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Sirui-s, ki r. Urjemdtt ttir. Nk. M. Mchrol» rr^asbM sl ksfrsunö. f W Tageblatt M Mntrblalt G « si!r bi« kgl.M- ÄMrchenArhvr-m in Mo.Gfiinhai«.Last«ns1M.Vohmm' §-7°-'^». n MrM«aLLSßnlhlMuWMLchmtb-igÄP>vav<ab«g dMWlöMM Der Fabrikarbeiter Hermann Bernhard Baumann in Sasa beabsichtigt, die WtrtschaftSabwSsser aus dem WohnhauSneubau auf dem Flurstücke Nr. 147 » de» Flurbuchs für Sosa dem Sosabache zuzuführen. (§8 33, Ziffer 1, >3 des WaffergefetzeS.) Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen 14 Tagen vom Erscheine» dieser Bekanntmachteng an gerechnet, bet der Königlichen Amtshauptmannschaft Schwarzenberg anzubringen. Di« Beteiligte«, di« sich in der bestimmten Frist nicht melden, verlieren daS Recht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehnunde Regelung. Die aus besonderen privatrechtlichen Titeln beruhende« «nwmdnngm werden durch den Fristablauf nicht ausgeschloffen. Die Kgl. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg, am SS. November ISIS. Mittwoch, de« 3. Dezember 1913 vor«. 9 Uhr solle« im Versteigerung'« lokal« des hiesig« Köaigl. Amtsgerichts 1 Papierapparat, 1 Stehpult, 2 Ochsen gehörne, 2 Schneidbretter, 1 Wurstofen, 2 yleifchmnlden, 1 Schinkenhalter, 1 Fleischwolf, 1 Wurstspritze, 1 Arbeitstafel u. verfch. m. gegen sofortige Bar zahlung öffentlich versteigert werden. Aue, am 1. Dezember 1913. Der Gerichtsvollzieher Pes KSnigl. Amtsgericht». O fiAnZir Erloschen ist die Gsflügelcholera (Grundstück Borstadt D«t- Hansen Nr. 633.) Lößnitz, am 28. November 1913. Ler Rat der Stadt, In Anbetracht de» ewgetretenen Schn«. falls wird wiederum an die einschlägigen Bestimmungen unserer Straßenordnung zweck» genauester Beachtung derselbe« «innert,, , Sie lauten: Während der Winterszeit hat jeder Grundstücksbesitzer entlang der Straßen seite seines Grundstücks bei Schneefall die Trottoirs und Fußwege, soweit letztere nicht durch Straßengräben von den Grundstücken getrennt sind, sowie die Schnittgertnne von Schnee und Eis reinigen zu lassen, ledenfalls aber dafür zu sorgen, daß die auf den Fußwegen entstehenden Erhöhungen (Kämme) und Vertiefungen rechtzeitig beseitigt werden, sowie daß bei eintretender Glätte durch wiederholtes Streuenlassen von Sand und gekleinter Schlacke oder Asche der Fußweg als sicher gangbar hergestellt wird. Die am Dachsaume der Häuser sich ansetzenden Eiszapfen sind loszuschlagen. Beim Eintritte von Tauwetter haben die Grundstücksbesitzer in der Länge ihrer Grundstücke die Trottoirs und Fußwege von Schnee und Eis zu befreien und letzteres in kleinen Stücken auf die Straße jenseits der Schnittgerinnes legen zu lassen. Tritt der Schneefall oder da» Tauwetter über Nacht ein, so sind die ange ordneten Neinigungsarbeiten bis vormittags 10 Uhr zu erledigen. Wo ein besonderer Fußweg «och nicht vorhanden ist, muß der an da» Grund». stück angrenzende öffentliche Weg «n einer Brette vo« 1 Met« von der GrundstÜ^- grenze ab gemäß der vorstehende« Bestimmungen von Schnee und Et» gerämat werden. Das Fahren mit sogen. Ruschelschlitten und Schlittschuhe« auf dm Stieatz«! ist verboten. . - . . Zuwiderhandlung«« g«gen di«s« Bestimmungen der Gteaßenordimg weedea mitj Geldstrafe bis zu 60 Mark ober Haft bis zu 8 Tage« belegt. . ' . Hierbei wird «och auf die Haftpflicht des Hauseigentümer- bez. der Tltern nnd Erzieher für solch« Unfäll« hingewiesen, die auf Zuwiderhandlungen gegen obige Bor- schrtften entstehen, und dabet besonders betont, daß di« von d«r Stadtgemeinde abge schlossene Haftpflichtversicherung sich nicht auf Unfälle d« obenRzeichnet« Art «streckt, > Johanngeorgenstadt, am 28. November 1913, Dov BÜrgermetstm. , — . Rosenfeld, Lauter. Ansteckende Krankheiten. In letzter Zeit sind hier Scharlachfälle i» größerer Anzahl ausgetreten. «S wird deshalb ganz ausdrücklich darauf htng-wtesen, daß nach d«r Verordnung über die Anzetgepfltcht bei ansteckenden Krankheiten vom 2S. April 1905 jeder Kall vo« am steckender Krankheit der Polizeibehörde des Aufenthaltsorte» sofort onznzeigs« ist. Zu dieser Anzeige find verpflichtet: 1. der Arzt, d« den Kranken behandelt- wenn ab« k«t« Arzt zugezoge« worden ist: 2. der Haushaltungsvorstand, 3. jede sonst mit der Pflege oder Behandlung des Erkrankte« b^chäftigt» Person, 4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behaust«, der Erkrankung»- ob« Todesfall sich ereignet hat, 5. die Leichenfrau. Unterlaffung der Anzeige wird unnachsichtlich nach der vorgenannt«« Verordnu«g mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Hast bestraft. Lavter, am 27. November 1913 Lev Gemeiudevorstand. Oberschlema. Oeffentliche Gemeinderatssitzung DionStag» von 2. Dezember ISIS, abends /,8 Uhr 1« Sitzungssaal« das Gemeindeamtes. Jahrmarkt in Kirchberg Montag und Dienstag, den 8. «ad v. Dezember. Die Vorgänge in Zabern. Die Lage in Zabern bleibt nach wie vor ernst. Ueber die bereits im Depeschenteil der Sonntags- nummer gemeldeten Vorgänge wird von zuständiger Seite mitgeteilt: Als am Freitag nach Beendigung der Turnstunde, die in der städtischen Turnhalle stattfand, die Offiziere sich nach Hause begaben, wurde von Zivilisten hinter ihnen her geschrieen. Die Offiziere ließen die Leute durch Patrouillen festnehmen. Bei dieser Festnahme sammelte sich eine große Menge au, die den Offizieren folgte, und da keiu SicherhettSbeamter anwesend war, trat die Wache ins Gewehr und rückte auf den Schloßplatz vor der Kaserne. Mit Trommelwirbel wurde bekannt ge geben, daß die Straße sofort zu räumen sei, andernfalls würbe von der Schußwaffe Gebrauch gemacht werden. Die Menge ging auseinander, nur vier bis fünf Schreier blieben an einem Laden stehen und wurden festgenommen. Da sich in zwischen wieder weitere Leute zu sammeln ver- suchten, wurde die Hauptstraße von dem Schloßplatze durch die Wache vollständig vom Volke geräumt. Mehrere Leute weigerten sich dabei, wetterzugehen und wurden fest genommen. Nachdem die Hauptstraße und der Schloß platz geräumt waren, rückte die Wache wieder ein. LS wurden noch mehrfach Patrouillen auSgesandt, um die Hauptstraße freizuhalten und den Offizieren, die nach Hause gehen wollten, die Möglichkeit zu bieten, Leute, die etwa wieser hinter ihnen herschreien sollten, sofort festzu nehmen. Im ganzen wurden 26 Leute festgenommen. Gegen 9 Uhr abends trat Ruhe ein. Unter den Festge nommenen soll sich ein Richter befinden, der sich geweigert hat, weiterzugehen. Er wurde ebenso wie die andern Festge» nommen später fttigelassin. Der Bürgermeister lag krank im Bett. Der Kreisdirektoie war t« Straßburg. Zu Gerüchten über angeblich« Verfehlungen d«s L«utnantS von Forst«« im Manöv« wird mitg«t«tlt, daß di« Unter suchung, ,« d«r rin Zivtlgertcht betetltgt ist, schon s«tt läng«»« Z«it schwebt. Ueber die Vorgänge in Zabern am Freitag abend ist vo» elsässischer Seite im Reichstag folgend« kurz« Anfrage ein Macht ««de«: »Ist de« Reichskanzler bekannt, daß in Zabern am 28. Nov. Offiziere deS 99. Jnf.