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nrlr)- rrS' r !n L .i'.tlr-T - rung der Bespannung für dir Landspritze verpflichtet: 777 7 n e r n Frankenberg, am 5. Decembcr 1859 und Strafe ge- L'- :rch!»vr . , «sfrzt« ,:t5!r5 ü.^iPemtts znutHürI 2:6 M -i^n^ st e r i u m d e s Z n : ' 77 ': Für, dxn Minister:,.. Kohlschütter« Beilage O «»-WÄW ' '^eS'. ' dieWÄUür- ! --7 v'Ä—- ch : i-p-* n 2 RekamlmachMg. I klirrt nr^l -,ür>r'^ .'K kit^^ rr. "i. Bekanirtmachttng. Da in neuerer Zeit wahrzunehmen gewesen ist, daß die Ausbietung von Loosen ausländischer Lotte rien, deren Vertrieb im Königreiche Sachsen durch daS, Gesetz Mhr 4. December 1837 verboten ist, sowie die Feilbietung der sch«r vuM^ die BekaNNtmachstüg ^«ra Se^ember 1836 § 4 (Gesetz und VerordnungS-Blatt vom Jahre 1836 p»x. 213) verboterzen Promeffenschei^ überhand genommen hat, so "werben die Herausgeber und Redakteure von Aeisschriffw:chitK-tch Mr Warnung und Nachachtung davon in Kenntniß ges.tzt, dass Die, Kreisdirectionen und Polizeiobrigkeiten - angewiesen worden sind, auf die Nichtbeachtung odgedachter Verbote ein besonderes, wachsam^ Merk zu richten und gegen Uedertreter derselben, namentlich auch gegen diejenigen Herausgeber? And Rebaclenre vpn Zeitschriften, welche öffentliche Ausbietungen verbotener Lotterie- und ProMeffeafpittr in die von ihnen herausgegebenen oder rcsp. redigirten Zeitschriften aufnehmen, mit Rücksicht guf,H 12 des Gesetzes vom 4. December 1837 unnachsichllich einzuschizeiten. Dieses Verfahren wird, soviel insbesondere die AusbieLung von Obligationsloosen ausländischer Lotterie-Anleihen desMt;,^Mcht: vtoö bei denjenigen Ausbietungen, bei welchen der Rückkauf der Loose nach 'erfolgter Ziehung ^nrsijrochen und daoci den Käufern nachgelassen wird, anstatt des vollen Betrags kür dey Anleiheschein:Mt Untcrlchüd des An- und Verkaufspreises einzuienden, sowie bei denjenigen Annoncen, in weichemLor .Verkäufer sich erbietet, „den Betrog vorzulegen,^ sondern überhaupt bei jeder ApsbittpHg dtM^ Loose einzittreten Haden , aus welcher nicht mit Gewißheit. ,zu. entnehmen ist, daß hei AApAhrHe dtr Offerte der Original-Staaisschuldschiin von dem Käufer eigenthüntlich erworben wird und letzterer völlig freie Verfügung über denselben/erlangt. Du Herausgeber und; RedMeur^ haben cs daher lediglich sich selbst zuzuschreihen-, wenn sie Mgen Aufnahme woH^A eine verschleierte.Ausbietung von PromeHnspiele^ ejctanul wird , Wr Verantwortung zogen werden., " " .. - . . - Dresden, den 24. November 1859. eka MUK.M« 3/ die StadtverordnetenergMzmlKswaht^veM^ -k2rMachvem zur diesjährigen^SLvtStrvrdnettN'tkgänzühASWilN''^ n i '! t ltrnck» :rs 7-2der zwölfte lDecemih-irVD^'JaVreV als Wahltermin anberaumt und -ir Wahlmanncr Dutch Päienk geladen worden-sind gehändigten Stimmzettel am gebüchten Tage 2 ! i . , r - Vormittags zwkfchen S «nd IL Uhv vor der Wahlbeputation im Ralhssitzungszimmcr in die'ausgestellte Wahlurne bei Verlust deS Stfmm- 2xecbts/fi« Ll^ gegenwärtige Wahl persöulick cinzulegen/ so wird dies MduW Mis dem-BWtkksN zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, dafern'eine hinreichende Anzahl vvtr'WählmZ'iiMt^^re ttWÄdimg'MtUiS Wahtteckiin« »bgcgevelr haben sollre, dit Auszählung der Stirnchen ürnnitlellWchärauf .«satget^wiS. . - r-n(.a?-r!.'2 -E