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, DaS in Vorschlag gekommene Projekt, die in anderen Städten feil gewordenen, für Oel- beleuchtung eingerichteten Straßenlaternen auszukaufon, hat, nachdem Städte von gleichem und geringerem Umfange die Oelbeleuchtung aufgegebcn und die Gasbeleuchtung cingeführt haben, Yen Einwand nicht zu verdrängen vermocht, daß unsere Stadt früher oder später dem Beispiele per vorerwähnten Städte folgen werde und daß diesfalls das für die Laternen mit Helbeleuchtung verausgabt^ Geld wenigstens zum größeren Theil als ,verloren zu betrachten sei, während, wenn sofort zur Einführung der Gasbeleuchtung verschritten werde, inzwischen ein Theil des Anlagekapitals durch den Gewinn,, den eine Gasanstalt nach den gemachten Erfahrungen zu bringen verspreche, abgestoßen werden Hüne. * Die Beleuchtung der Straßen chit Camphin oder Photogen hat sich — ganz abgesehen davon, daß hierzu neue, eigenß rvnstruirte Laternen.angeschafft werden müssen — als zu unsicher und zu gefährlich erwiesen, als daß deren Einführung jetzt noch als empfehlenswerth bezeichnet werden könnte. Auch find, wenn auf deren Einführung reflectirt würde, Differen- » zen mit.den Assecurastzanstalten zu befürchten. In Erwägung dessen und in Berücksichtigung weiterer für und Wider sprechender Gründe haben wir es uns seit einiger Zeit angelegen sein lassen, theils über die Verhältnisse und Resultate wer Gasbelcuchtungsanstalten in anderen Städten Erkundigungen einzuzichen, theils auch die Unterlagen zur Errichtung, einer Gasanstalt in unserer Stadt zu beschaffen. Bevor wir indeß in dieser Sache weitere Entschließungen fassen können, ist uns zu wissen nöthig, ob und in welchem Umfange sich die Privatpersonen an der Gasbeleuchtung, dafern solche in unserer Stadt eingerichtet werden sollte, durch Entnahme von Gasflammen zur Be- , ltrrchtung ihrer Wohnungen, Werkstätten u. s. w. betheiligen würden. ^Wöir ersuchen daher unsere Mitbürger, insbesondere die Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker, > EW Schankwirthe, diesen Gegenstand in nähere Erwägung zu ziehen, die Anzahl der W«Wrmmen, welche sie bedürfen und nehmen wollen, vorläufig ohne Rücksicht auf deren Größe zu ermitteln und sich.hierüber binnen 14 Tagen entweder an Rathserpeditionsstelle, oder gegen diejenigen Mitglieder der Gasbclenchrungsdcputation, welche in den Häusern her umgehend dgs Flammenauszcichnungsgeschäft besorge» werden, durch Namensunterschrift be- * stimmt und verbindlich zu erklären. Franckenberg, am 5. Novbr. 1857. D e r S ta d t r a t h. Nkeltzer^ Bürgermeister. LokauutmaobuLA, den Besuch der Stadtkirche bei Trauungen betreffend. Gelegentlich der, in hiesiger Stadtkirche vorkommenden, Trauungen sind von einem Theil drS Pu blikums häufig die Schranken des Anstands und der Schicklichkeit überschritten worden. 'Lärmend hat dasselbe die Kirche betreten und wiederum verlassen, Frauenspersonen, mit Kindern auf dem Arm, Haden in die Kirche, selbst bis gus den Altarplatz Zutritt genommen und die Unsitte ist soweit gegan- ' gen, daß erstere sich nicht gescheut, Handkörbt, Trogkörhe, Garnpackete u. s. w. während der Anwe senheit in der Kirche zU führen. Da Abmahnungen und Zurechtweisungen der hiesigen Kirchendiener dem Uebefhandnehmesi des. Unwesens neuerdings nicht mehr zu begegnen vermocht, fietzrt sich die un terzeichnete Behörde zu «achdfückljchm Maßnahmen veranlaßt. Um sie durchzuführen, ist bis auf wer- terrS beschlossen morden, hfl Trauungen nur eine vyn den mittleren, in der Witt deS Schiffs ^ur Kirche sührendey Thüren öffnen zu lassen. Demnächst hat der Kirchenvoigt'Austruction empfangen, Prr^nen, weiche -in Begltitüng von noch nicht schulfähigen Kindern, oder mit Gewerbe - Geräthschaf- <en, oder Artikeln irgendwelcher Art, die Kirche betreten wollen, sofort zurück-uweifen, diejenigen aber.