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W -MW Die Allgemeine AltersversorgungSkaffe, die eS selbst dem Minderbemittelten möglich machen soll, sich durch beliebige Einzahlung seiner Ersparnisse von L Thaler ab str die , späteren Jahre ein Kapital oder eine Rente zu erwerben.- / .^7 7: . K>7 Die Kriegsversicherung, bei welcher den bei der Gesellschaft versicherten Militärs gestattet _ ist', sich gleichzeitig gegen die Kriegsgefahr mit zu versichern. " E Ä Die Versicherung gegen Unglücksfalle und Beschädigung -an Leben und GesyrMrit^ welche Passagiere auf Reisen jeder Art, sowie Eisenbahnbeamte Und EisenbahnpoUZ beamte bei Ausübung ihrer Dienstgeschäfte erleiden. Die Bedingungen der Thuringia sind liberal, die Prämien äußerst mäßig und fest, so daß E - Versicherten niemals Nachzahlungen zu leisten haben. Bei Vorauszahlung der Prämien für Feuerversicherungen finden bedeutende Nachlässe statt. Außerdem läßt die Thuringia alljährlich die Hälfte des reglementsmäßig ermittesten Ge sH gewinneS an/ihre Versicherten zurückfließen, und vertheilt den Antheil entweder unter d^eW Prämien, oder verwendet solchen zu den an die Hand gegebenen gemeinHÜtzigen ZP> Eine oder das Andere nach freier Wahl jedes Versicherten. - -A AnttagSformulare, sowie jede gewünschte nähere Auskunft, werbe sich mit BereitwMgkeit ertheilin. Ftaukeuberg, im März 1858. ^ ' 7 - ^ F v KottnLarckt, Agent -a Mmg«. Ätlerh-chA co«cffiomrt von Gr. Majestät dem Käai-e voä Preil sowie durch Beror-»»«- deS Kömgl. Tächs- Ministern de- Jnuer« vom 3«. Decemver 1887. Grundkapital: Drei Millionen Thales Prämieneinnahme 1856 : 457,766 Ehlr. t Kapitalreferve: .... 15,000 Th1r. Prämien- und Schadenreseroe: 184,982 Thlr. Die Wirksamkeit der Thuringia erstreckt sich auf folgende Geschäftszweige: " I. Versicherungen gegen Feuerschaden, auf Waaren, Mobilien, VorräHe, MstDinm, FM geräthfchaften, Vieh, Felderzeugniffe, Ackergeräthe, Diemen (Schober, Feimen),' ubtrhaupt < bewegliche Gegenstände, welche durch Brand vernichtet oder beschädigt werden können, Mf H mobilien, jedoch nur soweit die Landesgesetze'dies gestatten. i L H. Kapital-, Reuten- und Sparkaffeuverficheruuge» für den Lebens« wie für dmHW fall, Passagier- und Eisenbahnbeamtenyerficherunge«, Minder» und AkterkWsy gnnge« in den mannichfaltigsten Formen, als: > Kapitalverficherungen auf bestimmte Jahre und auf Lebenszeit, auf einzÄne und vech« dene Leben, für den Lebens- oder Todesfall. r. b Die Grosse Vereinssterbekasse zur Sicherung eines kleinen Kapitals, durch welches ch mittelbar nach demTode des Mitgliedes die Begräbnißkosten und" ersten HauShaltSbetArfnis der Hinterbliebenen gedeckt werden können. Die Bkrficherung von Renten auf Lebenszeit, welche entweder sofort oder von eiyW späteren Zeitpunkte ab gezahlt werden. Die Allgemeine Minderversorgungskasse, welche die günstigste Gelegenheit bittet, M dern nach zurückgelegtem 21. Lebensjahre ein Kapital zu erwerben, das durch MlSM Zinseszins, durch Erbschaften und durch die zufließenden festen Antheile vom jährlM Geschäftsgewinn zu einer auf andere Weise nicht erreichbaren Höhe anwächst. 7 <7 Die Sparkasse, welche Einlagen jeder Größe annimmt, und dafür' W K ZjnS M zinS vergütet. 'V