlage anzunehmen; b. den ganzen Gesetzentwurf samt Überschrift, Eingang und Schluß mit den beschlossenen Änderungen, im übrigen unverändert nach der Vorlage anzunehmen. Nr. 127. Antrag zum mündlichen Berichte der außerordentlichen Deputation der Ersten Kammer für die Anträge wegen der Neuordnung über Anträge zur Abänderung einzelner Bestimmungen der Verfassung. Die Kammer wolle beschließen: 1. die Regierung um Vorlegung eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, durch den a) im § 152 der Versassungsurkunde im zweiten Absatz die Worte von „auch kann" an gestrichen werden, b) § 7b der Versassungsurlunde dahin abgeändert wird, daß ein Staatsbeamter, der zum Abgeordneten einer der bei den Ständekammern gewählt wird, dies seiner vorgesetzten Dienstbehörde lediglich anzuzeigen hat, daß er einer Ge nehmigung zur Annahme der Wahl nicht bedarf und während I der Sitzungsperiode auf seinen Wunsch von seinen Dienst- ! geschästen zu entbinden ist, und daß diese Bestimmung auf alle s anderen Beamten, Gemeindebeamtcn, Geistliche, Lehrer und Militärpersonen ausgedehnt wird; II. den Beschluß der Zweiten Kammer, nach dem § 41 der Versassungsurkunde dahin abgeändert wird, daß an die I Spitze des Staatsministcriums ein Minister (Ministerpräsident) I gestellt wird, der für die Politik des Königreichs nach innen und außen verantwortlich ist, abzulehnen; III. den Beschluß der Zweiten Kammer, die Regierung zu ersuchen, die Verordnung, nach der den Beamten Mit teilungen an Abgeordnete der beiden Ständekammern ver boten sind, insoweit aufzuheben, als nicht ein Amtsgeheimnis auch anderen Staatsbürgern gegenüber besteht, durch die Lr- I klärung der König!. StaatSregierung für erledigt zu erklären. Beim Laudlage neu eingegangene Drucksachen: Nr 36. König!.Dekret, den Entwurf eines Gesetzes zur Auslegung einer Vorschrift des Kirchensteuer gesetzes vom 11. Juli 1913, sowie zur Ergänzung dieses Gesetzes betreffend. Der Entwurf lautet: Artikel 1. Die Befreiung nach j 7 Ziffer 1 unter » deS Kirchensteuer- Gesetzes zugunsten der Mitgstieder einer anderen Kirch« oder Run zu Punkt 4. Er fordert Verhinderung willkürlicher Mietzinssteigerungen und Einsetzung von Mieteimgungsämtern, die auch da» «echt haben, unberechtigt hohe Mieten herabzufetze«. MieteinigungSämter sind schon lange Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Die jetzt bestehenden MieteinigungSämter wirken un genügend. Sie werden erst dann angerufen, wenn der Mieter gesteigert worden ist vom Hausbesitzer. Wir meinen, daß Be stimmungen geschaffen werden sollen, wonach ein Hausbesitzer erst dann steigen» darf, wenn diese feine Forderung vom Miet- einigungSamt als begründet erklärt worden ist. Wir fordern ferner in Punkt 5 unseres Vertrages Fest setzung eine- besonderen Enteignungsrechtes zu Zwecken des ge meinnützigen SleinwohnungtbaueS und zwar ein solches Ent- eignungSrecht, da» die Bemessung de» Ankaufs nach dem even tuellen Wert deS Bauplatzes zuläßt. Man wird mir einwende«: das ist auch bei anderer Gelegenheit von feiten der sächsischen Regierung geschehen, da da» sächsische Baugesetz im ergänzten § 67 schon eine Enteignung von Bauplätzen zuläßt. IJch bezweifle aber, daß der § 67 in seiner jetziger» Fassung au»reichen würde, das Bedürfnis nach Bauplätzen zu erfüllen, wie cs da ist. Es würde doch immer der Preis bezahlt werden müssen, den da» Land eben hat, unter Umständen auch der Spekulationspreis. Zu Punkt 6 unseres Antrages glaube ich, müssen wir dam t rechnen, daß ein Teil der ärmeren Familien, insbesondere auch Sucht ganz so schlimm. Auch in Dresden hat es damals eine, krafle Wohnungsnot gegeben. Wir müssen alle» aufbuten, um sw verhindern, daß die zurück- kehrenden Lat,rlandSvelterd»ge, di« «chützengrabennot, in der sie sich jetzt befinden, mit dem vbdachlosenelend vertauschen sollen. Cs gilt vor allen Dinge»» jetzt vorzubeugen und dazu einleitend« Maßnahmen zu treffen. Gewisse Zweifler weifen darauf hin, daß doch eine sehr große Zahl von Gefallenen zu