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LSS7 Sduna-ends, den 1. August. - -7 1835 ist auch all Der S t a d t x a t h. Meltzer« Bürgerchelßer. LM»»»twkvIlL»g, die Grundsteuerbeiträge betreffend. Die Grundsteuerbeitpag« auf Heu dritten Termin dieses Jahres sind auf Grunddes Gesetzes vom 26. März 1857 mit ' zwei Pfennige« von jeder Steuereinheit längstens bis zum 4. August dieses JahreS abzuführen. . . Die Steuerpflichtigen werde» zur pünktlichen Abführung ihrer Steuerbeträge »«- durch nochmals mit dem Bemerke» veranlaßt, daß «ach Ablauf deS gefetzte« Termins . auf höhere Anordnung sofort militärische Exekution herbeigezoge» werde« wird. Frankenberg, am 28. Juli 1857. Der S t a d t r a t h. , 7 . ' ' .? / - Meltzer, Bürgermeister. Frankenberg, am 29. Juli 1857. Bekanntmachung, die Schulversäumniffe re. betreffend. ' Gemäß § 143 der Ausführungsverordnung zum VolkSschulengesetze vom 6. Juni Bekanntmachuna. Für Diejenigen, welche ein Interesse daran nehmen, wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben bei der LandeS-Jmmobiliar-BrandversicherungSanstalt des Königreichs Sachsen auf das Jahr 1856 im Rathhause allhirr zur Einsicht auf 4 Wochen auS-- gehängt ist. Frankenberg, am 29. Juli 1857. Der Stadtrat h. ! Meltzer, Bürgermeister. Bekanntmachung, die Schulgelderreste betreffend. Alle Diejenigen, welche fich annoch mit Schulgeld auf die Zeit bis zum Schluffe deS Jah ¬ res I8SS in Rückstand befinden, erhallen andurch Veranlassung, ihre Reste längstens bis zum 8. August 18S7 a« Rathsstelle abzuführen, da nach Ablauf der vorbemerkten Krist unverzüglich mit der Einleitung des Executionsverfahrens begonnen werden wird. Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg unt Sachsenburg «nd Umgegend.