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' .... InteWmz- mch WochmkM ' ' ' für - ' . . ' ' ' , Frankenberg mtt Sachsenburg und Nmgegend. 5-^/ Amtsblntt äes Hönigl. Gerirktsmutes mä äes AIEMes Ät MMWrberg. / . E4« Sonnabends, den 11. August. WgimtmachMg Se. Majestät unser Allergnädigster König haben die zahlreichen Beweise von, Liebe und Anhänglichkeit, welche Ihm auf der in den Tagen vom 29.. vorigen Monats bis zum 5. dieses Monats durch, einen Theil des WKgen Regierungsbezirks unternommenen Reise, allseitig von Stadt und Land gegeben wordwMd, , mit lebhafter Freude und Gcnugthuung empfunden und mich ausdrücklich beauftragt, sämmt- lichen Bewohnern der von Ihm berührten Gegenden und Ortschaften. Seinen aufrichtigen Dank und Seine volle Befriedigung öffentlich auszusprcchen, nicht minder auch Seine dankbare Anerkennung für den-herzliche« Emhffaüg au^Ecken, der Seinem Durchlauchtigsten Gaste; Sr. Kaiserlich Lönk^ichew Höhett deitk TtoMcWg Leopold von Toscana, allseitig zu Theil geworden ist. Ganz besonders haben Se. Königliche Majestät noch hervorgehobev, wie wohl- thuenb cs Ihrem Herzen gewesen sei, wahrzMehmen- daß überall Landwirtschaft, Gewerbe und Industrie in sichtlichem VoMreiten und Gedeihen begriffen sind. , Zwickau, den 6. AuguK t^6v. D e r Kreis-Director. - von Schtimpff. B e r i ch t i gnng für das Dorf Auerswalde. In "der Quittung bi«. 61 dieses Blattes, die für Gelenau eingegangenen milden Gaben betreffend, ffnd in Folge eines von mir verhangenen Fehlers nur 1 Lhlr. 3 Ngr. 1 Pf. als der Schü^ tzengrsellschaft zu Auerswalde aufgeführt. Wenn jedoch von-derselhen-ein dechleicheff »ö» , " Einem Ähaler 23 Ngr. 1 Pf. wirklich in meine Hände gelangt ist, sF wirb jener Schreidesehler hiermit berichtigj. , Frankenberg, am 6. August 1860. Amtwaun Gessel. Auffindung eines unbekannten Leichnams. Am 7. August in der Mittagszeit ist im sogen. Mundholze, auf Lichtenwalder Flur an einer Eiche hängend ein unbekannter, Unten näher beschriebener, männlicher Leichnam, der allen Kennzeichen, n-ch höchstens 12 Stunden gehangen hat, aufgefunden und gerichtlich aufgehoben, alsdann aber vorschrifts mäßig an die Direclian der Anatomie abgegeben worden. " " ' Man bringt Solches zur Ermittelung der Person deS Entleibten mit dem" Bemerke» zur Lffintt^