konstatieren sei, daß wir einen Rückgang der Geburten zu erwarten haben, daß wir ferner eine große Sterblichkeit zu verzeichnen Haben. Ich will keine» von diesen bestreiten. Aber durch alle diese bedauerlichen Er scheinungen wird der WohnungSmarkt weiiig beeinflußt. Die Familien der Gesallenen brauchen auch eine Wohnung, wenn sie auch in Zukunst ohne den Ernährer leben müssen. Auch kommt i für die Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkte in jetziger Zeit nicht die jetzige Geburtenziffer, sondern die Geburtenziffer von i vor 20 bis vor 25 Jahren in Betracht. Diese ist aber eine der ! größten Geburtenziffern gewesen, d e überhaupt zu verzeichnen s gewesen ist. < Nun will ich nicht leugnen, daß einiges schon getan ist, daß I auch die Regierung bereits gezeigt hat, daß sie den Ernst der Lage auch aus diesem Gebiete erkannt hat. Jedoch wird es mit den Maßnahmen der Kriegersiedclungen kaum möglich sein, in größeren» Umfange der Wohnungsnot zu steuern. Hierbei kommt in erster Linie der Ankauf von Grundstücke,» in Betracht, und nur wenige der Krieger werden in der Lage sein, sich mit Hilfe der Abfindungssumme, die ihnen gewährt »vird, auf diese Weise eigene Wohnungen zu sichern. > Erschwerend kommen noch die verschiedenen Schwierigkeiten > in Betracht, die für Neubauten zu überwinden sind, und die auch eine Folge des Krieges sind. Ich verweise nur aus den Mangel an Baumaterialien, aus die Transportjchwierigkeiten, aus den Mangel an Bespannungen vor allen Dingen, der bei dem Woh nungsbau ja in ganz hervorragendem Maße in Betracht kommt. ' Vor alle», Dingen ist aber als wesentliches Erschwernis noch an- zusühren die Verteuerung aller Baumaterialien, soweit sie noch vorhanden sind, und die Schwierigkeit der Geldbeschaffung. Wenn heute ein Baumeister ein Klcinwohuungshaus baut, was ihn infolge der Verteuerung vielleicht 150000 M. lostet, so s »vird dasselbe Haus vielleicht einige Jahre nach dem Kriege für ' 100 009 M. oder weniger herzustellcn sein. Da »vird man zu geben müssen, daß die 50 000 M. Mehraufwendungen einfach ver lorenes Geld für den betreffenden Bauunternehmer oder für den Bauherrn sind. Diese Tatsache aber muß natürlich lähmend , wirken, wird das Bauen unmittelbar nach dem Kriege unmöglich machen, wenn der Staat nicht ganz kräftig eingreift und durch ! kräftige Beihilfen ein Bauen ermöglicht. Daß der Bau von ! Kleinwohnungen das beste und radikalste Mcktel wäre, der Not i vorzubeugen, das wird man in keiner Weise bestreiten können. Man wird also die eigenartige»» Verhältnisse, wenn man irgend , etwas erreichen will, besonders berücksichtigen müssen, und man wird nicht davor zurückschrecken dürsen, daß vielleicht Staatsmittel in noch nie gedachte»» Umfange, wie sie noch nie für solche Zwecke bereitgestellt worden sind, zur Verfügung gestellt werden müssen. Ohne Hilse dieser Art halte ich jede Maßnahme, die geeignet sein könnte, der Wohnungsnot irgendwie zu , steuern, für aussichtslos. Der Punkt 1 unseres Antrages fordert daher auch von den» Staate die Überlassung von Grund und Boden zum gemeinnützigen Kleinwohnungsbau zu billigen Preisen oder mittels Erbbaurechts. Diese Forderung spricht eigentlich sür sich selbst; sie ist schon von den verschic- , densten Seiten hervorgehoben »vordem Wir sind bei dieser Forderung in erster Linie voi» der Ansicht ausgegangen, daß, ! Iven»» man kleine Wohnungen bauen will, man vor allen Dingen . preiswertes Bauland zu möglichst billigen» Preise zur Verfügung habe»» muß. Wen»» der Staat diesem Wunsche nachkommen würde, dann würde auch der Spekulativ»» vorgebeugt werden. Diese Gefahr ist ganz besonders zu gewärtigen in einer Zeit, wo die Nachfrage besonders groß ist. Der Punkt 2 wendet sich ebenfalls wieder an den Staat, wenn er die Bereitstellung von Staatsmitteln zu Hypotheken, auch erststelligcn, für Kleinwohnungsbauten vorsieht. Es ist zu diesem Zwecke schon die Landeskulturrenbank erweitert worden. Man glaubte, auf diese Weise etwas wenigstens für den Klein- Wohnungsbau