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- sammest lrb^den Personen ioel. der Dis^tzten, sondern auch jed^ allei^ste^eNbe'Ptrson, welche ei« besondere Oohnung inne hat, gleichvM ob in directer oder AftetEiethe,. und sich selbstständig er nährt, zu betuchten. - , . "Mich Frernde, welche in seWstLMtz ^rmrethek^ wdtzNen, HdMi^aushÄtuttgs- listen HÄ versehtn. (BerglÄche die BesiittkitngeN za drn HäUShMuügslssten.) ''. " '' 4. (Vertheilung besonderer Listen.) Besitzer, Administratoren rc. von Gqsthäüsern, Erzie- Mrgsanstälten, Straf- und BerforAungsa-nstalten, Casevnen rc. erhalten besondere für einen großen DrLnalbestand ausreichende ListM zugefertigt, in welchen sie lediglich deck momentanen Bestand.der- jeniM Personett und Insassen dieser Gebäude und Anstalten (und unter nomineller Anführung Petzes Einzelnen) einzutragen haben, die nicht zur Haushaltung der betreffenden Besitzer oder Bramten ge« hökeN. DieBesitzer oder Administratoren rc. Haden die aus sie selbst und ihre Angehörigen bezüglichen Nachrichten in eine gewöhnliche Haus- und beziehendlich Haushaltungsliste einzutragen. 5. (Wiezdereinforderung und Controle der Listen.) Die Besitzer haben die Haushalr. trWgslisten'sofort nach geschehenem Einträge von den HaushattUtigsvorständen wieder einzuverlangen und über die Widder eingegangene Liste die Controltabelle auf Seite 4 der Hausliste auszufertigen. ' Unwahre 'bder unrichtige HauShaltungslisten sind nach Befinden zur Verbesserung zurückzugeben. Wo die Haus besitzet in den Fall kommen, eine solche selbst vornehmen zu müssen, haben sie sich dabei an die «ich « diesrr- Forschriften aufgeführten Punkte zu hallen. 9 (BekaMtgrbung und Aufzeichnung der nicht als Wohnung verMietheten Räume.) Denjenigen Abmiethern, welche Geschäftslocale, gleichviel welcher Art und zu welchem Zweck, inne haben, in denen sie nicht auch wohnen, und daselbsi nur den Lag, Nicht aber die Nacht zltdringen, sind keine Haushaltungslisten einzuhändigen. Die Besitzer sind aber verpflichtet, die auf dergleichen ermiethete Räume bezüglichen Angaben in den dazu bestimmten Raum unter der Control-, ' taKeSt der Wahrheit getreu einzutragen, 7. (Abholung der Listen.) Die controlirten nnd Nach der Nummer gelegten Listen sind-Mit der? welche der Besitzer selbst auszufüllen hat, zur Abholung bereit zu halten, welche vom 4. De- ' cember'db startsindet. ' . . ? . b) Die Angaben über die Gebäude betreffend.' r 8. (Gebäude u nb Gebäudecomplexe.) Anter Gebäudeist bei gegenwärtiger Zahlung ein innerlich zusammenhängendes und verbundenes, entweder zu öffentlichen oder zu einem der svd 12^ benannten privaten Zwecke dienendes Bauwerk zu verstehen; Änter Gebäudecomplex eine Möhr» zahl tzon Gebäuden, welche unter einer Brandcatasternummer vereinigt sind. Von jedim Gebäude oder Gebäudecomplexe, gleichviel ob öffentliches oder Privat-EigenthUH, sind die^aiffgestellten Fragen besonders zu beantworten. - 9. (Bestimmung und Zweck der Gebäude.) Bei öffentlichen Gebäuden ist der Zweck der selben genau anzugeben. — Hinsichtlich der Privatgebäude ist bei der Beantwortung der einschlagen» den Fragen zu unterscheiden: » ob das Gebäude lediglich zur Wohnung oder " daneben gleichzeitig zum landwirthschastlichen oder zum gewerblichen Betriebe, oder lediglich zum Gewerbe- oder Fabrikbetriebe, oder - . ' lediglich zum landwirthschastlichen Betriebe oder endlich "2 theils zum gewerblichen, theils zum landwirthschastlichen Betriebe (aber nicht zum Wohnen) dient? Diese Fragen sind durch Eintrag der Ziffer 1 in diejenige Spülte der kleinen Tabelle auf S. I der" Hausliste zu beantworten, deren Ueberschrift auf den vorliegenden Fall Anwendung erleidet. Wentt in einem Gebäudecomplexe die einzelnen Gebäude verschiedene Bestimmung haben und per. schiedene Benutzung erfahren, sv sind diese Fragen dadurch zu beantworten, daß in der oben genann ten kleinen LabeHd in der gehörigen Spalte mit Zahlen angegeben wird, wie viele Gebäude zu «NM oder dem andern der genannten Zwecke dienen. . LG die sub 10 gestellten fragen durch die Bezeichnung der Eigenschaft der Gebäude beantwortet werdm, ist diese letztere jedesmal beizuschreiben, z.B. Mühle, Schmiede, Scheune, Stall, Schuppen. 10 (Werlh der Gebäude.) Die Fragen sub 12 der' Hausliste sind von jedem Gebäude und - bei Gebäudecbmplexen sowohl von dem ganzen Compkr, als auch, wenn möglich, von jedem einzelnen inLdrr Liste namhaft gemachten Gebäüdk zu beantworten: '