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WrMbZsWfreunö. v Volkfr^nd -ehneadnA. Aillvich, tei Nsiemdkk 181). Nk. Z» e o e Schwarzenberg, am 22. November 1913. vr. Rüdiger. Viehzählung betr. Schwarzenberg Schwarzenberg, am 24. November 1913. Schwarzenberg ö. Der Ratsvollzieher. Lössnitz, den 24. November 1913. 6. Verboten wird: i. 2. o. 4. 5. Der Gemeinderat, Götze, Gemeindevorstand. Der Stadtrat. vr. Rüdiger. Schwarzenberg, am 22. November 1913. 2 zum Selbstkostenpreis bezogen werden. Nenwelt, am 24. November 1913. Mittwoch, den 26. November 1913, vormittag- 9 Uhr soll in Lößnitz an Amtssteüe 1 Damenuhr mit Kette und Etui versteigert werde«. Lößnitz, den 24. Nov 1913. Der Gerichtsvollzieher deS Kgl. Amtsgerichts. In Schau- und Vergnügungsbuden, Karussells und Schaukeln vor 12 Uhr mittags und nach 11 Uhr abend» zu musizieren und zu lärmen. Geistige Getränke außerhalb der hiesigen Schankwirtschaften ohne besondere Erlaubnis feilzuhalten. Mit Langholzwagen durch die Stadt zu fahren. (Das Fahren mit Last« wagen ist tunlichst zu beschränken). Mit Kinderwagen auf den Straßen und Plätzen des Marktverkehrs zu fahren. Sonnabend, den 29. November 1913 soll tm Ratskeller (kleine» Gast zimmer) Lößnitz ein Herrenfahrrad versteigert werden. Außerhalb der Verkaufsläden dürfen nur solche Druckschriften feilgeboten werden, die vom hiesigen Stadtrale zum Verkaufe zugelassen worden sind. Die Verkäufer von Druckschriften haben deshalb ein Verzeichnis derselben im Stadthause — Zimmer 18 — rechtzeitig in 2 Exemplaren zur Ge nehmigung vorzulegen und sind verpflichtet, die dazu nötigen Auskünfte zu erteilen. Inhaber von Schankstätten haben dafür zu sorgen, daß die Trinkgefäße vor ihrer Benutzung mit reinem Wasser auSgespült werden. An der Verkaufsstelle hat der Gewerbetreibende in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift seinen Ruf« und Familiennamen sowie den Wohnort durch ein Schild bekannt zu geben. Personen, die ihre Ware« nur auf einzelnen Körben oder Säcken'feilbteten unterliegen dieser Bestimmung nicht. In letzter Zeit sind wiederholt junge Pappeln am sogen. Pappelweg von Wbe« kannter Hand gewaltsam beschädigt bezw. abgeschnitten worden. Für die Ermittelung der Täter wird hiermit eine Belohnung von 20 ausgesetzt. Karl August Ficker, Klempner, Theodor Reinhold Fischer, Aufschrei»«, Richard Arno Grimm, Schlosser, Karl August Anton Hofmann, Schuhmachermetst«, Karl Friedrich Kreher, Modelleur, Heinrich Erdmann Leibest, Fabrikarbeiter, Ernst OSkar Lötzsch, Klempner, Friedrich Hermann Oeser, Schuhmachermetster, de« 22. Dezember 1913, vormittags 19 Uhr vor dem unterzeichnete« Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben ober zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nicht» an den Gemein» jchuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch di« Verpflichtung auferlegt, vo« de« Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sach« abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 13. Dezember 1913 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht z« Johanngeorgenstadt. dLhn«aV«l-g Id. Jahrmarkt i« Wildenfels am 90. November und 1. Dezember dss. IS ' WarktordMtffO tz«o»gt im Nathanfe am schwarz« Brett ans. e«l ««ch »i» 2«»u- N0»le: I« 4, Der Marktverkehr wird an jedem der beiden Tage vormittags 8 Uhr eröffnet und um 10 Uhr, für Eßwaren 11 Uhr, abends geschlossen. Alle Geschirrführer nnd Kutscher haben sich innerhalb des Jahrmarktes bet Ausübung ihres Berufes zur Verhütung einer Verkehrsgefährdung einer Trillerpfeife zu bedienen. Katharinenjahrmarkt in Aue. Für den Kathartnenjahrmarkt, Donnerstag, den 27. November und Freitag, beu 28. November 1913, wird hiermit folgendes zur Beachtung angeordnet: 1. Sämtliche Plätze für di« Aufstellung von Verkaufs«, Schau« und Ber« gnügungsbuden werde« durch den städtischen MarktMVster angewiesen. Seinen Anordnungen ist unweigerlich zu folge«. ' 2. Vor Beginn des Geschäftes haben die Personen, deren Darbietungen usw. der Erlaubnis der Polizeibehörde unterliegen, diese Erlaubnis in unserer Poltzetregtstratur, Stadthaus — Zimmer )8 —, gegen Erlegung der Ge bühren etnzuholen. Der Erlaubnisschein ist den überwachenden Beamten jederzeit auf Verlangen vorzulegen. 