zu tun. Tie Erfahrungen, die man damit ge- i macht hat, sprechen freilich keineswegs besonders dafür. Der Umstand, daß nur mit Hilse der Gemeinden oder mit Zustim- ! inung der Gemeinde»» Kleinwohnungen aus den Mitteln der Landcskulturrentenbank erbaut werden können, hat sich als ein < sehr bedenkliches Hindernis erwiesen; es hat sich bewahrheitet, daß die meisten Gemeinden, wenigstens vor dein Kriege, keine . Neigung zeigten, Kleinwohnungen zu errichten. Was vor dem i Stiege bereits beobachtet werde»» konnte, »vird, glaube ich, nach den» Kriege sich in derselben oder vielleicht '.noch in schlimmerer Weise bemerkbar machen. Weiter ist damit zu rechnen, daß die Mittel, namentlich dann, wenn die Industrie wieder auslebt, wenn die Übergangswirtschaft uns wieder auch auf wirtschaft lichem Gebiete in nonnale Bahnen hinübcrleitet, überall knapp sein werden; »vir werden es dann auch erleben, daß die Spar kasseneinzahlungen, die jetzt so reichlich sind, die aber in der Hauptsache herrühren aus der Abstoßung der letzten Bar bestände, der Reserven, welche die Geschäftsleute haben, auf hören werden, daß diese jetzt eingezahlten Gelder dann vielmehr wieder abgehobci» werden. Es wird dann eine große Nachfrage nach Geld da sein, und die Kapitalisten werden nicht geneigt sein, die wenigen baren Gelder, die sie haben, zum Kleinwohnungsbau zu verwenden. Man hat ja schon früher die Erfahrung machen »nüsscn, daß nur wenige Mittel sür diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden. Die seitherigen Hilfsquellen, die Sparkassen, die Landeskulturrentenbank, und vor allen Tingen auch die Landes versicherungsanftalt und schließlich auch die Ortskrankenkassen und ähnliche Anstalten werden jedenfalls sür den gedachten Zweck nicht ousreichen. So bleibt jedenfalls kein anderes Hilfsmittel übrig, als daß der Staat unmittelbar größere Summen zur Verfügung stellt. Jedenfalls »vird die Ausnahme einer Anleihe nicht zu umgehen sein. Ls ist auch die Gründung einer Pfandbriefanstalt sür Zwecke des Wohnungsbaues vvrgeschlagei» worden. Ich glaube, das »vird sich wohl nach dem Kriege schwer verwirklichen lassen. Punkt 3 fordert ebenfalls wieder staatliche Zuschüsse und zwar zum Ausgleich der Baulostenverteuerung; er fordert ins besondere auch unverzinsliche Darlehen zu dem Zwecke, die Miet preise sür neu errichtete Kleinwohnungen auf das durchschnittliche, von den Baukosten in Friedenszeitei» bestimmte Maß herabzufctzen. An und für sich wird das Baue»» zunächst so teuer werden, daß mit einer gewaltigen Erhöhung der Miete,» zu rechne,» »st, wenn sich das angelegte Baukapital verzinsen soll. Sachverständige Schätzungen gehen dahin, daß wir mit einer Mietvcrteuerung um mindestens 125 Proz. rechnen können. Nach meiner Meinung ist diese Rechnung auch noch sehr knapp. Solche Mieten sind natürlich sür Kriegsteilnehmer unerschwinglich. Tie Mieten auch in den älteren Häusern würden Nachfolgen, es würde ein Kampf der Verzweiflung werden gegen den Mietwucher, der sich dann bemerkbar machen würde. Da gilt cs, abzuhelsen. Der Staat muß zinslose Tarlehen geben, sodaß also nur ein normaler An teil des Baukapitals verzinst zu werden braucht von dem be treffenden Unternehmer, sei cs ein Privatunternehmer oder eine Baugeuossenschast. Auf diese Weise allein wird es möglich fein, die Wohnungen in normaler höhe zu vermieten. Man hat vor geschlagen, um einen Ausgleich herbeizuführen, eine Mietsteuer vv>» 3 Proz. zn erheben von Mietern alter Häuser mit normalen Mietpreisen. Wir können uns aber sür dwse Mietsteuer nicht dog«ist«rn, wir glauben, sie würde zu Ungerechtigkeiten führen. Religionsgemeinschaft, die im Königreiche Sachsen durch G«i das Reckt zur Erhebung öffentlicher Steuern erhalten hat, ti in der einzelnen Kirchgemeinde schon dann «In, lv««n » der in dieser Kirchgemeinde belegenen Grundstücke eine Gemeind« einer solchen Kirche oder Rel Mitglieder zur Besitzwechselabaabe heranziel züglich der Grundsteuer für die vefreiung unter b. Artikel 2. Die Erhebung der Besitzwechselabgabe und Grundsteuer für die in Artikel 1 bezeichnete Kirche oder ReligwnSgememschaft erfolgt gegen die Vergütung nach § 27 Ziffer 2 deS Kirchensteuer- gesetzes durch die in § 63 des Gemeindesteuergesetze- bestimmten Organe der bürgerlichen Gemeinden. Artikel g. