Suche löschen...
Sächsische Staatszeitung : 06.10.1925
- Erscheinungsdatum
- 1925-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-192510067
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19251006
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19251006
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1925
-
Monat
1925-10
- Tag 1925-10-06
-
Monat
1925-10
-
Jahr
1925
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 06.10.1925
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
veUaU W Nr. 233 drr Sächsischen Stkatsjtituug DIE»» s. Oltddcr l»2k Amtlicher Teil. «us Blatt 3L2 de» hiesigen Handelsregister» >k heute die Firma Kurt Zschiesche in Borna und air ihr Inhaber der Kaufmann »urt Zschiesche in Borna eingetragen worden. Angegebener Geschäftszweig: Handel mit Kolo, nial- und Materialwaren. 3879 vorn«, 29. Sept. 1925. DaS Amtsgericht. Tas im Grundbuche für Grimma Blait 1404 aus den Namen Elisabeth vhl.Höfer geb. Hofmann ein« getragene Wohnhaus. Ouerstratzr S, soll am 2ö No» Kinder 1925, vormittags 11 Uhr an der Gerichts« pelle im «ege der Zwangsvollstreckung versteigirt werden. Das Grundstück, nach dem Flurbuche 8,6 Ar groß, ist auf 10000 RM. geschätzt. Die Ein sicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreff nden Nach. Weisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. 3877 Amtsgericht Grimma, 1. Okt. 1925. Aus Blatt 434 des hiesigen Handelsregisters ist am 31. März 192b eingetragen worden die Ge sellschaft für Beto«, und Eijenbetonbau mit de. schrSntier Haftung in Gießen. Eine Zweignieder, lassung bestell in Lichtenstein-Eallnberg. Der Sesell chaftsvertrag ist am 18. April 1913 abge- schlossen und am 13. Dezember 1924 hinsichtlich des Stammkapitals abgeändert worden. Gegen, siand des Unternehmens ist die Ausführung von Hoch, und T'kfbauten und aller damit zusammen hängender Arbeiten, insbesondere die Ausführung dvii Ei enbelonkonstruktionen, sowie der Kauf und die Verwertung etwaiger mit dem Unternehmen direkt oder indirekt zusammenhängender oder sich aus solche beziehender Patente und sonstiger Echutzrechte. Das Stammkapital beträgt 60 000 NM. Zu Geschäftsfühiern sind bestellt der Kaufmann 8mil Götz >.nd der Oberingenieur Max Fuhrig, beide m Gießen. Tie Geschäftsführer können nur pemeinschafllich die Gesellschaft vertreten und die Firma zeichnen. Dem Oberingenieur Wilhelm Langert, hier, ist Prokura in der Weife erteilt, daß er berechtigt ist, zusammen mit einem Äe- schäflesührer die Gesellschaft zu vertreten und die Fiima zu zeichnen. 3878 Amtsgericht Lichtenstein-Callnberg, den 2. Oktober 1925. Tas im Grundbuche für Schneeberg Blatt 7r0 aus den Namen des Baumeisters Paul Arthur Breischneider in Schneeberg eingetragene Grund stück soll am 4. Dezember 1925, vormittags 1« Uhr, an der Gerichtsslelle im Wege drr ZwangSvoll. streikung versteigert werden. Las Gr indstück ist nach dem Flurbuche 34,1 Ar groß und einschl. eines SägewerksschuppenS, eines LageischuppenS mit Fachwerkanbau, eines Hoch, flutgrabens mit Betonabdcckung ausschließlich dreier elektrischer Motoren, zweier Kreissägen, einer Hobel- Maschine, einer Bandsäge und der nötigen Trans. Missionen und Riemen auf 16 200 RMk. geschätzt. Es besteht au» dem Flurstücke Nr. 36L — neue Nr. 1030 — de» Flurbuchs Abt. Flur des Flur- buchs, ist mit einem im Rohbau b S zur Kellergeschoß, oberkante bergest, llten Wohnhause bebaut und diente als Zmmerplatz nnd Werkhof eines Baugeschäfts. Tie Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nach. Weisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 2b. Juli 1925 verlautbarten Versteigerungsver- merks aus dem Grundbuch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Auf forderung zur Abgabe non Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Fest, stellung des geringsten Gebots nicht berück, sichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungs- erlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. 