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ker. «o. »o. >7! 1«. er Fi. idtmu- Entree emchen Finder nessene rgner Mstr. nzel. ichteten it zwei ähren: «fan den 8. , nebst r za hl- kus. lr. bis » Lhlr. , Erb- mit 10 der im behaupt Scheffel lind — Pf. bis Ngr. S l Lhlr. Mittwochs, den 9. Juni. Bekanntmachung Nach dem Gesetze vom II. Mai lauf. Jahres, die Aufhebung deS Gesetzes wegen der directen WÜHl der Gemeindevertreter, vom 17. Novbr. 1848 betr., ist sofort eine Neuwahl des hiesigen StzWttrord« netencollegiums voezunehmen. ' In Vorbereitung derselben werden All«, welche sich mit Gemeindeabgaben, z. D. Geschoß»und ' Wassergelv, Commun-, Armen- und Schulanlagen nach Z. 73 «. der Städteordnung in Rückstand . befinden, an ungesäumte Berichtigung erinnert, widrigenfalls sie bei der vorzune-menden Wähl nicht in Berücksichtigung kommen können. 's ' Frankenberg, den 7. Juni 1852. Der SLa dtrah Stöckel, Bürgermei^-^ - «ingetretene warme Jahreszeit macht eine strenge Beaufsichtigung der Hunde W dringenden D; ? Pflicht, damit Fällen dir Hundswuth möglichst bei Zeiten begegnet werde. „ Indem wir daher ave Besitzer von Hunden an genaue Aufsicht auf dieselben und - bei Mrrspüruo- auch nur der entferntesten Kennzeichen der Wuth an Pie Pflicht sofortiger EMsy««ung mneru, wird gleichzeitig bis auf Weiteres bestimmt^ daß kein Hund W dm Sträßeu ^r . C^ Frankenberg mit SachsenW und Umgegend. SsLLmrdurLvIruirx Das lOte Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend : . bla. 33. Verordnung, die Einträge der Brandcatasternummem auf den Folien m denGmnd- und.« ' Hypothekenbüchern betreffend, vym 26. April 1852. blo. 34. Gesetz, die Aufhebung des Gesetzes wegen der Wahlen der Gemeyldevertreter vom.17 . m Novbr. 1848 betreffend. / > M No. 35. Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Mai dieses ZaKreS^ d!e Wahlen Gemeindevertreter betreffend, vom 11. Mai 1852 ^ko. 36. Verordnung, die tz 7 des Gesetzes vom 15. Mai 1851 in Betreff der OberlÄlM vor- behaltene Bestimmung betreffend, vom 8. Mai 1852. kko. 37. Berichtigung. ' 38. Gesetz zu theilweiser Abänderung der Vorschriften in §59 des Gesetzes vüm 6. Novbr. 1843, die Grund- und Hypvthekenbücher und das Hypothekenwesen betroffenb, Mai 1852. . , ? Ho. 39. Landlagsabschied für dieStändeversammlung der Jähr« 1851 u. 1852, V.24.W !?o. 49. Verordnung, die Erweiterung des Paßkartenrayons bereffend, vom 17. Mai 1852, ist erschienen und zu Jedermanns Einsicht sowohl im Rathhaus ausgehängt, als auch in drrÄO ohm schen, Wagner'schen und Weinhold'schen Schankwirthschaft auSgelegt, welches hitrdürE^ursös- fentlichen Kenntniß gebracht wird. ''^ 2- Frankenberg, den 7. Juni I8H2. D er^ S t a d Stöckel, Bürgern»