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Herr Friedrich »ötzs» - Herr Johann George sm» eSt». l« Wa. IM, . j . Herr Brauerripachter Eckelmann in kio. 176, Herr Fabrikant Hermann Sch midt in kiv. 365, He« Juhan« Gottfried La nge m -io». S8L > - ' > . Liejptizen, welch« sich gedacht«» Pcrpsiichtaatz reitzich« , <v«*dvell rinon geejjMtr« StrSvttkrsM» «Llzrit^ nicht desteüM Mch ««Matt «ach«» »«taü«i »ach Z 28 Lar Da»aäwM»emg « E Gchtz» Mst von 5 Lhlr. —- —- Frankenberg, am 5. DecemLe« IHSS. - D e r S t a d t r a t h. M-ltz-r, Bürgermeister. Oeffcntlichr Vorladung. Lon dem Königlichen Sächsischen GrrrchtSamte Frankenberg ist wegen Vorladung der bekannten »md unbekannten Gläubiger der überschuldttrn Firma: „C. W. Taubert in Frankenberg" mit dem gegenwärtigen öffentlichen Aufrufe zu verfahren. ES werden daher ave bekannten und unbekannten Gläubiger ernannter Firma, überhaupt alle Die jenigen, welch« an die Laubert'sche ConeurSmaffe auS irgend einem Grunde Ansprüche zu haben glau ben, hierdurch vorgeladen, in dem auf de« dritten Februar 186« «uberaumten Anmeldungstermine vor Nachmittags fünf Uhr entweder in Person oder durch einen ausreichend legitimirten Beauftragten, dessen Vollmacht, dasern sein Machtgeber im Ausland« wohnt, des Letzteren vorheriger gerichtlicher Anerkennung bedarf, an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen, ihre For derungen und Ansprüche näher zu bezeichnen, auch zu bescheinigen, mit dem bestellten Rechtsvertreter der überschuldeten Firma über die Mistigkeit, nach Befinden über den Vorrang oder die Erstigkeit der Forderungen unter sich rechtlich zu verfahren, binnen vier Wochen die Gesätze zu wechseln und de« ei«undzwa«;igsten Marz 186« der Bekanntmachung «neS AuSschließungsbescheides gewärtig zu sein. Demnächst aber Haden die nicht rechtskräftig ausgeschlossenen Gläubiger de» neunzehnten April»186v, welcher als Verhörs- und Gütepflegungstermin hiermit anberaumt wird, sich wiederum entweder in Person oder gehörig vertreten Vormittags 9 Uhr an AmtSstelle einzufinden, um über den Abschluß eines Vergleichs zu unterhandeln, dasern jedoch zu einem solchen nicht zu gelangen sein 'sollte, sich de« dreiuudzwanzigste« Mai 186« deS Schluffes der Acten sowie - de« achte« AäguF 186« der Eröffnung eines ElassmerkenntMeS zu versehen. Diejenigen, welche im AnmeldungStermin« außenbleiben, und ihr« Forderungen zu bezeichnen, unter lassen, gehen ihrer Ansprüche an di« gegenwärtig« Mass«, nicht minder der ihnen etwa zuständigen RechtswohUhat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verlustig. Solch« dagegen, die in dem vorstehenden Verhörstermine nicht erscheinen, oder sich zwar rinfiak«», inzwischen sich über den abzuschtjeßraden Vergleich gar nicht oder unbestimmt erklären, wird man für Gläubiger betrachten, welch« dem Beschlusse der Mehrheit sich zu fügen, Proeeßrechtlich gezwungen find. HjnßchUich derjenigen aber, welche in dem festgesetzte« Bekaonlmachungsterwme sich bis Mittag» 12 Ühr versäumen, sind die Erkenntnisse für bekannt gemacht anzusehen. Darüber haben im Auslände wohnend« Gläubiger oder Becheiligte in hiesigem Otte oder dessen Nähe Levollmächtigte zur Annahme künftiger Ladungen bei Fünf Thalern —. — - Strafe zo de» fte?«P. Hraukenberg, am 24. August 1859. Da» Kön i g 1 i ch o Sächsische Gerichtsamt daselbst. ,«<»>^>»! ' ' - - < '