3880 Schneeberg, 26 Sept. 1925. Amtsgericht. In das hiesige Handelsregister ist eingetragen worden am 30. September 1925; 1 auf Blatt 649, betr die Firma Wilhelm Dichaurr in Zittau: Die Prokura des Carl PeterS ist erloschen Für den Gesamiprokuristen Gustav Zimmermann fällt die Beschränkung der Prokura als Gesam Prokura weg; 2 . auf Blait 1694, betr. die Firma Stolle, Dege L Co. in Olbersdorf: Der Gesellschafter Bau» meiper Rudolf Schöbel ist ausgeschieden. 3881 Amtsgericht Zittau, 1. Oktober 1925. In das Handelsregister ist heute eingetragen worden: 1. Aus Blait 2493 betr die Firma Zöphel k Gräßer in Zwickau: Die Prokura des Kauf, manns Paul Ernst Gerber in Lengenfeld i. B ist eiloschen. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Hans Georg Die-rich Müller in Zwickau: 2. auf Blatt 59, betr. d'.e Firma Zwickauer Zciiung, früher Zwickauer Wochenblatt, Amts, vlatt, R. Zücklcr >n Zwickau: Tue Prokura des Kaufmanns Gottfried Marlin Lippmann und des vr. E ich Grönland, beide i» Zwickau, ist erloschen Prokura ist erteilt dem Major a. D. Iohannes Moritz Francke in Zwickau u. dem Verlagsdirektor Karl Wilhelm Max Augustin in Bockwa. 3882 Amtsgericht Zwickau, 2. Oktober 1925. Ler Prozeß kr SmWckffe Lickmerk. Torgau, 5. Oktober. Der Vorsitzende erklärt bei Eröffnung der Eitzing, daß ihm säst täglich anonyme Schrei ben zugingen, auf die er persönlich nicht» gebe, die er aber der Staatsanwaltschaft zur eventuellen Verfolgung übeigebe. Die Verteidigung interpelliert dann den Vcrsitzeuden, wie die Stellung deS Gerichts be treffend der Casseler Akten zu verstehen sei. Der Vorsitzende erwidert, daß der Inhalt dieser Akten für diesen Prozeß keine Rolle spiele. Ss sei für dieses Gericht nicht maßgebend, welche Stellung eine and. re Brhörve einnehme. R-chtsanwalt Blume bemerkt darauf, daß er aus den Casseler Akten nachweisen wollte, daß von der Kceissparkaffe Wildlingen 22 Spar kassenbücher verwandt worden sind, um einer Firma Geld zu vcrfchaffcn. Ter deutschnationale Landrat von Morsbach sei im Aufsichtsrat der Kreis- sparkasse und die erwähnten Geschäfte seien in seinem Auftrag gemacht worden. Der Zeuge Mühlenbesrtzer Knopf- Liebenweida, Vorstandsmitglied der Liebenweidaer Kreis,paikaffe, soll sich über en Gespräch zwi- schcn dem Landrat Vogl und dem Stadtbank- dnekwl Krabbe äußern. Der Zeuge kann aber so gut wie gar nicht» bekunden und e» hat den Anschein, als ob er sich nicht viel um die Ange legenheit gekümmert hat. ES wi d nun der Kriminalkommissar Seiffert gehör , der den Angeklagten MerreS zuerst in Berlin vernommen hat. Bon Merre» ist behauptet worden, daß sowohl die ihn vor- führenden Kriminalbeamten wie auch Seiffert an ihn die Frage gerichtet hätten, welcher politisch,« Partei der Landrat Vogl angchöre. Auf Befragen de» Verteidiger» bestreitet der Zeuge da», gibt dann die Möglichkeit zu, behauptet aber am Schluß der Verhandlung, bop er eine solche Frage nicht gestellt habe. L«r Vorsitzende schneidet weitere Fagen dieser Natur ab, und ein von der Verteidigung brawrazler Gericht»beschluß gibt ihm recht. Im übrigen macht der Zeuge keine bemerken»- vnten Aussagen. Der Zeuge Regierung»rat a. D. Wienbeck ist vorstand»mitgl'kd d?r Pommersch. Märki- scheu Wirtschaft».A.