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stisk 8«c»»6 er^ Thir. 12 gr. bis N Thlr. 28 ^1« Lhir. 20 15 Rgr. !gr. bis 4 Lhlr. 25 Gries 12 gr. bis 4 ZI Schffl. l2 Schffl. 53 Schffl. 5 Schffl- ffl. heutigen er Woche ffc!, und igen, 10 ffcl Erb- r. 7 Ngr. 20 Rgr., ;r. bis 2 gen: 160 d Erbsen 's. berg. 1 - 1 - 2 . ö » 7 - 5 » 6 » 3 . t h. r. > Mstr. Intefligenz- und Mochmbtatl für Frankenberg mit Lachsenburg und Umgegend. 00. Mittwochs, ves 2. August. 1854. Aufruf. Unsre Schwesterstadt Jöhstadt hat am 24. Juli ein großes Unglück betrof fen; mehr als 62 Gebäude sind ein Raub der Flammen, über 100 Familien obdachlos geworden. Die ohnehin durch Theuerung und Nahrungslosigkeit hart bedrängte Stadt ist in großer Noth! Alle, denen Gott die Mittel zum Helsen verliehen hat, werden hiermit zur Hülfe für diese Bedrängten von uns dringend gebeten. Wir werden jede Gabe bereitwilligst in unsrer Rathserpedition entgegennehmen und seiner Zeit in diesem Blatte Rechenschaft ablegen. Frankenberg, den I. August 1854. DerStadtrath. Stöckel, Bürgermeister. Mkannlmachung. Da die durch die eingetretene große Hitze bewirkte Trockenheit und Dürre der Gebäudebedachungen, besonders der Schindeldächer, die größte Vorsicht gebietet sowohl hinsichtlich des Gebührens mit Feuer und Licht, als auch rücksichtlich der Vorkehrungen zu Verhütung und Beseitigung etwaiger Feuers gefahr, bei welcher oft der augenblickliche Wassermangel zu großem Unheil führt, so ergeht an alle Einwohner hiesiger Stadt nicht nur die dringende Aufforderung zu besonders sorgfältiger Aufsicht führung über ihre Angehörigen und deren Umgang mit Feuer und Licht, (wobei wir insbesondere auf die Nothwcndigkeit Hinweisen, Streichhölzchen so aufzubewahreu, daH sie Kin dern nicht zugänglich sind,) sondern auch die Anordnung: sowohl in den Gehöften, dafern Wassertröge nicht in unmittelbarer Nähe sich befinden, als auch auf den Hausböven mit Wasser gefüllte Gefäße an zugänglichen Orten aufzustellen und-v.on Zeit zu Zeit frisch zu füllen und es kann wohl erwartet werden, daß es nicht der Anwendung von Zwangsmaßregeln bedürfen wird, um dies- von der Nothwendigkeit gebotene Anordnung allenthalben beobachtet zu sehen. Frankenberg, den 27. Juli 1854. Der Stadtrat h. Stöckel, Bürgermeister. Bekanntmachung Die Katechismusexamina, welche nach Anordnung des Ministerium des Cultus auch in unsrer