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- rsr mann in Dresden zu beziehen find, im Uebrigen aber hat «an auf di» Seite 375 dieser Blatte» vom Jahre 1860 adgedruckte Bekanntmachung zu verweisen, welche von dem Stadtrath zu Krankea berg für die Stadt bestimmt, Seiten des Gerichtöamtes adoptirt und al» für fam«Mch< Dörfer seines Bezirkes gültig, in dem Amtsblatt hiermit publicirt wird. . V Wie zu verfahren, wenn sich herausstellen sollte, daß die fraglichen tollen Hunde noch ander« Tbiere, als die bis jetzt bekannten gebissen haben sollten, dies ist den OrtSgerichten sattsam bekannt, Umsicht und Energie, da nöthig unter Anrufen deS Amtes, wird tintrelenden Falle» am Ort sein. Den Besitzern der eingesperrten, oder mit Maulkörben versehenen Hund« wird drren sorgfältige Beobachtung bei Vermeidung ernstlichen Einsetzens zur Pflicht gemacht. Frankenberg, am 16. Juni 1860. , DaS Königliche GerichtSamt daselbst. Gensel. Bekanntmachung. DaS Königliche Hohe Ministerium des Innern hat dem Blattbinder Edward Bernhard Bött ger von hier für ein von ihm hergestelltes, verbessertes Webeblatt auf unsern Bericht eine Prämie von Fünf und Zwanzig Thalern bewilligt. Das Böttger'sche Blatt, welches von den Herren Weberfabrikanten Pelz und John hier über eia Jahr lang in Anwendung gebracht worden ist, hat offenbare Vorzüge vor dem sogenannten „gebun denen Blatt", während es sich vor dem sogenannten „gelätheten Blatt" wenigstens durch größere Billigkeit des Preises auszeichnet. Wir machen hierauf unsere im Weberfache arbeitenden Mitbürger mit dem Wunsche aufmerksam, daß eS dem Böttgerschen Blatte, sich Eingang zu verschaffen, recht bald gelingen möge. Frankenberg, am 18. Juni 2869. DerStadtrath. Meltzer, Bürgermeister. Auf Antrag der Erben soll das zu dem Nachlasse Carl August Gelbrich'» von Berber-dorf gehörige, daselbst gelegene 2^-Hufengut klo. 8 im Brandcataster, k'ol. 8 im Grund« und Hypotheken- Buche, weiches ohne Jnventarien 13781 Thlr. 5 Ngr. —« gewürdert worden ist, den 2. Juli 1860 Mittags 12 Uhr und zwar im Gutsgebäude zu Berbersdorf öffentlich 'versteigert werden. Die Beschreibung des Grundstücks, die Verkaufsbevingungen und Verzeichnisse dtr mit zu über gebenden Jnventarien-Stücke sind an Gerichtsamtsstelle hierselbst, sowie in Berbrrödorf öffentlich an geschlagen. Bietungslustige haben sich< daher am obenbezeichneten Lage Vormittags im Gelbrich'schen Nachlaß- grundstücke zu Berbersdorf einzufinden und der öffentlichen Feilbietung, Mittag» 12 Uhr sich zu ver sehen. Hierauf sollen Lags darauf . den 3. Juli 1860 von früh 9 Uhr an und nach Befinden die folgenden Lage die Nachlaß-Mobilien, worunter sich ein« braune 4jährige Stute, eine einjährige Kalbe, ein junger Stier, «in Mutterschwein, zwei Bienen stöcke, mehrere Wirlhschaftswagen, ein Kutschwagen, Rennschlitten und andere wirthschaftliche und sonstig« Gegenstände befinden, gegen sofortige Baarzohlung meistbietend verkauft werden. Gerichtsamtswegen wird dies hiermit öffentlich bekannt gemacht. Haynichen, am 26. Mai 1860. DasKönigliche GerichtSamt. Geudtuer. kvknnnImaelnmK. Künftigen Montag, als den 0. Juli 1860, r Vormittag» 9 Uhr, -