„Möge Gott denen verzeihen, die cs absichtlich gethan, und möge er ihre Herzen lenken, daß sie cinsehen ihre Schuld. re. ic. re. Ministerium des Königlichen Hauses. Bekanntmachung. Da den gemachten Erfahrungen zufolge nickt allein mehrseitig nicht völlig gereistes Obst zum Ver kauf gebracht, insbesondre Kindern verkauft wird, sondern auch der reichliche Genuß frischen Obstes von Vielen als unschädlich betrachtet und darum unbedenklich gestattet wird, so warnen wir hiermit in beiderlei Beziehung, da hauptsächlich mit Rücksicht auf die Wilterungsvcrhältnisse öfters durch das Eine wie durch das Andere der Keim zu gefährlichen Krankheiten gelegt wird und ersuchen nament lich Jedermann um seine Mitwirkung bei Verhinderung des Verkaufs und Genusses von unreifem Obste. Frankenberg, den 29. August 1854. Der t a d t r a l b. Stöckel, Bürgermeister. Bekanntmachun g. Vom Gesetz- und Verordnungsblatte dieses Jahres ist erschienen: das 10 te Stück, enthaltend: kl«. 63. Bekanntmachung, die über die Allerhöchste Zusage wegen Aufrechterhaltung der Verfas sung ausgefertigte Urkunde betreffend; vom 11. August 1854. lVo. 64. Verordnung an sämmtliche Criminalgerichte, die Einlieferung von VeruNheilicn in die Strafanstalten betreffend; vom 4. August 1854, und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhause hier angeschlagen, als auch in der Sohr'schcn, Wagnerischen und Weinhold'schcn Schankwirthschaft ausgelegt, was hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Frankenberg, den 28. August 1854. Der Sradtralh. Stöckel, Lürgermeister. BekasmtmKchzmg. Künftigen 9. September laufenden Jahres Vormittags 11 Uhr sollen I) diejenigen Communfelder am Lercheuhübrl, deren Pacht am 1. September l. I. zu Ende gegangen ist, — 10 Parcellen — 2) diejenigen Parcellen des urbar gemachten Rathsbusckes, deren Pacht zu Michaelis l. I. zu Ende geht, — 4 Parcellen — und 3) die Parcellen des oberen Theils des sogenannten Erercirplatzes, deren Pacht am 1. September l. I. beendigt ist, — 6 Parcellen — von denen ein Verzeichniß im Rathhaus aushängt, anderweit auf 4 Jahre an den Meistbietenden unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen verpachtet werden. Pachtlustige werden zum Erscheipen im Termine hiermit eingeladen. Die Auswahl unter den Licitanten bleibt jedoch Vorbehalten. Frankenberg, den 25. August 1854. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. RekamsimachMg. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß nächstkünftigen 4. September l. I. das hiesige Leihhaus wieder eröffnet werden soll.