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Ef ^lüelkgenz- und Wchenbtatk Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. Amtsblatt äes König!. Gericktsarntes Mä äes StsättMes Al H-snKenderg. 51. Mittwochs, den 27. Juni. . 18AO« Verordnung des Ministeriums des Innern, e gänzliche Wiederaushebung gegen die Rinderpest in Böhmen getroffener Maß- , regeln betreffend. ' Das Ministerium des Innern hat beschlossen, die nach der Verordnung vorn 12. vorigen Monats infolge der im vorigen Jahre in Böhmen aufgetretenen Rinderpest noch untersagt gebliebene Einfuhr von lebenden» Hornvieh auf der Dresden-Prager und Zittau.Reichenberger Eisenbahn auS Böhmen nach Sachsen nunmehr ebenfalls wieder freizugeben. Dresden, am 18. Juni 1860. Ministerium des Inne r n. ' > Frhr. von Beust. Schmiedel- 8. Bekanntmachung. Vom Gesetz, und Verordnungsblatt ist das 7te Stück von diesem Jahre, enthaltend: ' ' - Wo. 32. Bekanntmachung, die dem Spar- und Vorschußvereine zu Dohna und der Spar- und Vorschußcaffe zu Falkenstein verwilligte Slempclbefreiung betreffend, vom 19. Mai 1860; »o. 33. Decret, wegen Bestätigung der Statuten des Creditvereins zu Oschatz, vom 24. Mai 1860; 8o. 34. Verordnung, die Anlage einer Zweigbahn der Leipzig. Dresdner Eisenbahn von CoSwig nach Meißen betreffend, vom 30. Mai 1860; . .l «o. 35. Verordnung, den Wegfall der Zuschläge zu den" direkten Steuern auf daS Jahr 1860 - betreffend, vom II. Juni 1860; dio. 36. Bekanntmachung, die dem Creditverein zu Oschatz bewilligte Stempelbefreiung betreffend, vom II. Juni 1860; : - erschienen und zu Jedermanns Einsicht au Rathsstelle auSgrlegt. Frankenberg, am 25. Juni 1860. DerStadtrath. Meltzer, Bürgermeister. keliaontmneinmx. künftigen Montag, als -eu » Juli 1800, von Vormittags 9 dis Nach^nittaiHs 5 Uhr, - soll die Neuwahl wegen theilwriser Ausscheidung der Deputatiou-rmt-lirder der hiesigen Weberiunuu- pattfindrn. - tz -