-G. sn Berlin, an der auch di; Pommersche Giro-Zenirale al» Aktionär teleiligt ist. Ersteie ist von der Giro-Zenirale gtb-len word.n, die Schmidthal»schen ver- hllltnisse zu prüfen. Da» sei geschehen und »eisucht norden, da« Unternehmen zu, saniere«. Aa ein Gespräch zwischen voal und! Krabbe b.treffs der Galligkeit d:r Liebenwerdaer Girc» kann sich der Zeuge nicht erinnern. Der Zeuge Rechtsanwalt Pott ist Justitiar der Pommersch-Märkischen WirtschaflS-A.-G. Auch er weiß nichts von dem vorerwähnten Gespräch. Es sei leine Rede davon gc- wesen, daß die Wechsel von Liebenwerda nicht bezahlt werden. Selbst wenn die Gültig, leit der Liebenwerdaer Guos theoietisch in Er- wägung gezogen sein sollte, kam das p aktisch nicht in Frage, da ja noch über die Sanierung der Firma Schmidlhas weiter verhandelt worden sei. Sparkassendiiektor Krabbe wird nochmals über sein Gespräch mit dem Landrat Vogl vernommen. Er bleibt bet seiner Aussage, gibt dieser aber jetzt die Auslegung, daß er den Eindruck gewonnen hätte, als wenn Vogl persönlich nur die Verantwortung von sich abwälzen wollte. Der Vorsitzende schreitet nun nochmals zur Vernehmung der beiden Angeklagten, indem er ihnen aus dem Protokoll mehrere be- lastende eigene Aussagen vorhält. Der Angeklagte Vogl behauptet, daß er diesen Aussagen keinen besonderenWert beigemessen habe. Wenn er Falsches unterschrieben habe, so nur um der befürchteten Berhaf. tung zu entgehen ES sei ihm auch nicht möglich gewesen, fcine «nsfagen gegen die Meinung des Oberstaatsanwalts turch« znsktzcn. Auch der Angeklagte MerreS b.hauptet, bet seiner Vernehmung durch den Staatsanwalt von diesem beeinflußt worden zu sein. Er will die ihn belastenden Protokolle nur unter- schrieben haben, weil man ihm sagte, er ver schlimmere sonst nur seine Lage. Angesichts dieser Behauptungen sieht sich da» Gericht veranlaßt, nunmehr den Oberstaat»- anwalt zeugeneidlich zu vernehmen. Oberstaatsanwalt Ur. Thielsch bestreitet die von den Angeklagten gemachten Angaben. In- folge der aberhebenden Auftretens des Angeklagten MerreS, da» später auf das Augenleiden des Mer reS zurückgesührt wurde, habe er diesen zunächst allerdings schroff behandelt. Späier habe er ihn aber milder behandelt. Auch den Ange- klagten Vogl habe er durchaus loyal be- handelt. Es läge ketn Grund vor, zu be- hauplen, daß die in der Voruntersuchung ge- mack len AuSsag n erzwungen wurden. Damit i t die MontagSoerhandlung beendet. ES ist rur noch ein Zeuge zu vernehmen, der! Recktkanwalt SeorgewSki v rlin, der Rechtsberater! der beiden Angeklagten war. Dieser Zeuge soll! am Dienstag vernommen werden. Bund Deutscher Frauenvereine. 14. Generalversammlung. Am Montag vormittag wurde in Dresden die 14. Generalversammlung Deutscher Frauen, vereine eröffnet. Das Tagungslokal, der große Saal des städtischen AuSstellung-palaste-, war mit den Reich-farben Schwarz-Rot-Gold und mit den sächsischen Landesfarben geschmückt. Die sächsische StaatSregierung war durch Ministerialrat vr. Maier vertreten, ferner waren erschienen Ver. treter des sächsischen Landtages, der Stadt Dresden, des österreichischen und siebenbürgischen Frauen, bunde», der sämtlichen Wohlfahrts- und Fürsorge- verbände und zahlreicher verwandter Korpora. Nonen. Der Internationale Frauenbund Halle schriftlich seine Glückwünsche zu der Tagung aus- gesprochen. Die Bundesvvrsitzende Emma Ender richtete in ihrer Eiöffnungsansprache Worte der Begrüßung und des Tankes an alle einzelnen Vertreter der