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1919 in Kraft. Aus der Begründung sei hervorgehoben: Bei Anwendung deS am 1. Januar 1916 in Kraft getretenen KirchensteuergesetzeS sind infolge de-Wortlautes der die Befreiung Andersgläubiger von der kirchlichen Besitzwechselabgabe und Grundsteuer regelnden Vorschriften in j 7 Ziffer 1 unter a und § 13 Ziffer 1 unter d in besonderer Beziehung auf die Mitglieder der israelitischen Religionsgemeinden Zweifel hervorgetreten, die im Hinblick auf ihre sachliche und rechtliche Bedeutung nur im Wege der gesetzlichen Auslegung behoben werden können. Die Regie rung hat sich daher gegenüber dem Anträge der Herren Abgg. Brodaus und Gen. (Antrag Nr. 17 und Antrag Nr. 102, Berichte der Zweiten Kammer; Antrag Nr. 89, Berichte der Ersten Kammer) sür den Fall der — inzwischen erfolgten — Zustimmung der beiden Ständekammern zur Einbringung eine- hieraus bezüg lichen Gesetzentwurfs bereit erklärt. Dieser Zusage wird durch die Gesetzesvorlage entsprochen. Die Fassung von Artikel 1 ist in enger Anlehnung an die beiden in Frage stehenden Paragraphen gewählt »vorden Die in Artikel 2 vorgesehene Regelung ist auch um deswillen dringend erwünscht, weil für die Befreiungen nach den angegebenen Vorschriften des Kirchensteuergesetzes weiter vorauszusetzen ist, daß nicht nur die Zulässigkeit der Erhebung der beiden Abgaben ausgesprochen, sondern daß auch deren tat sächliche Erhebung für jeden Fall durch geeignete Regelung ge währleistet sein muß. Diese Voraussetzung wird am beste», durch die Einhebling seiten der bürgerlichen Gemeinden erfüllt. Die den Gemeinden dadurch erwachsende Arbeitsbelastung wird ver hältnismäßig gering sein, insofern sie gleichzeitig auch für sich Besitzwcchselabgaben und Grundsteuern von den Grundstücken der Israeliten erheben. Nr. 114. Antrag zum mündlichen Berichte der ersten Deputation der Ersten Kammer über das König!. Dekret Nr. 20 auf Zustimmung zur Aufhebung der Gcbührentaxe für Verrichtungen von Diercirzt^n in gerichtlichen sowie in polizeilichen und fvm- stigen Verwaltungsangelegenheiten von» I.März 1882. Tie Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Zweiten Kainmer beschließen: der durch das Königl. Dekret Nr 20 vorgelegten Verord nung mit der Maßgabe zuzustimmcn, daß a) dem zweiten Absatz der Verordnung der Sah angefsigt wird: „Solche Abänderungen und Ergänzungen such dem nächsten Landtage zur Genehmigung vorzlll^e«."; b) in der Gebührenordnung unter 91, Allgemeine Bestim mungen, in Ziffer 5 Zeile 1 die Worte „im behördmh-u Auftrage" gestrichen »verden. Nr. 208. Antrag zum anderweiten mündlichen Be richte der Finanzdeputation L der Zweiten Kammer über Tit. 30 des außerordentliche»» Staatshaushaltsplanes auf die Jahre 1918 und 1919, Erweiterung des Bahn hofes Löbau (Sa.), erster Teilbetrag, betreffend. Die Deputation zieht ihren Antrag in Drucksache Nr. 178 zurück und beantragt, die Kammer wolle beschließen: dem von der Ersten Kammer gefaßten Beschluß: „die Königl. Staatsregierung zu ersuchen, die BahnhofSertveiterung in Löbau so cinzurichten, daß künftig direkte Wagen beziehungs weise ganze direkte Züge von Bautzen nach Zittau verkehren können" nicht beizutreten. Nr. 216. Antrag zum mündlichen Berichte der Ge- setzgebungsdeputatiou der Zweiten Kammer zu dein Dekret Nr. 31, betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenordnung für Rechtsanwälte und Notare oom 22. Juni 1900. Die Kammer wolle beschließen: 1. die Vorschrift unter I Satz 2 wie folgt zu fassen: „Die Erhöhung sällt weg, sobald § 1 des Reichsgesetzes vom 1. April 1918, R.-G.-Bl. S. 173, außer Kraft tritt."; 2. unter II zwischen d und I einzusügen: „In Nr. 25 Druck von V. G. T«ubner in Dresden.