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— 390 — . «ioen vollen JahreSbetrag ordentliche Steuer bei der G «werde« und Personal steuer zu stellen. tz. 4. Der nach h I an dem Gewerbe- und Personalsteuerzuschlagt gewährte Erlaß leidet auch auf die von Ausländern für ausgestellt« Gewerbesteuerscheine oder nach Verdiensttagen zu entrichtende Gewerbesteuer und zwar dergestalt Anwendung, daß vom I. Juli laufenden JahreS ab die bei Ausstellung solcher Scheine, beziehentlich nach Verdiensttagen einkretende Steuererhebung auf die or dentliche Gewerbesteuer zu beschränken ist. Es treten daher von obigem Zeitpunkte die Vorschriften in h 2 der Ausfübrungs-Verordnung vom 14. Juni ItzL9 außer Wirksamkeit. Hiernach haben sich die Steuerbehörden und sonst Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, den II. Juni 1860. - Finanz-Ministerium. Frhr. v. Friesen. Zenker. Bekanntmachung und Warnung für- die Dorfschasten des Amtsbezirkes, mehrere tolle Hunde betreffend. Am 12. dieses MonatS, etwa Vormittags 9 Uhr, ist ein kleiner herrenloser Hund, DachSrace, schwarz, oder wenigstens sehr dunkelbraun von Farbe, mit langer Ruthe und weißem Fleck am Kopf, in JrberSdors wahrgenommen worden, jedenfalls derselbe, der später in der lOlen Vormittagsstunde desselben TageS in Neudörfchen einen Hund und eine Gans in zwei verschiedenen Gehöften gebis sen, dann aber, ohne Dittersbach zu berühren, nach Berthelsdorf zu, seinen Weg genommen, wo er sechs Hunde und vier Katzen verwundet hat. . Am nämlichen Tage früh in der 4ten Stunde ist auch ein kleiner schwarzer herrenloser Hund, mit langen Haaren, wir er gekennzeichnet wird, durch das Dorf Altenhain gelaufen, in der 5ten Mor genstunde aber' hat ein ähnlicher Hund in der Mühle zu Lichtenwalde den Kettenhund gebissen und etwas später wiederum einen Hund in OrtelSdorf verwundet. Ob nun gleich die gebissenen Thiere sämmtlich sofort getödtet worden, so ist doch wenigstens in hiesigem Amtsbezirk keiner jener, jedenfalls tollen Hunde, zu erlangen gewesen. - Daß 2 verschiedene Hunde am Morgen deS 12. dieses Monats Schaden, angestiftet, ist als fest stehend zu betrachten. Ob der Hund, den man am 12. dieses MonatS früh in der 4ten Stunde in Ältenhain gesehen, der nämliche ist, der dann in der Lten Stunde zu Lichtenwalde und Ortelsdorf Hunde gebissen, oder ob der in Ältenhain wahrgenommene Hund als der 3te tolle Hund sich betrachten läßt, der sich am 12. dieses Monats auf den Dorfschasten Herumgetrieben, muß dahin gestellt bleiben. Ist zwar nicht aufgeklärt, woher der oben, am Eingang erwähnte, in JrberSdors herrenlos betrof fene, dann nach Neudörfchen und Berthelsdorf gelaufene Hund gekommen, so beruht dagegen in ziemlicher Gewißheit, daß der in Lichtenwalde und Ortelsdorf,verfolgte Hund von Oberwiesa dahin gekommen, da er sich der Lichtenwalder Mühle von der Hofaue aus genähert hat. Jedenfalls ist der letztere tolle Hund derselbe, der am Tage zuvor, den 11. dieses Monats gegen Abend in zwei Gutsgehöften zu Euba Hunde verletzt hat, kann man aber einer derartigen Annahme Raum geben, so muß er, da zwischen Euba und Lichtenwalde die Dörfer Oberwiesa, beziehentlich Niederwiesa liegen, wenigstens Oberwiesa berührt haben. Nun ist zwar bereits sofort durch besondere Verfügungen an die Ortsgerichte zu Jrdersdorf, Neudörfchen, Lichtenwalde, Ortelsdorf, Altenhain, Ober- und Niederwiesa angeordnet worden, die sämmtlichcn dasigen Hundebesitzer zu bedeuten, bei je 2 Thlr. 15 Ngr. — - im Zuwiderhandlungsfall, entweder die Hunde 12 Wochen lang tingesperrt zu hallen, oder sie mit zweckmäßig construirten Maulkörben zu versehen, inzwischen nimmt man auch in dem Amtsblatt Ver anlassung^ diese Bedeutung für die Hundebesitzer in den genannten, dem Amt Frankenberg unterste henden Dörfern um so nachdrücklicher zu wiederholen, als sie nicht eine von dem Amt beliebte, son dern durch.Gesetz und Königliche RegirrungS,Verordnungen vorgeschrieben ist. Die bezirkSthierärztliche Behörde, wie die Gendarmerie wird die angeordnete Maßregel, ob die Be deutung chlle Hundebesitzer gehorsamen, noch besonders controliren. Auch hier sei erwähnt, daß geeignete Hund-Maulkörbe beim Riemer Kretzschmar und Nadler Herr-