Behörden und der teilnehmenden Vereine und Korporationen. Nach den üblichen Begrüßungsansprachen der Behördenvertreter usw. und Vornahme einiger Wahlen wurde in die Tagesordnung eingetreten. Das Thema lautet: Ler Frauenwille i« der sozial-hygienischen und der Sulturgesetzgebung. vr. Elsa Matz (Stettin) sprach über: Der Frauenwille in der gegenwärtigen Ge- setzgebung auf dem Gebiete der Volks kultur Nach ihren Ausführungen tritt die Frau mit einem besonderen Bl ck, mit einer zielsicheren Einstellung an die kuliurpolitische Gesetzgebung heran, um durch ihren Frauenwillen diesen Gesetzen ihr besonderes Gepräge zu geben. Die zermür benden Einflüsse der Kriegs- und Nachkriegszeit bedingen zunächst das Ausrichten von Dämmen gegen die Hochfl 1 sittlicher Verwilderung, die über unser Volk hinweggeht, sie bedingen Abwehrgeietze. Als solche kennzeichnen sich die fünf bedeutsamen Kulturgesetze, das Gesetz über den Schutz der Jugend, das Schantstältengesetz, das Reichsbühnen, gesetz, das Reichslichtspielgesetz und das Gesetz zur Bewahrung der Jugend vor Schund- schriften. Von dem Gesetz über den Schl tz der Jugend bei Lustbarkeiten sagte die Re- fcrentin, daß die Bestimmungen als Ganzes zweck- mäßig erscheinen Es frage sich jedoch, ob das Verbot von Fall zu Fall genügt, weil zweifellos der Behörde nicht alle ungeeigneten Lustbarke'ten auf- fallen und manche Veranstaltung unbeachtet bleibt, die einer Prüfung durch das Jugendamt nicht standhält. Es müsse deshalb verlangt werden, daß d s Jugendamt m jedem einzelnen Falle gehört werden muß. Tie vorgesehenen Strajen erscheinen angemessen. Insbesondere wird die Möglichkeit der Entziehung der Konzession begrüßt. Das Schankstättengesetz müsse unbedingt das Gemeindebestimmungsrecht bringen, das durchaus nicht zur Trockenlegung führe, wohl aber zu einer Verminderung der Alkoholschankstäiten, die bei dem Überhandnehmen von Lielen, Bars, Likörstuben von jedem Einsichtigen begrüßt werden sollle. Tas Reichsbühnengesetz solle die Sicherungen bei der Konzessionserteilung erweitern und verstärken. D ese Bestimmungen werden ins- besondere wertvoll sein für manche Großstädte, in denen heute Theater und Kleinkunstbühnen c.uf- einanderstoßen und eine kultur chädliche Überfülle flachster Kunst in seniationeller Aufmachung nur den niedrigsten Jnstinlten des Publikums dient. Als posilive Ergänzung eines Reichsbühnengesitzes sei e ne weitgehende Stützung der gemeinnützigen und Volksbühnen in Aussicht zu nehmen. Tas R e i ch s l i ch t s p ie l g ej e tz von 1920 habe außer- ordentlich günstige Folgen gehabt. Anderseits dürfe nicht verkannt werden, daß die Verbots gründe des Lich spielgesetzes nur rin sehr grober Filler sind, und daß heute eine Anzahl von minder- wertigen Filmen in Deutschland täglich laufe, und in der Augenfälligkeit der flirrenden Leinwand einen Volksverführer größten Si-Is darstellen. Eme Reform des Gesetze- werde den Re chstag im Winter beschäst g.n. Für d eses Gesetz sei zu fordern eine Erweiterung und Verschärfung der Vei bo sgründe. Weiter müsse der Begriff „entsiitlich-nd" durch einen weiteren Verbotsgrund crgän t werden, der sich gegen die Schundfilme richtet. Um den sehr schwierigen Ausschluß der Jugendlichen von den für sie ver botenen L chibildervorführungen bester zu sichern, sei der Besuch n cht nur für den Unternehmer, sondern auch für den Jugendlichen mit Strafe zu ahnden. In die Prüskammer müßten möglichst auch Beisitzer aus der Provinz zugezogen werden. Ein wunder Punkt sei ost die örtliche Reklame mit den au reizenden und