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für M «. m» Sonnabends, den 22. Januar. > "> M. .U «-S «> all« g«nnW»tDch, MKmgm f - ' ' - ' el); die Hrha^üiNg «ig«« Thier« I*) u. s. w. und Umgegend, Amtsblatt Les Mmgl. Gemdlslluües unä Ses StMtrsü LskauLtmsokuiix, >ie Ausübung der Thidrheilkunde betreffend. ^ .5 - rvewohner der Stadt und darunter namentlich für diejenigen, welche, ebne geprüfte und . als sosche legftimirle. Thierärzte zu sein, die Lhierheilkunde auSzuüben gemeint sein sollten, werde» t folgende Bestimmungen des — im 21. Stück drS vorjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes ent haltenen — Gesetzes vom 14. December l8»8, chie Ausübung der Thierheilkunde betreffend, hierdurch noch besonders zur öffentlichen Kennlniß gebracht: ,'H I. Die Ausübung der Lhierheilkunde unterliegt den Bestimmungen beS (vorgrdachtrn) Bekanntmachung. Kur bevorstehenden Aufstellung deS Gewerbe- und PersonalsteuercatasterS werdrn die HaSSwirthe und resp. Hausverwalter in nächster Woche an Rathsstelle deschieden werden, um über die Personal-« Vermögens- und ErwerbSverhältniffe der in ihren Hausern wohnenden HauSleute die erforderliche Auskunft zu ertheilen. - - Es werdrn daher die Hauswirthe, HauSverwaltrr rc. hierdurch veranlaßt, sich hierunter zur Ver meidung von Weiterungen rc. gehörig zu instruiren.. , 6Ä, Frankenberg, am 20. Januar 185A. D e r G t a d t -r n -t h^ i : Meltzer, Bürgermeister. nur in Ansehung ' , s) der ärztlichen Behandlung der Pferde, der Esel, des RindvicHS, der Schafe, Kietzen und Schweine, . . .. b) der Verrichtung der sogenannten GebrauchSoperationrn an denselben , als: deS Bieh- schnilts, EnglisirenS u. s, «., > ' / . ' - ? e) der Verabreichung von HndicamytteN, " /' soweit das Eine oder Andere gegen gtholderte ultb angenommene, direete oder iudirecte Belopitmg geschieht. h 2, Das Recht zur Ausübung der Lhierheilkunde in dem h I. angegeöonerr vvSr» llmfange oder Nur eines Theils derselbe», jedoch ohne Unterschied » 4b chiHetbt sS werbe betrieben wird, steht fernerhin nor den geprüften und UlS sstchra legitimittetz L^hiHchystr« tz.3. Ausgenommen hiervon bleiben: - ! . : ' 5 ! ' ' - «) die AuSüdMg des BiehschuittS, wozu Nxbm^en legitimirten^ThieMtGHM ferner dir. chnteMnirtevMetzschrieider befugt find; . > d) die BehaadÜmg von H wetchr^ insowejtHöMi dlt^rt .hrL^BtschlagS