3. Das für Verkaufsbude« und »Stände zu zahlende Stättegeld wird durch städtische Beamte eingehoben. Wer dessen Zahlung verweigert wird vom Markte weggewtesen. Die Behändigung von Reklamezetteln au Schulkinder durch Schausteller, Händler und ähnlich« Gewerbetreibende — Insbesondere in der Nähe der Schulen —. Im übrigen wird auf genaue Einhaltung der Bestimmungen unserer Marktordnung vom 28, November 1906 hingewiesen. Zuwiderhandlungen gegen diese Besttm munge«, sowie ge gen die Bestimmungen der Marktordnung werden, soweit nicht andere Strafbestimmungen einschlagen bis zu 60 oder entsprechender Haft geahndet. Ueberschreitung der unter 4 angegebenen Zeiten wird auf Grund von 8 139 s Absatz 4 und 8 1^6« der Reichsgewerbeordnung mit Geld bi» zu 600 oder mit «nlsprecheuder Haft bestraft. Abdruck« der Marktordnung find tu unserer Polttelregtstratu« für 20 Pfg. käuflich. Nachdem da« Königliche Zentralburea« für Steuervermeffungen die Neuver» Messung der Flur Neuwelt mit Untersachsenfeld genehmigt hat, wird hiermit bekannt gegeben, daß mit dieser Neuvermessung demnächst begonnen wird. ES wird auf folgendes besonders hiugewiese«: Die Grundstückseigentümer haben den mit der Vermessung beauftragten Beamten jede Auskunft hinsichtlich ihrer Besivgrenzen zu erteilen- auch haben sie ihnen das Betreten ihrer Grundstücke zu« Zwecke der Markierung trigonometrischer Punkte durch Steine und Röhren, sowie zur Aufstellung von Signalstangen und zur Vornahme der Vermeffungsarbetten zu gestatten. Jede Beschädigung oder eigenmächtige Yinwegnahme der Signalstangen ist den Grundstücksbesitzern untersagt. Insbesondere ist die unversehrte Erhaltung der durch gelochte Granitsteine, Eisen- oder Tonröhre« vermarkten Vermeffungsfestpunkte nicht nur während der Dauer der Niuaufnahmearbeiten selbst, sondern — da diese Punkte den späteren Fortführungsarbeiten als Grundlage dienen solle« — auch nach Beendigung der Steuervermessung unbedingt erforderlich. Die zur Abrainung nötigen Grenzstein« können von der Gemeinde-Verwaltung Verordnungsgemäß ist in gleicher Weise, wie in den letzten Jahr««, »m K. Ms» zember 1919 wtederum eine beschränkte Viehzählung vorzunehmen, Durch Umfrage bei den einzelnen Viehbesitzer« werden am genannten Tage durch di« hiesige Schutzmannschaft die gesamten vorhandenen Pferde, Rinder, Schweine, Schafe «nd Ziege« gezählt werden. Die Biehbesitzer werden ersucht, den die Zählung vornehmeuden Schutzleute« die erforderlichen Auskünfte bereitwillig zu erteilen. Ernst Emil Prager, Klempner, Friedrich Albert Scheller, Ingenieur, Trust Heinrich Oskar Schmidt, Boden meist«», Friedrich Gustav Schreier, Maurer, Hermann Max Süss, Gasthofsbesitzer, Karl Ludwig Ferdtnaud Ullman», Schuhmach«, Gustav Ferdinand Weigel, Schneidermeister, Georg Max Weiser, Bahnarbeiter, vr. Ernst Ferdinand Wimmer, AmtShauptman». Der Stadtrat» Ueber das Vermögen des Bauunternehmers Karl Friedrich Hermann Lei« ui Johanngeorgenstadt wird heute am 22. November 191», nachmittags 3 Uhr V«s Konkursverfahren eröffnet. Der Rechtsanwalt Gang in Johanngeorgenstadt wird zu» SonkurSverwaltor ernannt. Konkursforderungen find bis zum 13. Dezember 1913 bei dem Gerichte anzumelde«. E« wird zur Beschlußfassung über die Biibehaltung des ernannte« »der di« Wahl' ein«S a«d«ren Verwalt«rS sowie über di« Bestellung «ine« GläubigerauSschuffeS und ei«- A Tageblatt M Nmtä blatt G für Lie kal.un- LMirchsnIchör-en m Me.Grünhain.KarknslM.Iohann> ü ge-WnsM.LsßmtzKeuM1el.-Zchn^ lsw-ZMenM l. WkWle Mm AWIej R Äk i. W. Anmeldungen für hie Mädchenselekta (freiwilliges 9. Schuljahr) der I. Bürger schule werden schon jetzt «entgegengenommen. Dl« Mädchenselekta erhält Unterricht in folgenden Fächern r 1. Deutsche Sprache und Literatur. 5. Englisch« Sprache. 2. HauShaltungSkunde. 6. Zeichnen. 2. Französische Sprache. 7. Turnen. 4. Nadelarbsiten. 8. Singen. 9. Stenographie. Fächer 1-4 sind Pflicht«, 5-9 Wahlfächer. In di« Mädchrnselrkta werden auch Schülerinnen vo» auswärts ausgenommen. Weit«,« Auskunft wird Montags und Dienstag», Freitags und Sonnabends von 11—12 Uhr tm Amtszimmer «teilt. Direkt« Dietzel, tretenden Falles über di, tn 8 122 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung d«r angemeldeten Forderungen auf de« 22. Dezember 1913, vormittags 19 Uhr WM »Wack «Mn», wW a»«M, «WM « u» 8 . ««. Joh«, ,«»«au«,»«, -»««am l Aue, den 24. Nevemb« 1S18. Der Rat der Stadt. — Pollzeiabtetluug. — Schwarzenberg. -- -- Herr Paul Gustav Bretschneider, Fristur. , Hermann Oskar «laus, Bahnhofsrestaurateur, . Ernst Emil Epperlein, Hotelbesitzer, ! Lhrtstian Friedrich Ficker, MvchtiM, Der Rat der Gtadt« vr. Rüdiger. Belohnung.