nervenoufpeitschenden Bildern, die meist der Filmprchflelle nicht mit vorliegt. Tie tägl ch steigende Hochflut der Schund- und Schmutzliteratur laste eine balvige Verabschie dung des Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schundschriften wünschen, das durchgreifende Maßnahmen Vorschläge. Die deut- chen Frauen würden die Auswirkung gerade dieses Gesetzes mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgen. Nach sehr ausgiebiger Auchprache wurde eine Lnischlteßuug angenommen, in der die Generalversammlung grund ätzlich den Entwürfen deS Gesetzes über den Schutz derJugend bei Lustbarkeiten, des Gesetze» zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften und dem Reichslichtspielgesetz von 1920 zu. stimmt, sich aber dafür einsetzt, daß 1. das Schutzalter für de Jugend in allen Gebieten gleichmäßig auf 18 Jahre festgesetzt wird, 2. daß in der Novelle zum Reichsk'chtspielgesetz die Ler- botsgründe durch Ausnal me einer Bestimmung gegen Bildstreifen, die lediglich der Befriedigung n edriger Instinkte dienen (Schundfilme) rr- weitert werden, daß die Zuziehung von Be sitzern aus der Provinz ermöglicht werde, und daß die öriliche Filmreklame stärker überwacht werde, 3. daß im Gesetze zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Cchmutzschriften die Ein deziehung von Bildwerken, Bilder- mappen ohne Text und Ansichtspost karten erfolge und de Strafe der Einziehung der Schundschriften weiter ausgedehnt werden 4. daß bei Durchführung der Gesetze, sofern sie dem Schutz der Jugend dienen, im weiten Maße die Mitwirkung der Jugendämter heran- gezogen und diese sür die ihnen daraus erwach senden Aufgaben ausgestaltet werden, 5. daß die Mitwirkung der Frau bei allen Verwal- tunSstellen, Piüsstellen, Überwachungsbehörden, sowie bei den Gerichten, sofern sie mit der Be urteilung von Schmutz und Schund zu tun haben, besser als bisher gefühlt werde. Eine andere Entschließung betraf dte «ltoholsrage. Darin wird verlangt, das am 18. Februar d. I. von der Mehrheit des Reichstages grundsätz- lich als notwendig erklärte Schutzgesetz gegen die Alkoholgefahr ohne weitere Verzögeiung zur Be ratung zu stellen. In erster Linie wird ein Ge meindebestimmungsrecht (Reichsgefetz) in einer Form gefordert, die dem Volle ein un veräußerliches und uneingeschränktes Selbstbestim- mungsrecht über Umfang und Alt des Alkohol- Handels gewährleistet. Ausdrücklich wird gefordert, daß dieses Abstimmungsiecht der Urwähler über den Umfang der zulässigen Schankeilaubnis im all gemeinen und die Erteilung einzelner Erlaubnisse im besonderen auf die Abstimmung über Fest- setzung der Polizeistunde ausgedehnt werde. Ter Nachmittag brachte ein Referat von Frau Regierung-rat a. D. vr. Ul ich-Beil über die gegenwärtige sozial-hygienische Gesetzgebung. Die Notwendigkeit, das Gesetz zur Be kämpfung der Geschlechtskrankheiten bald zu verabschieden, ergäbe sich aus der be- drohlich forischrenenden Ausbreitung der Ge schlechtskrankheiten Tas Grundprinzip des n.uen Gesetzes sei der Versuch, die Geschlechtstrankheilen durch gesundheiil che Maßnahmen einzudämmen. Im engsten Zusammenhänge mit diesem Vorgehen steht die Abschaffung der polizeilichen Reglemen tierung der Prostitution, die versagt habe, und ihr Eriatz durch vorwiegend ärztliche und sürsorgerische Behandlung. Angesichts der augenblicklichen ach- läge müsse der Wille der Frauen drrauf Hinzielen, eine möglichst baldige neue Beratung des Ent wurfs im Reichstag durchznsetzen In der Frage der sogenannten Kurierfreü eit weide man von zwei Übeln das kleinere wählen