382 Durch schriftlichen Umlauf hat man bereits den Herren WahlmLnnern eröffnet, daß ich zur Wahl deS Abgeordneten und seines Stellvertreters die Stabt Haynichen bestimmt und dieselbe den fünften August 1837, Vormittags 9 Uhr, in dem RathhauS zu Haynichen vorzunchmen beschlossen habe. Weil aber nach § 64 des bezogenen Gesetzes die Vorladung der Wahlmänncr des Be zirkes auch durch Bekanntmachung in einem örtlichen Nachrichtsblatt zu geschehen hat, so Werden sämmtliche Herren Wahlmänner unter Verweisung auf den Inhalt des Patentes vom heutigen Tag, hierdurch noch besonders veranlaßt, an dem gedachten Ort und Tag zur be stimmten Zeit sich in Person einzufinden. Erinnerungen gegen die, dem Obigen nach, in den Städten des Wahlbezirkes bekannt gemachten zweierlei Listen kann ich nach § 63 des Gesetzes nur bis zum achten Tag vor der Wahl annehmen, nachher aber nicht weiter als Hinderniß der Wahl betrachten. Frankenberg, am 13. Juli 185?. Der Regierungs-Lommiffar im IX. städtischen Wahlbezirk. Gensel. Vekanntmachung, bie Spritzenproben betreffend. Nachdem der Beschluß gefaßt worden ist, mit den Mannschaften der einzelnen Spritzen, sowie mit einzelnen Abtheilungen der Wasserschaar besondere Proben zu veranstalten, erhalten 1. die Mannschaften der Spritze 1 (Landspritze), sowie 2. die 1ste und 2te Abteilung der Wafferschaar andurch Veranlassung, sich Sonnabend, den 18. Juli d. I., Nachmittags 5 Uhr bei Vermeidung der regulativmäßigen Strafen am Spritzenhause bei der Kirch« pünktlich einzufinden. Frankenberg, am 15. Juli 1857. Der Stadtrat h. Meltzer, Bürgermeister. Diebstahlsbekanntmachung. Am II. dS. MtS. in den Vormittagsstunden sind aus einem Hause in EberSdorf mittelst Einstei- genS und Erbrechens einer Bodenkammer nachfolgende Gegenstände gestohlen worden: I) 16 Thaler Geld, bestehend in einem Zweithalerstücke, acht Einthalerstücken, sechs HTHalerstücken, das Uebrige in und ^Tbalerstücken; zwölf Thaler davon waren in einem grauen Leinwandsack befindlich; 2) eine rothe Brieftasche mit Pergament-Einlage und 3) eine gelbe metallene Halskette für eine Frauensperson, woran sich vorn ein großes Schloß befunden hat. Ferner wurden am 4. ds. Mts. ebenfalls in EberSdorf von einem HauSboden ein Paar gute Stie sel gestohlen. Man macht solches zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Ermittelung der Diebe andurch öffent lich bekannt. , Frankenberg, am 15. Juli 1857. DaS Königliche GerichtSamt daselbst. Gensel. Strauß.