-Reg., ohne von der Polizeibehörde requiriert zu sein, einen Zug Sol« baten mit aufgepflanztem Bajonett und mit geladenem Gewehr gegen das Publikum in den Straßen vergehen ließen? Welche schleunigen Maßnahmen gedenkt ber Reichs kanzler zu ergreifen, um Uebergriffen des Militärs vorzu beugen, welche die Gefahr blutiger Ereignisse heraufbe schwören ?" Der Gemeinderat von Zabern hat Sonnabend nach mittag eine Resolution angenommen, die telegraphisch an den Reichskanzler, den Kaiserlichen Statthalter, den preu ßischen Kriegüminister und das RsichStagspräsidium gesandt worden ist. In der Resolution wird dagegen protestiert, daß Freitag abend ungefähr 30 Bürger von den Militär patrouillen ohne Grund gewaltsam festgenommen und ab geführt worden seien. Alle, mit Ausnahme eines Land richters, hätten trotz Einspruchs der Zivilbehörde die Nacht im Keller der Kaserne verbringen müssen und seien erst Sonnabend mittag den Zivilrichler vorgeführt worden, der sofort ihre Freilassung angeordnet habe. Der Zaberner Gemeinderat bittet dringend, sofort die nötigen Maßregel» zu ergreifen, um der Zaberner Bürgerschaft den Schutz angedethen zu lassen, auf den sie rechtlichen Anspruch hat. Hierauf sind beim Gemeiuderat von Zabern folgende Antworte» des Reichskanzler» undd«S Kriegs minister- «ing«troffen: „Dortiges Telegramm vom 29. November nach Ge- neralkommando Straßburg zur sofortigen Veranlassung weiter gegeben, dem die Pflicht obliegt, Gesetzwidrig, ketten unbedingt zu verhindern. Krtegsmintst« von Falken Hayn.* . „Ich habe Ihr Telegramm erhalten und dem Kaiser- ltchrn Statthalter mitgeteilt. Fall» die «»«geleitete strenge Untersubung Grsttzwidrtgkett«« ergibt, wird Abhilfe geschaffen werde». Rrtchttanzl« vo» Bethmann Hollweg/ Nach «t«« wett««« Meldung au» Straßburg »«d« vom Mi»tst«tum zur Feststellung d« Anfälle Geheime, Rogier«ng»rat Pauli ick» Unt»«suchu«aStommtssar «tsandt. Außerdem wurden in Zab«« zwölf G«ndarme zusammen» gezogen und et««m auf Autra» de» idm»»dtr«kt«S dorthin entsandten Polizeikommissar unterstellt, damit di« Ruh» unter allen Umstände» durch Kräft« der Zivtlpolizai auf* rechterhalten werden kann. Am gestrigen Sonntag nachmittag herrschte groß«, Verkehr in Zabern. Trotzdem scheinen keinerlei Au»» schrettungen vorgekommen zu sei«. Bo« Zett zu Zeit wurde eine Militärpatrouille sichtbar, auch Ke vrr» stärkte Gendarmerie machte sich bemerkbar, Auf Befehl eines Leutnants wurde gegen 4 Uhr «in Man« au» Ottersweiler von einer Patrouille verhaftet, angebUch, weil ein Offizier von ihm angerempelt war. Bestimmt«» war jedoch «tcht zu «fahr««. Der KreiSdirvötor hat sich, wie man hört, für die Freilassung de» Verhaftete« ver wandt, mit welchem Erfolg, ist nicht bekannt. In Mülhausen fand am gestrigen Sonntag eine vpn, der sozialdemokratischen Partei etnberufene Protestversamm«! lung gegen die Vorgänge in Zabern statt. Von zwei Stella« aus sprachen gleichzeitig der Reichs- und Lan-tagSabg« ordnete Emmel und der sozialdemokratische Gemetnd««t, Mitglied deS Provinziallandtaa» Wicky. Dann sprach lwtz, fortschrittliche LandtagSabgooron«te Drumm. Schließlich wurde eine Resolution angenommen, in welcher «fordav» liehen Falls mit der allgemeinen Arbeitseinstellung ge droht wird. veullcber Soicbslag. Auf der Tagesordnung des Reichstag» stand« am abend zunächst Rechnungsprüfungen, die stüWt! debattelo» erledigt wurden, während jetzt die Abg. Erz» berger (Zentr.) und Noske (Soz.) auch diese Belegende« benutzt«, um ihr finanzwirtschaftliches Licht leuchte« in W«- Auf ihre Anfrage« ««klärte Staatssekretär Kühn, em Etat- bewirtschaftungSgesetz werde in diesem Jech«, t» dem da» Reichsschatzamt durch neue Steuereniwürfe nicht belastet so An« al» «»glich vorbereitet und späteste» i« im nächst« Tagung vovgsligt »«td«. Hierauf wurde da» Gesetz über Re «^«ftigpng von Hilfsrichter« beim RechSgeoicht ohne D«atte ang« »omm«.