müssen und im Inter esse der lückenlosen und erfolgreichen Behandlung der Geschlechtskrankheiten die Laienbehandler aus schließen müssen. Wahrscheinlich werden auch neue Kämpfe um den Prostitutionsparagraphen entbrennen. Die Referentin glaubte, den Kvmpromißanträgen des bevölkerungspolitischen Ausschusses zustnnmen zu müssen. Beachtlich sei, daß in dem neuen Ent wurf der § 13a der ehemaligen Ausschußfassung fehlt, wonach Wohnungsbeschräntungen auf be stimmte Straßen wegen gewerblicher Unzucht (Kasernierungen) verboten sind. Die Frauen würden die Wiederaufnahme dieser Bestimmun gen fordern müssen. § 15 Absatz 2, der das Ausstellen, Ankündigen oder Anzeigen von Gegen ständen die zur Verhütung von Geschlechtslranik- he ten dienen, straffrei läßt, habe auch seine Gegner gefunden. Möge diese Siellungnahme vom be- völkerungcpolilischen Standpunkte aus verständlich sein, den taisächlichen Verhältnissen des Lebens sowie der Natur der Gefchlechtsbeziehungeu trage sie in keiner Weise Rechnung. Gerade die Frauen hätten allen Grund, sich für die Freigabe dieser Mittel, die ja auch zum Teil antikonzeptionell wirken, einzusetzen, vorausgesetzt, daß es amtlich geprüfte Mittel sind und ihr Vertrieb lediglich durch den anständigcn Sanitätshandel erfolgt. Tann beschäftigte sich die Referentin mit dem Reichsbewahrungsgesetz, um schließ- lich ausführlich auf den he ß umstrittenen § 218 des Strafgesetzbuchs (absichtliche Fruchtabtreibung) emzugehen. Die Wirtschaft. licheNot als treibende Kraft für die von den Frauen selbst gewollten oder veranlaßten Ein- griffe könne gar nicht ernst genug genommen werden. Trotzdem sei an der prinzipiellen Straf- barkeit der Abtreibung fest »halten, doch müsse eine weitgehendeRevision der jetzt gültigen Bestimmungen erfolgen. Es müsse deshalb von der neuen Fassung des Abtreibungsparagraphen zu fordern sein, daß erstens die Gesundheit der Frau geschützt wird, indem man sie nicht zu kopflosem Handeln treibt, sondern ihr den Weg zum Arzt öffnet, ferner wären bindende Richtlinien herauszuarbeiten sür das Urteil des Arztes und zwar im Hinblick auf die medi- zimsche, soziale und eugcnet'sche Indikation. Auch sei zu fordern, daß in der Fassung des zukünftigen Strafparagraphen das Ermessen der Richter, von Strafe abzusehen, nicht auf den Versuch be schränkt, sondern auf die Tat selber ausgedehnt wirb. Schließlich wäre zu erwägen, ob der Ver such der Abtreibung nicht überhaupt straffrei sein sollte. Ani Schluffe sagte allerdings die Rednerin sehr zutreffend: Wenn wir nicht uns und andere belügen wollen, müssen wir uns eingestehen, daß das jetzige Mißverhältnis zwischen Ein- kommen und Unterhaltskosten noch auf Jahre hinaus bestehen bleiben wird und damit der stärkste Antrieb zur Mißachtung des Gesetzes auch weiterhin seine Wirkung tun wird. Auch diesem Bortrage folgte eine längere Aussprache, in der sich ReichrtagSbgeordnete Frau vr. Stegmann vom ärztlichen StandpunH gegen die Beibehaltung der grundsätzlichen Straf- baiket der Abtreibung aussprach Aus ethischen Gründen könnte man aber nur die Abtreibung be» dauern. Das Strafgesetz gefährde geradezu die Gesundheit der Frauen, weil er sie aus dunkle Wege führe. Die ganze Frage sei nicht eine Be rufs- oder Parteisrage, sondern eine Frage der Weltanschauung. Das Interesse der Mutter falle hier mit dem Staatsintereste zu sammen. Die Berhältii sse würden sich erst bessern, wenn sich d>e Lebenshaltung der breiten Mosten gehoben haben wiro. Die Aussprache geht am DienStag weiter.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)