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Intelligenz- und Wochenblatt für Frankenberg mit Sachsenburg und Umgegend. H. Sonnabends, den 9. September. 1854^ kelranntmaelninK. Es ist mehrfach wahrgenommen worden, daß an feuergefährlichen Orten, z. B. bei den hiesigen Leicbengaßscheunen nicht allein ungescheut Taback geraucht, sondern auch Gebrauch von Streich- zündhölzcden gemacht wird, überhaupl aber auch, daß das Rauchen, von Cigarren insbesondere, sehr oft so auffallend sorglos und unvorsichtig, namentlich von kaum Erwachsenen, getrieben wird, daß vielfache Besorgniffe laut geworden sind. Wir finden uns deshalb veranlaßt, Folgendes anzuordnen: 1) Personen, welche nicht wenigstens das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist das Taback- raucken auf öffentlicher Straße unbedingt untersagt. 2) In der Nähe von Scheunen, hölzernen Gebäuden, Strohdächern und überhaupt an feuer gefährlichen Orten ist das Tabackrauchen Jedermann verböte-. 3) Auch beim Fahren von Stroh, Heu, Halmfrüchten rc. darf auf keinen Fall geraucht werden. 4) Auf Böden darf ebenfalls weder in Pfeifen, auch wenn sie verdeckt wären, noch mittels Cigarren, Taback geraucht werde«-. L) Im Uebrigen wird von Allen, welche auf freier Straße rauchen, Beobachtung größtmög lichster Vorsicht erwartet, z. B. beim Wegwerfen von Cigarren, Anzünden von Streich hölzchen, Streichschwamm u. dergl. 6) Contraventionen ziehen Gefängißstrafe, nach Befinden sofortige Arretur nach sich. Da diese Anordnungen nur im Interesse Aller geschehen, so ersuchen wir Jedermann, unsern Die nern in der Aufsichtführung behülflich zu sein und Zuwiderhandlungen zu deren Kenntniß zu bringen. Frankenberg, den 22. August 1854. Der Stadlrat h. Stöckel, Bürgermeister. ' Bekanntmachung. Künftigen S. September lausenden JahreS Vormittags 11 Uhr sollen , I) diejenigen Communfelder am Lerchenhübel, deren Pacht am I. September l. I. zu Ende gegangen ist, — 10 Parcellen — 2) diejenigen Parcellen des urbar gemachten Rathsbusches, deren Pacht zu Michaelis l. I. zu Ende geht, — 4 Parcellen — und 3) die Parcellen des oberen Theils des sogenannten ExerrirplatzeS, deren Pacht am I. September l. I. beendigt ist, — 6 Parcellen — , von denen ein Verzeichniß im Rathhaus aushängt, anderweit auf 4 Jahre an den Meistbietenden unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden.