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InlMgmz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. 98. Mittwochs, den 13. Dccembcr. 1854. Bekanntmachung. Die Herren Wahlmänner werden hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß morgen, Donnerstag, den 14. December 1854, Nachmittags von 2 — 4 Uhr, die Abgabe der Stimmzettel an Nathsstelle stattsindet. Frankenberg, den 13. December 1854. Der Stadtra t h. Stöckel, Bürgermeister. Verfügung an die Gerichtspersonen der Amtsdörser. - Den im Verwaltungsbezirke des unterzeichneten Königlichen Justizamtes wohnenden Brotbackern ist bereits im vorigen Jahre bei Vermeidung einer Strafe von 5 bis 20 Thalern verboten worden, frisA- gebacknes Brot zum Verkaufe zu bringen, so lange sie nicht solches, welches wenigstens 2 Tage alt, vorräthig und ausliegen haben. Die Ortsgericktspersonen werden hiermit angewiesen, diese Anordnung den Bäckern ihres Wohnorts nochmals einzuschärsen, darüber, daß derselben nachgegangen werde, Aufsicht zu führen, und Zuwider handlungen anher anzuzeigen. Frankenberg, am 11. December 1854. Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. In Stellvertretung: Pinther, Actr ar. Bekanntmachung. Da in neuerer Zeit in Folge unvorsichtigen Gebührens mit Streichzündhölzchen, namentlich Seiten der Kinder, häufig Schadenfeuer entstanden sind, so wird in Gemäßheit der Verordnung der König lichen Kreisdirection vom 30. vorigen Monats den dem Justizamte untergebenen Gemeinden, insbe sondere den Familienhäuptern, die größte Vorsicht und Sorgfalt bei dem Gebrauche und der Aufbe wahrung der Dtrcichzündhölzchen in einer Weise, wobei sie namentlich Kindern nicht zugänglich wer den, hiermit zu Pflicht gemacht. Gleichzeitig wird den Ortsgerichtspersoncn aufgegeben, über Befolgung dieser Anordnung strenge Aufsicht zu führen, und Zuwiderhandlungen zur Bestrafung anher anzuzeigen. Frankenberg, am 11. December 1854. Königliches Justizamt Frankenberg mit Sachsenburg. i In Stellvertretung: Pinther, Lrtuar.