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eine. 'st- .. ^chen ^häztekgättz 5e^chrän/en, wie er Jedem Zu gönnen, sonder» unter Geschrei, unfertigen Späßen und Gesängen, an der beschriebenen Stelle der Chaussee verweilrn, oder hin- und herziehen/--jedenfalls in der Meinung, daß auf der Chaussee unterhalb deS Lmthausetz Dasjenige rrsgubt sei, was in den Straßen^tzer Stadt, verboten ist. SiuK Aua pM,..ganl aM dWk>. datz ^eMewohM M djeMel^ÄiücküchtU laß«n MifeT-rvetche dtt Bewohnet dtrStrchßetz Keß Slaht süßlD KißriWucSen/ SeMsHeEA M sin'- «Mense DM «nWmiL^GuS«t<n-> Mr-MAR ß. Dienerschaft angewiesen worben, Jeden, der die Ruhe durch'Geschrei, Gesang oder auf irgend welche Weise stört, festzunehmen, eS maa^iun die Störung in den Straßen der Stadt, oder in der Nähe des Amt-auseS stattfinden. Die Handwerksmeister und Leitern veraNlaßk man, ihre Ünkergebenen und Angehörigen von dieser Bekanntmachung inKenntniß zu setzen, dieselben hiernach zu verständigen und ihnen deren Befolgung «djufchärfen. '-7 L' nicht aus eine geritu^sofe ^ok^urfatkLn^ ui Frank enbrrg/am 27. Juni 1857. DaS Königlich« G erich t - a m t daselbst. Gensel. kekuantmuelianK - - - für die Dorffchasten des Amtsbezirkes. Dl« hohe Berordiiüng vom 15 August 1856, Seite 263 des Gesetz- und Verordnungsblattes von» vorigen Jahr, ordnet die unausgesetzte Versorgung der Kettenhunde mit dem nöthigru Saufwaffer durch Aufstellung paffender Geschirre an den Hütten der Hunde besonders an, indem fit die Nichtbe achtung diesrr Vorschrift mit einer Geldbuße von 16 Neugroschen bis Fünf Thaler zur Ortöarmenkaffe bedroht. ' > V, , . .. . Je leichter in Folge der jetzt herrschenden Hitze, durch derartige Vernachlässigung Anlaß zu Entstt- Hing der WUkhkrmtkhtit bei den Kettenhunden gegeben wird, umsomehr fühlt mäst sich verpflichtet, Vie obige Vorschrift in Erinnerung zu bringen und haben die Ortsgerichtr, daß ihr Gtt^e gescheht, durch, die jeden Ort» vorhandenen untern polizeilichen Orgaae> gelegentlich ihrer Umgänge HM Dorf, controliren zu lassen. ... Frankenberg, am 29. Juni 1857. ,,. Da s K ü n i g licht GtrichtSamt daselbst. Gensel. .. >1 > - i »— -—-— Rekanutmachung, die Spritzenprobe betreffend. Die erste diesjährige Spritzenprobe wird künftigen Sonnabend, den L. Jule d. I., stattfinden. . , ... Zu dieser haben sich sekmmtliche Feuerlöschmannschaften, mit den^DteNstztichta, «sh/tnit dt» In- Vtntarienstücken vrrsehrn, welche Einzelnen übergeben sind, und zwar 1) die sämmtlichen Abtheilungen der Spritzenschaar (5 45 der Feuerordnung), 2) die WafferbeförderungSschaar (Z 46 der F.-O), 3) die LZpeNolirungSschaar (h 47 der F-O), 4) die Abtheilungen der Leiterschaar (tz 48 der F.-O), i ' 5) die RettuugSfchaar (8 56 der F-O.), 17 ; 6) die Wachtschaar (tz 51 der F -O.) «inzustrllen. . r < Dieselben haben sich sofort nach dem Feueralarm, welcher lediglich durch Hornfiguale W»d durch Trommelschlage gegeben werden wird, an dem durch die Signale nach tz 61 derF^O. de» Heechnetrn Platz zu sammeln. Der Feuercommandant wird sich in der Nähe de» fraglichen OrteS au der nach Z 53 der F. .O.